Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/985 7. Wahlperiode 18.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Förderung von Hochbegabten an den Schulen von Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern gehört es zu den Grundsätzen der Verwirklichung des Auftrages der Schulen, dass eine der einzelnen Schülerin oder dem einzelnen Schüler angemessene Förderung von Fähigkeiten, Interessen und Neigungen zu gewährleisten ist. Die Förderung kognitiv hochbegabter Schülerinnen und Schüler ist grundsätzlicher Auftrag aller Schulen. Die Fördermöglichkeiten der Schule erstrecken sich für besonders Begabte und Hochbegabte zunächst weitgehend auf die Anforderungen in den Schulfächern, ihre Spannweite und Variationsbreite. Die Schule ist verantwortlich, Lernangebote und Lernumgebungen so zu gestalten, dass alle Schülerinnen und Schüler mit Freude und Erfolg lernen können und die dafür individuelle Unterstützung und Wertschätzung erfahren. Zur Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler im kognitiven Bereich wird an ausgewählten Gymnasien des Landes1 eine vertiefte Ausbildung angeboten. Um ein Gymnasium mit vorgenannter Ausrichtung besuchen zu können, ist ein bestandenes Aufnahmeverfahren erforderlich. Schülerinnen und Schüler, die diesen Nachweis erbringen, können bereits ab Jahrgangsstufe 5 an einem dieser Gymnasien aufgenommen werden. 1 Humboldt-Gymnasium Greifswald, Einstein-Gymnasium Neubrandenburg, Gymnasium Reutershagen Rostock, Gymnasium Fridericianum Schwerin (Gymnasien gemäß § 19 Absatz 3 des Schulgesetzes) Drucksache 7/985 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Inwieweit hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Schulen mit Hochbegabtenförderung in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu 2009 verändert (bitte nach Schulen und Jahrgangsstufen aufteilen)? Schulen mit Hochbegabtenförderung sind vorrangig die Gymnasien gemäß § 19 Absatz 3 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz). An den landesweit vier öffentlichen Gymnasien werden Klassen für diagnostiziert kognitiv Hochbegabte ab Jahrgangsstufe 5 gebildet und in der Regel bis zur Jahrgangsstufe 10 geführt. Die Entwicklung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Schulen und Jahrgangsstufen stellt sich aufgrund aktueller Erhebung durch die Schulen wie folgt dar: Schülerzahlen Jahrgangsstufe 5 bis 10 HOCHBEGABTENKLASSEN 2009/2010 2010/2011 5 6 7 8 9 10 ∑ 5 6 7 8 9 10 ∑ Gymnasium Fridericianum Schwerin 37 50 45 39 20 42 233 24 34 50 40 38 20 206 Humboldt-Gymnasium Greifswald 39 41 16 22 118 26 38 14 15 23 116 Gymnasium Reutershagen Rostock 35 39 61 34 31 42 242 37 37 37 61 32 32 236 Einstein-Gymnasium Neubrandenburg 28 22 34 31 22 27 164 30 30 21 31 33 25 170 757 728 Schülerzahlen Jahrgangsstufe 5 bis 10 HOCHBEGABTENKLASSEN 2011/2012 2012/2013 5 6 7 8 9 10 ∑ 5 6 7 8 9 10 ∑ Gymnasium Fridericianum Schwerin 37 25 35 50 40 35 222 25 37 23 35 49 37 206 Humboldt-Gymnasium Greifswald 21 28 19 21 14 14 117 20 21 27 17 21 13 119 Gymnasium Reutershagen Rostock 21 37 34 37 60 32 221 20 22 31 33 33 60 199 Einstein-Gymnasium Neubrandenburg 30 31 32 20 31 32 176 31 32 33 32 20 28 176 736 700 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/985 3 Schülerzahlen Jahrgangsstufe 5 bis 10 HOCHBEGABTENKLASSEN 2013/2014 2014/2015 5 6 7 8 9 10 ∑ 5 6 7 8 9 10 ∑ Gymnasium Fridericianum Schwerin 20 26 34 22 35 46 183 17 20 25 30 23 34 149 Humboldt-Gymnasium Greifswald 18 22 22 26 19 18 125 29 18 24 24 29 17 141 Gymnasium Reutershagen Rostock 35 22 23 31 31 33 175 27 36 21 22 30 27 163 Einstein-Gymnasium Neubrandenburg 26 32 15 30 16 19 138 28 28 29 30 15 15 145 621 598 Schülerzahlen Jahrgangsstufe 5 bis 10 HOCHBEGABTENKLASSEN 2015/2016 2016/2017 5 6 7 8 9 10 ∑ 5 6 7 8 9 10 ∑ Gymnasium Fridericianum Schwerin 20 17 19 25 28 24 133 23 22 17 20 24 29 135 Humboldt-Gymnasium Greifswald 22 28 17 22 24 27 140 26 23 26 18 21 25 139 Gymnasium Reutershagen Rostock 20 30 32 20 23 27 152 22 21 29 31 18 24 145 Einstein-Gymnasium Neubrandenburg 24 31 27 29 12 14 137 27 25 28 27 31 26 164 562 583 ∑ = Summe 2. Wie hoch ist der prozentuale Anteil hochbegabter Schülerinnen und Schüler gemessen an der Gesamtschülerzahl? Wie ist das Verhältnis im bundesweiten Vergleich? Der Anteil hochbegabter Schülerinnen und Schüler in den Hochbegabtenklassen der vorgenannten Gymnasien gemessen an der Gesamtschülerzahl der jeweiligen Jahrgangsstufe aller Schulen in Mecklenburg-Vorpommern liegt im Durchschnitt bei 0,75 %. Da die schulärztliche Untersuchung in Vorbereitung auf die Einschulung keinen Test auf eine kognitive Hochbegabung vorsieht, sind Aussagen zu den anderen Schulen nicht möglich. Für einen Vergleich mit anderen Bundesländern liegen keine Zahlen vor. Allgemein gilt aber, dass etwa 2 % der Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs einen sehr hohen Intelligenzquotienten (IQ, mindestens 130) besitzen. Die Verteilung der Intelligenz in der Bevölkerung folgt der Gauß’schen Normalverteilung. Diese Normalverteilung erscheint grafisch als „Glockenkurve“, der der Anteil der Bevölkerung, die Prozentrangskala und die Höhe des IQ-Wertes zu entnehmen sind. Drucksache 7/985 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Nach welchen Kriterien und nach welchem Verfahren wird eine Hochbegabung an den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns festgestellt ? Die Beschulung in Mecklenburg-Vorpommern setzt kein Verfahren zur Überprüfung einer Hochbegabung voraus. Sind aber Entscheidungen nach dem Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern vorzubereiten, wird unter anderem die Teilnahme an wissenschaftlich anerkannten Testverfahren verpflichtend (§ 58 Schulgesetz). Die Aufnahme in eine Klasse für hochbegabte Schülerinnen und Schüler gemäß § 19 Absatz 3 des Schulgesetzes setzt einen schulpsychologischen Befund voraus, der die besondere intellektuelle Leistungsfähigkeit auf der Grundlage eines oder mehrerer, den jeweils geltenden wissenschaftlichen und testtheoretischen Standards genügenden Testverfahren nachweist. Der Befund berücksichtigt neben den Testergebnissen aktuelle Einschätzungen der Grundschule sowie weitere schülerbezogene Unterlagen. Sofern Erziehungsberechtigte für ihr Kind die Aufnahme in eine Hochbegabtenklasse beantragen, ist der Nachweis wie vorgenannt verpflichtend. 4. Erhielten in der Vergangenheit Schülerinnen und Schüler von Hochbegabtenschulen Stipendien für besondere Leistungen? Wenn ja, wie viele und von welchen Schulen bzw. weiteren Institutionen ? Vonseiten der Landesregierung wurden keine Stipendien vergeben. Daten über die Vergabe von Stipendien von Dritten an die Schülerinnen und Schüler werden durch die Landesregierung nicht erhoben. 5. Welche Kooperationen bestehen mit außerschulischen Partnern zur Förderung einer frühzeitigen Studienorientierung? Die Förderung einer frühzeitigen Studienorientierung erfolgt an allen entsprechenden Schulen gemäß dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule sowie gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Berufs- und Studienorientierung an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/985 5 Im Rahmen des Schulprogramms regelt jede Schule mit ihrem schuleigenen Konzept die organisatorische und inhaltliche Gestaltung der Berufs- und Studienorientierung von der Jahrgangsstufe 5 bis zur Jahrgangsstufe 12 beziehungsweise 13. Das Konzept beinhaltet unter anderem die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern. Kooperationspartner können insbesondere sein: - Zuständige Stellen für Berufsausbildung, - Unternehmen, Unternehmensverbände, Wirtschaftskammern, - Berufliche Schulen, - Einrichtungen der Verwaltung, - Forschungseinrichtungen, - Hochschulen und - Bildungsdienstleister. Die Schulen gestalten jede Phase der Berufs- und Studienorientierung unter Berücksichtigung der individuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler und unter Nutzung ihrer regionalen Möglichkeiten.