Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/941 7. Wahlperiode 05.09.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Enrico Komning und Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Ausländerbehörden in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Aufgrund der Organisationshoheit der Landkreise und kreisfreien Städte nach § 80 Kommunalverfassung liegen die Angaben über die Personalausstattung und damit verbundene weitere Angaben der Landesregierung nicht vor. Es wurde daher eine Abfrage durchgeführt. Die Antworten zu den Fragen 1, 2, 4, 5, 6 und 9 enthalten die übermittelten Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte. Drucksache 7/941 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 In Mecklenburg-Vorpommern sind laut Information der Landesregierung 13 Ausländerbehörden verzeichnet (siehe: http://willkommeninmv.de/ index.php). Ihre primäre Aufgabe ist der Vollzug des Ausländerrechts. 1. Wie hat sich die Personalsituation in den Ausländerbehörden von Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2014 entwickelt (bitte nach Stellen pro Ausländerbehörde und Jahren aufgliedern)? a) Wie entwickelte sich der Krankenstand in den einzelnen Behörden seit 2014? b) Haben Ausländerbehörden akuten qualifizierten Personalbedarf bei der Landesregierung angemeldet? c) Welche zusätzlichen Personalkosten sind seit 2015 durch Ausländerbehörden entstanden? Zu 1, a), b) und c) In Mecklenburg-Vorpommern sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten acht Ausländerbehörden sowie die zentrale Ausländerbehörde im Landesamt für Innere Verwaltung für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz zuständig. Zu den Fragen 1 bis c) haben die Landkreise und kreisfreien Städte sowie das Landesamt für Innere Verwaltung wie folgt berichtet: Zu 1 Stellenentwicklung 2014 2015 2016 2017 Landkreis Vorpommern-Rügen (Fachdienst Ausländer- und Asylrecht) 11,975 21,75 41,75 35,93 Landkreis Ludwigslust-Parchim 7,82 7,82 9,745 9,8 Landkreis Vorpommern-Greifswald 10 12 18 (besetzt: 16) 18 (besetzt: 16) Rostock 10 12 22,75 37,5 Schwerin 8 11 14 15 Landkreis Nordwestmecklenburg keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben Landkreis Rostock 9 15 18 18 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 14 17 21 21 Landesamt für Innere Verwaltung (Abteilung 5 - Ausländerbehörde) 4 6 8 9 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/941 3 Zu a) Entwicklung des Krankenstandes 2014 2015 2016 Landkreis Vorpommern-Rügen (Fachdienst Ausländer- und Asylrecht) 20,6 Tage pro Mitarbeiterin/ Mitarbeiter im Kalenderjahr 23,4 Tage pro Mitarbeiterin/ Mitarbeiter im Kalenderjahr 25,5 Tage pro Mitarbeiterin/ Mitarbeiter im Kalenderjahr Landkreis Ludwigslust-Parchim Keine Angaben innerhalb der kurzen Frist möglich Landkreis Vorpommern-Greifswald 3,32 % 3,58 % 4,00 % Rostock Keine statistischen Angaben verfügbar Schwerin 10,52 % 4,53 % 3,56 % Landkreis Nordwestmecklenburg Der Landkreis hat mitgeteilt, dass die Krankenstandsentwicklung in der Ausländerbehörde unauffällig gegenüber anderen Sachgebieten sei. Landkreis Rostock keine Angaben keine Angaben keine Angaben Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 20,1 Tage pro Mitarbeiterin/ Mitarbeiter im Kalenderjahr 34,2 Tage pro Mitarbeiterin/ Mitarbeiter im Kalenderjahr 11,2 Tage pro Mitarbeiterin/ Mitarbeiter im Kalenderjahr Landesamt für Innere Verwaltung (Abteilung 5 - Ausländerbehörde) Keine separate Statistik für den Bereich der Ausländerbehörde Zu b) Aufgrund des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes befinden die kommunalen Körperschaften eigenständig über ihren Personalbedarf und -bestand. Im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den Haushaltssatzungen einschließlich Stellenplänen bestehen in Einzelfällen Auflagen, die die Zustimmung des Ministeriums für Inneres und Europa bei der Nachbesetzung oder Neueinrichtung von Stellen erforderlich machen. Derzeit liegen dem Ministerium für Inneres und Europa keine Anträge auf Nachbesetzung und/oder Neueinrichtung von Stellen vor, die dem Aufgabenbereich der Ausländerbehörden zuzuordnen wären. Von einigen Landkreisen und kreisfreien Städten wurde das Angebot des Bundes zur Unterstützung der Ausländerbehörden durch Bundespersonal angenommen und entsprechend bei der dafür eingerichteten Clearingstelle geltend gemacht. Drucksache 7/941 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu c) zusätzliche Personalkosten im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr 2015 2016 2017 Landkreis Vorpommern-Rügen (Fachdienst Ausländer- und Asylrecht) 390.000,00 Euro 800.000,00 Euro Landkreis Ludwigslust-Parchim Keine Angaben innerhalb der kurzen Frist möglich Landkreis Vorpommern-Greifswald Keine Angaben innerhalb der kurzen Frist möglich Rostock Keine Angaben innerhalb der kurzen Frist möglich Schwerin Im Zeitraum von Oktober 2015 bis Juli 2017 sind zusätzliche Personalkosten in Höhe von 266.500,00 Euro entstanden. Landkreis Nordwestmecklenburg Keine detaillierten Angaben Landkreis Rostock keine Angaben keine Angaben Landkreis Mecklenburgische Seenplatte keine Angaben 154.401,09 Euro 100.417,88 Euro (bis 31.07.2017) Landesamt für Innere Verwaltung (Abteilung 5 - Ausländerbehörde) Im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.07.2017 sind zusätzliche Personalkosten in Höhe von 268.700,00 Euro entstanden. 2. Mit wie vielen Fällen sind die Mitarbeiter der jeweiligen Ausländerbehörde in Mecklenburg-Vorpommern seit 2014 durchschnittlich betraut gewesen (bitte nach halbjährlichen Stichtagen bis zur ersten Jahreshälfte 2017 aufgliedern)? 2014 2015 2016 2017 Landkreis Vorpommern-Rügen (Fachdienst Ausländerund Asylrecht) 1000 Fälle einschließlich EU-Angehörige pro Mitarbeiterin/ Mitarbeiter; 600 ohne EU-Angehörige (6 Mitarbeiterin / Mitarbeiter) 1200 Fälle einschließlich EU-Angehörige pro Mitarbeiterin/ Mitarbeiter; 650 ohne EU-Angehörige (8 Mitarbeiterin / Mitarbeiter) 960 Fälle einschließlich EU-Angehörige pro Mitarbeiterin/ Mitarbeiter; 530 ohne EU-Angehörige (9 Mitarbeiterin / Mitarbeiter) 900 Fälle einschließlich EU-Angehörige pro Mitarbeiterin/ Mitarbeiter; 500 ohne EU-Angehörige (11 Mitarbeiterin / Mitarbeiter) Landkreis Vorpommern-Greifswald keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/941 5 2014 2015 2016 2017 Rostock Angaben sind nicht möglich, da Tätigkeiten stark variieren und Fallzahlen der einzelnen Bereiche und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter unterschiedlich sind. Schwerin 490 Fälle pro Mitarbeiterin/ Mitarbeiter 523 Fälle pro Mitarbeiterin/ Mitarbeiter 506 Fälle pro Mitarbeiterin/ Mitarbeiter 541 Fälle pro Mitarbeiterin/ Mitarbeiter Landkreis Nordwestmecklenburg Keine statistischen Angaben Landkreis Rostock Insgesamt 6.414 Fälle Insgesamt 12.754 Fälle Insgesamt 15.054 Fälle (bis September 2016) keine Angaben Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Keine statistischen Angaben Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat folgende Angaben mitgeteilt: Stichtag Anzahl Ausländer gesamt Mitarbeiter Fallzahl 30.06.2014 4.846 8 606 31.12.2014 5.979 9 664 30.06.2015 6.556 9 728 31.12.2015 8.146 10 815 30.06.2016 8.922 10 892 31.12.2016 9.088 10 909 30.06.2017 9.779 10 978 Das Landesamt für Innere Verwaltung hat folgende Angaben mitgeteilt: 2014 2015 2016 2017 1. Halbjahr 63,9 88,5 127,9 98,1 2. Halbjahr 83,0 150,0 93,0 gesamt 73,5 119,3 110,6 98,1 Drucksache 7/941 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 3. Wie refinanzieren Ausländerbehörden des Landes Mecklenburg- Vorpommern zusätzliche Kosten, die seit der Migrationskrise 2015 entstanden sind? Die Ausländerbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten werden aus den Haushalten der jeweiligen Körperschaft finanziert. Finanzielle Mehraufwendungen infolge von zusätzlichem Personalbedarf und erhöhten Sachkosten im Rahmen der erhöhten Zugangszahlen von schutzsuchenden Personen wurden insoweit zunächst aus den kommunalen Haushalten finanziert. Das Land hat sich auf Grundlage der Kommunalvereinbarungen vom 16.02.2015 und vom 02.08.2016 durch Gewährung von zusätzlichen Finanzhilfen außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes in pauschaler Form an den erhöhten Kosten der Kommunen im Rahmen der Aufnahme und Integration beteiligt. 4. Wie häufig haben Ausländerbehörden des Landes Mecklenburg- Vorpommern seit 2016 eine Anordnung auf Abschiebehaft beantragt (bitte aufgliedern nach Ausländerbehörde und Zahl der Haftanträge pro Halbjahr)? Wie häufig wurde diesen Anträgen stattgeben, sodass eine Abschiebehaft durchgeführt wurde? Durch die Ausländerbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen wurden 2016 sechs Haftanträge gestellt, davon wurde vier Anträgen stattgegeben. 2017 wurden zwei Haftanträge gestellt, keinem wurde stattgegeben. Im Jahr 2016 wurde durch die Ausländerbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim gegen fünf Personen Abschiebungshaft angeordnet und vollzogen. Im Jahr 2017 wurde bisher (1. Halbjahr) gegen drei Personen Abschiebungshaft angeordnet und vollzogen. Die Ausländerbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald hat im Jahr 2017 zwei Haftanträge sowie einen Antrag auf Verlängerung der Abschiebehaft gestellt. Die Anträge waren erfolgreich. Die Ausländerbehörde der Hansestadt Rostock führt zu dieser Thematik keine Statistik. Die Ausländerbehörde Stadt Schwerin sowie die Ausländerbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg haben im benannten Zeitraum keine Haftanträge gestellt. Die Ausländerbehörde des Landkreises Rostock hat im Jahr 2016 zehn Haftanträge gestellt, von denen sieben erfolgreich waren. Im Jahr 2017 wurden vier Haftanträge gestellt, davon waren drei erfolgreich. Die Ausländerbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat im Jahr 2016 fünf Haftanträge gestellt, denen auch stattgegeben wurde. 2017 wurde bisher ein Antrag gestellt, der abgelehnt wurde. Das Beschwerdeverfahren dauert an. Das Landesamt für Innere Verwaltung hat im Jahr 2016 vier Haftanträge gestellt, von denen drei stattgegeben wurde. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/941 7 5. Welche neuen Sicherheitsmaßnahmen für Ausländerbehörden in Mecklenburg-Vorpommern wurden seit 2015 umgesetzt (bitte nach einzelnen Ausländerbehörden und Maßnahmen aufgliedern)? 2015 2016 2017 Landkreis Vorpommern-Rügen (Fachdienst Ausländer- und Asylrecht) - Sprechtage werden mit einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes abgesichert - Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter arbeiten an einem Schalter, der mit Sicherheitsglas ausgestattet ist Landkreis Ludwigslust-Parchim Installation eines Alarmierungssystems sowie einer Aufrufanlage Landkreis Vorpommern-Greifswald Im Wartebereich der Standorte der Ausländerbehörde des Landkreises wurden Kameras installiert. An den Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr wurden überwiegend Sicherheitstresen verbunden mit elektronischen Aufrufanlagen errichtet. Rostock Ein Sicherheitsdienst ist während der Sprechtage in den Räumen vor Ort. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht ein Schlüsselalarm sowie bei Rückführungen schuss- und stichsichere Westen zur Verfügung. Schwerin Seit 2016 gibt es eine Sicherheits- Handlungsanleitung für alle Beschäftigten des Stadthauses - somit auch der Ausländerbehörde - mit folgenden Schwerpunkten: - Sichere Gestaltung der Arbeitsplätze (einschließlich elektronischer Alarmierungsmöglichkeit am Arbeitsplatz bei Bedrohung) - Erfassung und Dokumentation von Übergriffen bis hin zur Stellung von Strafanzeigen - Einsatz eines Sicherheitsdienstes zu den Öffnungszeiten des Stadthauses - Medizinische und psychosoziale Nachsorge betroffener Beschäftigter - Fortbildung, Schulung, Trainingsangebote Landkreis Nordwestmecklenburg Während der Sprechtage ist Personal einer Sicherheitsfirma anwesend. Drei Sprechzimmer sind mit einem Sicherheitstresen und einer Aufrufanlage ausgestattet. Drucksache 7/941 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 2015 2016 2017 Landkreis Rostock Folgende Maßnahmen wurden ergriffen: - Separate Sprechzimmer (Trennung Mitarbeiterin/ Mitarbeiter und vorsprechende Person durch Glaswand) - Begleitung der Sprechzeiten in Güstrow durch Wachpersonal - Ausstattung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern mit Schutzwesten bei Durchführung von Abschiebungen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Folgende Maßnahmen wurden ergriffen: - Installation einer Überfallmeldeanlage - Ausstattung der Türen mit Türknäufen und Durchreichen - Umzug in größere Räumlichkeiten (verbesserte Lenkung von Besucherströmen) - Einrichtung von zwei Warteräumen - Durchführung von Weiterbildung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Deeskalationstraining - Schutzimpfungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Ausstattung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Dienstbekleidung, Handschuhen und Sicherheitswesten bei Durchführung von Abschiebungen Landesamt für Innere Verwaltung (Abteilung 5 - Ausländerbehörde) Sprechzeiten werden durch Wach- und Sicherheitsunternehmen begleitet. 6. Wie viele Überstunden sind in den Ausländerbehörden von Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2014 geleistet worden (bitte nach Ausländerbehörde und Jahren aufgliedern)? 2014 2015 2016 2017 Landkreis Vorpommern-Rügen (Fachdienst Ausländer- und Asylrecht) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über durchschnittlich 30 Überstunden, die jeweils zeitnah abgegolten werden können. Landkreis Ludwigslust-Parchim 375,37 138,13 Landkreis Vorpommern-Greifswald 141 296 401 337 (30.06.2017) Rostock Eine Statistik wird dazu nicht geführt. Schwerin Überstunden im Sinne des Tarifrechts sind nicht angefallen. Alle geleisteten Mehrarbeitsstunden sind im Rahmen der geltenden flexiblen Arbeitszeitregelungen durch Freizeitausgleich abgegolten. Die durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde geleistete Mehrarbeit bewegt sich im Durchschnitt der übrigen Verwaltung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/941 9 2014 2015 2016 2017 Landkreis Nordwestmecklenburg Überstunden sind nicht angeordnet worden. Im Rahmen der bestehenden Gleitzeitregelung wurden Mehrstunden geleistet, die durch Freizeit ausgeglichen wurden. Landkreis Rostock keine Angaben keine Angaben keine Angaben Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Überstunden sind nicht angeordnet worden. Landesamt für Innere Verwaltung (Abteilung 5 - Ausländerbehörde) Überstunden sind über die Regelungen zur gleitenden Arbeitszeit nicht geleistet worden. 7. Wie sieht der aktuelle Landesschlüssel für die Verteilung von Asylbewerben auf die einzelnen Ausländerbehörden aus? Die Verteilung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 nach folgendem Schlüssel: Landkreis In Prozent Ludwigslust-Parchim 12,19 Mecklenburgische Seenplatte 16,60 Nordwestmecklenburg 9,88 Rostock 13,50 Vorpommern-Greifswald 15,07 Vorpommern-Rügen 14,22 Kreisfreie Städte In Prozent Rostock 13,03 Schwerin 5,51 8. Welche Ausländerbehörden in Mecklenburg-Vorpommern werden zukünftig mit der sogenannten Personalisierungsinfrastrukturkomponente (PIK) ausgestattet? Wer hat diesbezüglich die Entscheidungsgewalt? Alle Ausländerbehörden werden, sobald die technischen Voraussetzungen für die Erfassung der in der Praxis auftretenden Konstellationen durch den Bund abschließend geschaffen wurden, mit PIK ausgestattet. Das Landesamt für Innere Verwaltung ist bereits mit PIK ausgestattet. Die grundsätzlichen Entscheidungen trifft das Ministerium für Inneres und Europa. Drucksache 7/941 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 9. In welcher Form leisten Ausländerbehörden Rückkehrberatung bei ausreisepflichtigen Personen? In der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes werden im Zusammenwirken mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Rückkehrinformationen zur Verfügung gestellt beziehungsweise im Rahmen behördlicher Sprechzeiten sowie als Individualberatung angeboten und durchgeführt . Dabei setzt das Land auf eine möglichst frühzeitige Rückkehrberatung bereits während des Aufnahme- und Asylverfahrens. Nachfolgend führen auch die kommunalen Ausländerbehörden sowohl während des laufenden Asylverfahrens als auch spätestens nach dem Eintritt der Ausreisepflicht Rückkehrberatungen durch. Im Vordergrund steht dabei die persönliche Beratung, die auf die Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise, Unterstützung mit Mitteln aus dem REAG/GARP-Programm (Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) des Bundes sowie die Konsequenzen bei nicht erfolgender Mitwirkung abzielt.