Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/935 7. Wahlperiode 24.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Unterstützung von MIGRANET-MV und ANTWORT der Landesregierung Laut einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 7/647) erhält das Projekt MIGRANET-MV in den Jahren 2016 und 2017 jeweils 40.000 Euro aus Landesmitteln. 1. Wie wurde die Erhöhung der finanziellen Zuwendung von zuvor 10.000 auf nunmehr 40.000 Euro ab dem Jahr 2016 begründet? Die Landesregierung sieht in der Förderung der aktiven Partizipation von Migrantenvereinen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und zum Gelingen von Integration. Die Zuwendung in Höhe von 10.000,00 Euro aus Landesmitteln ist zurückliegend zur Kofinanzierung von EU- und bundesgeförderten Projekten in diesem Bereich eingesetzt worden. Nach Einführung des Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), der 2014 den Europäischen Integrationsfonds, den Flüchtlingsfonds und den Rückkehrfonds abgelöst hat, standen Fördermöglichkeiten, die eine Fortsetzung des koordinierenden und aktivierenden Engagements von MIGRANET-MV ermöglicht hätten, aus EU- bzw. Bundesmitteln nicht zur Verfügung. Die Aufstockung der Landeszuwendung um 30.000,00 Euro war erforderlich, um die Fortsetzung und Konsolidierung der Arbeit von Migrantenvertretungen auch im Hinblick auf den zunehmenden Zuzug ins Land durch Geflüchtete zu ermöglichen. Drucksache 7/935 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Einsatz der zusätzlichen Mittel zielt darauf ab, die landesweite Koordinierung und Vernetzung des Engagements von Migrantenvereinen unter dem Dach von MIGRANET-MV auf der Basis einer halben Personalstelle einschließlich Sachmittel für Fortbildungen und Fahrtkosten zu gewährleisten. Anliegen ist dabei auch, die Zusammenarbeit der Landesregierung mit MIGRANET-MV und die Beteiligung der maßgeblichen Akteure bei integrationspolitischen Entscheidungen und in der Integrationsarbeit abzusichern. 2. Welcher Anteil der in den Jahren 2016 und 2017 jeweils gewährten finanziellen Förderung entfällt auf Personalkosten? Im Jahr 2016 wurden die Personalausgaben mit einem Anteil in Höhe von 80,3 Prozent der Zuwendung finanziert. Im Jahr 2017 beträgt der Anteil 81,0 Prozent. 3. Welcher Anteil der in den Jahren 2016 und 2017 jeweils gewährten finanziellen Förderung entfällt auf Sachkosten (bitte die geförderten Maßnahmen, Projekte und sonstigen Sachausgaben benennen)? Der Anteil der Sachkosten betrug im Jahr 2016 19,7 Prozent und beträgt im Jahr 2017 19,0 Prozent. Zur geförderten Maßnahme wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Sachausgaben bestehen aus Mietausgaben für das Büro der Geschäftsstelle und Tagungsräume, Reiseausgaben für Konferenzen und Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Konferenzen. 4. Auf welche Weise legt das Netzwerk MIGRANET-MV gegenüber der Landesregierung Rechenschaft über die Verwendung der gewährten Mittel ab? Die Abrechnung der Projekte erfolgt wie üblich gemäß Nummer 6 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/935 3 5. In welchen Fällen hat die Landesregierung in den Jahren 2016 und 2017 mit Vertretern von MIGRANET-MV zusammengearbeitet? Die Landesregierung beteiligt den Dachverband MIGRANET-MV bei wichtigen integrationsrelevanten Fragestellungen und anstehenden Entscheidungen auf Landesebene. Sie kooperiert mit MIGRANET-MV im Landesintegrationsbeirat und dessen Arbeitsgremien - derzeit die Arbeitsgruppen „Kindertagesförderung“, „Schule“, „Übergang Schule - Beruf“, „Berufliche Integration“, „Gesundheit“ und „Gesellschaftliche Integration“. Die Landesregierung führt daneben regelmäßig gemeinsame Besprechungen mit den kommunalen Integrationsbeauftragten , Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern von MIGRANET-MV und weiteren Akteuren durch. Die Beratungen des Landesintegrationsbeirats am 28. April 2016 und 31. März 2017 dienten der Verständigung zu integrationspolitischen Schwerpunkten. Im Jahr 2017 steht die Fortschreibung der Landesintegrationskonzeption im Vordergrund. Die Arbeitsgruppen des Beirates widmen sich den themenspezifischen Fragestellungen. 2017 sind bislang fünf Arbeitsgruppensitzungen unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern von MIGRANET-MV durchgeführt worden. Die Auftaktveranstaltung zur Fortschreibung der Landeskonzeption am 1. Juni 2017 unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung ist maßgelblich durch Vertreterinnen und Vertreter von MIGRANET-MV unterstützt worden. Der Dachverband initiiert seinerseits landesweite Zusammenkünfte, zu denen er Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung einlädt. An der 10. Konferenz von MIGRANET-MV 2016 in Schwerin sowie an der 11. Konferenz im Frühjahr 2017 in Neubrandenburg waren auch Vertreterinnen und Vertreter aus Landespolitik und Landesregierung beteiligt.