Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Oktober 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/938 7. Wahlperiode 05.10.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Enrico Komning, Fraktion der AfD Aufwendungen für den Betrieb von Asyleinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut Anfragen der AfD-Fraktion in Sachsen treten Kosten für Asyleinrichtungen auf, die im sogenannten Stand-by-Modus sind. 1. Welche Asyleinrichtungen sind seit 2014 in Mecklenburg- Vorpommern betrieben worden, ohne dass dort Asylbewerber untergebracht wurden? Über welchen Zeitraum wurden diese Einrichtungen in dieser Funktion betrieben? Das Land Mecklenburg-Vorpommern hält seit dem 1. Oktober 2016 die Wohnaußenstelle Basepohl als Reserveunterkunft vor, ohne dass derzeit Asylbewerberinnen oder Asylbewerber dort untergebracht werden. Diese Liegenschaft wurde 2015 zunächst als Landesnotunterkunft mit etwa 500 Plätzen betrieben. Von Januar bis September 2016 wurde die Unterkunft als Wohnaußenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung mit etwa 750 Plätzen geführt. Drucksache 7/938 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Aufwendungen für den Betrieb von Asylreinrichtungen sind jeweils in welcher Höhe in den Haushaltsjahren 2014, 2015 und 2016 in Mecklenburg-Vorpommern entstanden (bitte nach Haushaltsjahren und Art der Aufwendungen wie Miete, Wachschutz, Verpflegung, Bekleidung, Taschengeld, Krankenleistungen für die untergebrachten Asylbewerber, sowie Kosten von Rechtsstreitigkeiten, Ausreisegewahrsam , Rückkehrberatungen usw. aufgliedern)? Das Land Mecklenburg-Vorpommern verfügte im Jahr 2014 nur über die Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf-Horst. Im Mai des Jahres 2015 wurde die Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung am Standort Stern Buchholz mit ersten Teilkapazitäten in Betrieb genommen. Zwischen September und Dezember 2015 verfügte das Land über weitere 20 Notunterkünfte. Ab Januar 2016 wurden nur noch die Standorte Basepohl (bis 30. September 2016) und Fünfeichen (bis 31. Dezember 2016) als Wohnaußenstellen der Erstaufnahmeeinrichtung genutzt. Bezüglich der Fragestellung entstanden für den Betrieb der Einrichtungen folgende Aufwendungen: Abkürzungen: AsylbLG = Asylbewerberleistungsgesetz BBL= Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 2014 - Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf-Horst - Kosten der Betreibung 870.879,54 Euro - Kosten für die Bewachung 312.144,08 Euro - Kosten für Personentransporte 263.497,94 Euro - Kosten für medizinische Leistungen 1.030.902,12 Euro - Förderung der freiwilligen Ausreise, Rückkehrberatung, Abschiebegewahrsam 61.388,20 Euro - Taschengeld 669.200,30 Euro - Aufwandsentschädigung für Arbeitsgelegenheiten § 5 AsylbLG 42.809,84 Euro - Sachleistung-Kosten der Versorgung/Verpflegung 715.145,42 Euro - Sachleistung Bekleidungshilfe 83.360,00 Euro - Bewirtschaftungspauschale BBL 301.782,00 Euro - Mieten an den BBL - Anmietung 61.793,28 Euro Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/938 3 2015 - Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf-Horst, Außenstelle Stern Buchholz - Kosten der Betreibung 3.061.864,87 Euro - Kosten für die Bewachung 1.034.641,57 Euro - Kosten für Personentransporte 1.580.180,36 Euro - Kosten für medizinische Leistungen 3.009.066,15 Euro davon: 967.324,85 Euro in Notunterkünften - Förderung der freiwilligen Ausreise, Rückkehrberatung, Abschiebegewahrsam 116.331,23 Euro - Taschengeld 1.831.481,50 Euro - Aufwandsentschädigung für Arbeitsgelegenheiten 5 AsylbLG 67.753,78 Euro - Sachleistung-Kosten der Versorgung/Verpflegung 3.651.744,49 Euro - Sachleistung Bekleidungshilfe 165.805,80 Euro - Bewirtschaftungspauschale BBL 1.842.673,77 Euro davon: 1.270.879,10 Euro für Notunterkünfte - Mieten an den BBL - Anmietung 2.194.151,44 Euro davon: 2.094.750,68 Euro für Notunterkünfte - Betreibung und Bewachung der Notunterkünfte 8.783.782,06 Euro 2016 - Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf-Horst, Außenstelle Stern Buchholz, Wohnaußenstellen Basepohl und Fünfeichen, ehemalige Notunterkünfte (NU) - Kosten der Betreibung (ohne Wohnaußenstellen und NU) 14.451.970,36 Euro - Kosten für die Bewachung (ohne Wohnaußenstellen und NU) 6.577.587,56 Euro - Kosten für Personentransporte 1.418.832,94 Euro - Kosten für medizinische Leistungen 3.804.796,10 Euro - Förderung der freiwilligen Ausreise, Rückkehrberatung, Abschiebegewahrsam 178.573,02 Euro - Taschengeld 1.840.383,72 Euro - Aufwandsentschädigung für Arbeitsgelegenheiten § 5 AsylbLG 116.385,13 Euro - Sachleistung-Kosten der Versorgung/Verpflegung 6.283.005,91 Euro - Sachleistung Bekleidungshilfe 248.451,93 Euro - Bewirtschaftungspauschale BBL 3.231.243,47 Euro - Mieten an den BBL - Anmietung 2.058.008,95 Euro - Betreibung und Bewachung Wohnaußenstellen und NU 1.618.627,71 Euro Im Jahr 2015 wurden die Betriebskosten für die Notunterkünfte pauschal als Betreibungskosten verbucht. Ab 2016 wurde die zum Teil liegenschaftsbezogene Buchung beendet und zu einer zweckbezogenen Buchung zurückgekehrt. Kosten für Rechtsstreitigkeiten sind nicht aufgetreten. Drucksache 7/938 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Welche weiteren Kosten sind im Rahmen der Vorbereitung und infolge des Betriebes der Asyleinrichtungen in welcher Höhe und in welchen Haushaltsstellen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 angefallen (bitte nach Haushaltsjahren und Haushaltsstellen aufgliedern)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Es sind alle maßgebenden Kostenposten aufgelistet. Nachfolgend die Benennung der entsprechenden Haushaltsstellen: Kapitel 0407 Maßnahmegruppe (MG) 03 Titel - Kosten der Betreibung 671.02 - Kosten für die Bewachung 671.02 - Kosten für Personentransporte 671.02, 681.02 teilweise - Kosten für medizinische Leistungen 671.03 - Förderung der freiwilligen Ausreise, Rückkehrberatung, Abschiebegewahrsam 681.01 - Taschengeld 681.02 - Aufwandsentschädigung für Arbeitsgelegenheiten § 5 AsylbLG 681.02 - Sachleistung-Kosten der Versorgung/Verpflegung 681.02 - Sachleistung Bekleidungshilfe 681.02 - Bewirtschaftungspauschale BBL 517.08 MG 00 in 2014/2015 517.03 in 2015 nur NU’e 517.03 ab 2016 - Mieten an den BBL - Anmietung 518.09 MG00 in 2014/2015 518.03 in 2015 nur NU‘e 518.03 ab 2016 Abkürzungen: AsylbLG = Asylbewerberleistungsgesetz BBL = Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern NU’e = Notunterkünfte Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/938 5 4. Welche Asyleinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern befanden sich im Jahr 2016 im Stand-by-Modus? Welche Kosten sind hierfür für die jeweilige Einrichtung entstanden? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Der Standort Basepohl wird seit dem 1. Oktober 2016 als Reserve für die Unterbringung von Asylbewerberinnen beziehungsweise Asylbewerbern vorgehalten. Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2016 sind dem Land Mecklenburg- Vorpommern folgende Kosten entstanden: - Bewirtschaftungspauschale BBL : 359.191,34 EUR - Hausmeisterdienste (Betreibung) : 114.974,00 EUR - Gesamt: 474.165,34 EUR