Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/943 7. Wahlperiode 30.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Pensionsausgaben und Pensionsfonds in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie haben sich die Fallzahlen und die Versorgungsausgaben für Beamtenpensionäre auf Landesebene seit 2006 entwickelt (bitte pro Jahr ausweisen)? Für den Zeitraum von 2006 bis 2016 haben sich die Fallzahlen und die Versorgungsausgaben wie folgt entwickelt: Jahr Anzahl Versorgungsempfängerinnen und -empfänger einschließlich Hinterbliebener (Jahresdurchschnitt) Versorgungsausgaben ohne Einzahlungen in die Versorgungsrücklage (in Millionen Euro) 2006 1.489 30,0 2007 1.770 35,1 2008 2.050 41,7 2009 2.373 49,5 2010 2.720 58,5 2011 2.878 65,0 2012 3.223 73,3 2013 3.595 81,8 2014 3.981 93,2 2015 4.116 104,7 2016 4.904 116,7 Drucksache 7/943 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie prognostiziert die Landesregierung die mittelfristige weitere Entwicklung der Fallzahlen und der Versorgungsausgaben für Beamtenpensionäre auf Landesebene (bitte pro Jahr)? Für den Zeitraum von 2017 bis 2022 werden sich die Fallzahlen und die Versorgungsausgaben voraussichtlich wie folgt entwickeln: Jahr Anzahl Versorgungsempfängerinnen und -empfänger einschließlich Hinterbliebener (Planzahlen) Versorgungsausgaben ohne Einzahlungen in die Versorgungsrücklage (in Millionen Euro) 2017 5.460 127,4 2018 5.741 136,4 2019 6.139 148,7 2020 6.547 161,7 2021 7.000 176,5 2022 7.431 191,0 3. Welche Leistungen werden über die Versorgungsausgaben und welche über die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme für Beamte finanziert? Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 27.09.2005 (Aktenzeichen 2 BvR 1387/02) klargestellt, dass die Beamtenversorgung, bedingt durch das Alimentationsprinzip, eine Vollversorgung ist. Beamtinnen und Beamte müssen demzufolge für ihre Altersversorgung (und die ihrer Hinterbliebenen) nicht selbst sorgen. Stattdessen sind die Bruttobezüge der aktiven Beamtinnen und Beamten von vornherein - unter Berücksichtigung der künftigen Pensionsansprüche - niedriger festgesetzt (Randziffer 143 im vorgenannten Urteil). Die Arten der Versorgung sind abschließend in § 2 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Darunter fallen unter anderem das Ruhegehalt, die Hinterbliebenenversorgung, das Übergangsgeld sowie die Unfallfürsorge. Es bestehen keine Sonder- oder Zusatzversorgungssysteme. Zu erwähnen ist lediglich, dass der Bemessungssatz der Beihilfe für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bei Eintritt in den Ruhestand steigt, der Dienstherr sich also stärker an den Aufwendungen im Krankheitsund Pflegefall beteiligt. 4. Wie hoch ist der Marktwert des Versorgungsfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern zurzeit in Euro? Der Versorgungsfonds hat ein Volumen von 263,4 Millionen Euro (Stand: 18.08.2017). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/943 3 5. Wo ist das Geld im Einzelnen angelegt (bitte nach Instrumentengattung, Marktwert und Anteil, wie in Drucksache 6/3102, aufführen)? Das gesamte Volumen des Versorgungsfonds ist in Schuldscheinen des Landes Mecklenburg- Vorpommern investiert. 6. Welche Auswirkungen haben die wachsenden Versorgungsleistungen für Beamtenpensionäre auf den Landeshaushalt in der neuen Finanzplanperiode ? Steigende Versorgungsausgaben sind in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 berücksichtigt und können damit finanziert werden. Die mittelfristige Finanzplanung bis 2022, aus der sich auch erforderliche Handlungsbedarfe ergeben, ist als Anlage zur Landtagsdrucksache 7/898 veröffentlicht worden (online auch abrufbar unter http://www.regierung-mv.de/ serviceassistent/download?id=1591046). 7. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Belastung des Landeshaushalts durch die Versorgungsleistungen mittelfristig zu begrenzen? Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf amtsangemessene Versorgung der beziehungsweise des Einzelnen im Versorgungsfall, sodass einschränkenden Maßnahmen von vornherein enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind. Die Landesregierung hat zudem im Jahr 1999 mit dem Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz ein Sondervermögen beziehungsweise Finanzierungsfonds zur Abfederung künftiger Versorgungsausgaben eingerichtet. Im Rahmen der Verständigung zwischen den Interessensvertretungen und dem Finanzministerium zur Übernahme des Tarifergebnisses auf den Kreis der verbeamteten Personen wurde in diesem Jahr die Übereinkunft erzielt, dass die zum 31.12.2017 auslaufende Verminderung von 0,2 Prozentpunkten von jeder Anpassung der Besoldung und Versorgung zum Aufbau der Versorgungsrücklage bis zum 31.12.2022 fortgesetzt werden sollte.