Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/937 7. Wahlperiode 01.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Enrico Komning, Fraktion der AfD Datenfehler im Ausländerzentralregister Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut der Süddeutschen Zeitung vom 4. August 2017 warnt der Leiter des BAMF, Frank-Jürgen Weise, davor, dass im Ausländerzentralregister falsche bzw. nicht mehr aktuelle Personen- und Adressdaten zu Problemen bei den zuständigen Behörden führen können (http://www.sueddeutsche .de/politik/asylpolitik-grosse-luecken-im-auslaender-register- 1.3615716 Abgerufen am: 04.08.2017). 1. Liegt der Landesregierung die Analyse des Beauftragten für das Flüchtlingsmanagement der Bundesregierung vor? a) Wenn ja, wie kann die Opposition über diese in Kenntnis gesetzt werden? b) Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung diese Analyse? c) Wenn ja, welche Konsequenz zieht die Landesregierung aus dieser Analyse? Der Bundesbeauftragte für Flüchtlingsmanagement hat in Zusammenarbeit mit ausgewählten Ausländerbehörden einzelner Bundesländer einen „Leitfaden zur Verbesserung der Datenqualität im AZR“ (AZR = Ausländerzentralregister) erarbeitet und den Ausländerbehörden in den 16 Bundesländern und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als internes Arbeitspapier zur Verfügung gestellt. Der Leitfaden enthält die angesprochene Analyse. Drucksache 7/937 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu a) Der „Leitfaden zur Verbesserung der Datenqualität im AZR“ ist allein ein verwaltungsinternes Arbeitspapier des Bundes und der Länder, der sich beständig in Überarbeitung befindet. Zu b) Der Leitfaden hilft den beteiligten Behörden, nicht plausible Daten vor allem im Bereich der aktuell Ausreisepflichtigen systematisch aufzufinden. Zudem zeigt er geeignete Lösungswege für eine schnelle Datenbereinigung auf. Im Focus steht die Verbesserung der Datenqualität im Ausländerzentralregister, insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Rückkehrmaßnahmen. Hierfür werden den Ausländerbehörden fortlaufend die vom Beauftragten für Flüchtlingsmanagement in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Leitfaden zusammengestellten Best Practice-Listen zur Datenbereinigung zur Verfügung gestellt. Zu c) Die Ausländerbehörden sind mit der Bereinigung anhand der Best Practice-Listen beauftragt worden. 2. Welche Maßnahmen sind von der Landesregierung geplant, um Falschangaben bei Daten im Ausländerzentralregister zukünftig zu korrigieren, zu vermeiden oder zu evaluieren? a) Werden zukünftig für Mitarbeiter von Ausländerbehörden Schulungsmaßnahmen angeboten, um eine korrekte Dateneingabe sicherzustellen? b) Falls keine Maßnahmen geplant sind, warum nicht? Zu 2, a) und b) Mit dem „Leitfaden zur Verbesserung der Datenqualität im AZR“ stehen den Ausländerbehörden nunmehr bundesweit klar definierte Qualitätsstandards und eine Arbeitsgrundlage für ein einheitliches Vorgehen zur Verfügung. Im Rahmen eines am 14. Juni 2017 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit den hiesigen Ausländerbehörden veranstalteten Workshops „Datenqualität im AZR“ ist der Leitfaden vorgestellt und es sind erste Datenbereinigungsarbeiten mit Hilfe der vorgenannten Datenlisten besprochen worden. Auf Landesebene ist zudem ein zentraler Ansprechpartner für die Datenbereinigung im Ausländerzentralregister benannt worden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/937 3 3. Kam es seit dem Jahr 2016 durch falsche bzw. fehlerhafte Adressen im Ausländerzentralregister zu Versäumnissen von Ladungsterminen? a) Wenn ja, in wie vielen Fällen lag dies an Fehlern im Ausländerzentralregister ? b) Wenn ja, wurden entsprechende Personen wieder ausfindig gemacht? Zu 3, a) und b) Zu diesen Fragen finden keine statistischen Erfassungen statt. 4. Ist der Landesregierung der gestiegene Arbeitsaufwand bezüglich der Datenverwaltung der Ausländerbehörden bekannt? a) Wenn ja, sollen die Mitarbeiter von Ausländerbehörden zukünftig durch zusätzliches Personal unterstützt werden? b) Wenn ja, wird die Erfassung neuer Personen- und Adressdaten räumlich sowie zeitlich wahrnehmbar voneinander getrennt? c) Wenn nicht, was plant die Landesregierung, um die Arbeitsbelastung pro Mitarbeiter zu verringern und vorhandene Ressourcen effektiver einzusetzen? Der Landesregierung ist bekannt, dass insbesondere die ersten Arbeiten zur Datenbereinigung mit Hilfe der Best Practice-Listen und nachfolgend die dauerhafte Gewährleistung einer hinreichenden Datenqualität einen erhöhten Arbeitsaufwand für die Ausländerbehörden zur Folge haben Zu a, b) und c) Die Ausstattung der kommunalen Ausländerbehörden mit Personal liegt in der Zuständigkeit der Landkreise und der kreisfreien Städte. Dies betrifft auch die Unterstützung mit zusätzlichem Personal zum Zweck der Datenverwaltung. Im Landesamt für innere Verwaltung als zentrale Ausländerbehörde wird der Personalbedarf einer regelmäßigen Evaluierung unterzogen. Hiervon abhängig werden im Bedarfsfall entsprechende Personalmaßnahmen gesteuert. Drucksache 7/937 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Kam es seit dem Jahr 2016 durch falsche bzw. fehlerhafte Adressen von ausreisepflichtige Personen zu gescheiterten Abschiebeversuchen? a) Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden betroffene Personen wieder ausfindig gemacht (bitte aufschlüsseln nach Zahl und Nationalität)? b) Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden betroffene Personen anschließend abgeschoben (bitte aufschlüsseln nach Zahl und Nationalität)? c) Wenn ja, in wie vielen Fällen halten sich betroffene Personen noch in Mecklenburg-Vorpommern auf (bitte aufschlüsseln nach Zahl und Nationalität)? Zu 5, a), b) und c) Vollziehbar ausreisepflichtige Personen, deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist, sind gemäß § 61 Absatz 1d des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet, an einem bestimmten Ort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen (Wohnsitzauflage). Dies ist - sofern von der zuständigen Ausländerbehörde nichts anderes angeordnet - regelmäßig der Wohnort, an dem die Ausländerin beziehungsweise der Ausländer zum Zeitpunkt der Entscheidung über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, das heißt zum Zeitpunkt der Erteilung einer Duldung, gewohnt hat. Für die genannten Maßnahmen sind mithin die Meldeadressen maßgeblich. Die Betroffenen dürfen die durch Wohnsitzauflage festgelegten Orte lediglich vorübergehend, das heißt für eine kurze Zeit verlassen. Andernfalls benötigen sie eine Verlassenserlaubnis. Sie sind zudem verpflichtet, die Adresse anzugeben, unter der sie zu erreichen sind. Abschiebemaßnahmen werden hiervon abhängig organisiert. Falsche oder fehlerhafte Adressen von Ausreisepflichtigen sind per se kein Grund für das Scheitern von Abschiebemaßnahmen. Im Übrigen finden zu diesen Fragen keine statistischen Erfassungen statt. 6. Plant die Landesregierung eine Kooperation mit den Bundesländern, um eine Vereinheitlichung der Dateneingabe in Zukunft zu gewährleisten ? Die Landesregierung plant keine dahingehende Kooperation mit anderen Bundesländern. Vielmehr arbeiten Bund und Länder gemeinsam daran, Inkonsistenzen in der Befüllung zu vermeiden sowie eine einheitliche Dateneingabe, mithin eine durchgehend hohe Datenqualität, zu erzielen, die dem Qualitätsanspruch aller beteiligten Behörden in vollem Umfang gerecht wird. 7. Wie viele ausreisepflichtige Personen sind im Ausländerzentralregister als geduldet verzeichnet, obwohl diese faktisch abgelaufen ist? Hierzu enthält die AZR-Statistik keine Angaben.