Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/947 7. Wahlperiode 30.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Förderung der MV Werften Wismar GmbH und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Bürgschaftsvergabe im Bereich Schiffbau in Mecklenburg-Vorpommern (im folgenden kurz Land Mecklenburg-Vorpommern) richtet sich nach dem Werftenförderungsgesetz (WFG M-V). Auf dieser Grundlage führt die Landesregierung gegenwärtig Gespräche zu einer Bürgschaftsanfrage der KfW IPEX-Bank, welche die Finanzierung von zwei Großkreuzfahrtschiffen für die Genting-Reederei Star Cruises betrifft, die auf den MV-Werften gebaut werden sollen. 1. Welche Fördermittel wurden bisher an die MV Werften Wismar GmbH ausgezahlt? a) Welche Fördermittel wurden versprochen? b) In welcher Höhe übernimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern Bürgschaften? Fördermittel sind bisher nicht an das Unternehmen ausgezahlt worden. Zu a) Rechtsverbindliche Förderzusagen hat es bislang nicht gegeben. Drucksache 7/947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu b) Es steht noch nicht fest, ob beziehungsweise in welcher Höhe das Land Mecklenburg- Vorpommern eine Bürgschaft im Interesse des Unternehmens übernehmen wird. Das absolute Limit nach dem WFG M-V liegt bei 400 Millionen Euro einschließlich einer Rückbürgschaft des Bundes in Höhe von maximal 100 Millionen Euro (vergleiche § 3 Absatz 2 Satz 1 und 2 WFG M-V). 2. An welche Bedingungen sind die Zahlungen und Bürgschaften in Frage 1 geknüpft? Was sind die jeweiligen Zwecke? Es muss ein volkswirtschaftliches Interesse im Hinblick auf die nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen sowie den Ausbau von Zukunftstechnologien bestehen (vergleiche §§ 2 und 4 WFG M-V). Es ist eine 50prozentige Rückgarantie des Bundes für Landesbürgschaften oberhalb der vollständigen Eigenobligoschwelle von 200 Millionen Euro bis zur absoluten Obergrenze von 400 Millionen Euro Bürgschaftsobligo erforderlich, falls der Bürgschaftsantrag das reine Landesobligo von 200 Millionen Euro übersteigt (vergleiche § 3 Absatz 2 Satz 1 und 2 WFG M-V). Die Plausibilität und Tragfähigkeit des Geschäftsmodells sowie der Unternehmensplanung muss durch den Landesmandatar bestätigt werden (vergleiche § 4 Nummer 1 WFG M-V). Der vom Land Mecklenburg-Vorpommern beauftragte Schiffbausachverständige kommt zu einer positiven Einschätzung bezüglich der Durchlaufplanung und den technischen Kompetenzen sowie den Kapazitäten von MV Werften (vergleiche § 4 Nummer 2 und § 7 Absatz 2 Satz 1 WFG M-V). Das Auftragsbuch von MV Werften stellt eine Auslastung dar, die grundsätzlich über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgeht. Bei kürzerem Auslastungszeitraum ist ein „Lastship- Szenario“ der Geschäftsleitung bezüglich der Leerkostendeckung bis zur Ablieferung des letzten Schiffes zu erstellen (vergleiche § 4 Nummer 3 WFG M-V). MV Werften räumt dem Land Mecklenburg-Vorpommern während des gesamten Förderverfahrens Zugriff auf die Unternehmensdaten zur fortlaufenden Überprüfung der Förderwürdigkeit ein (§ 5 Absatz 1 Satz 1 und § 7 Absatz 1 Satz 2 WFG M-V). Die Kosten für einen hierfür vom Land Mecklenburg-Vorpommern beauftragten Sachverständigen hätte MV Werften zu tragen (vergleiche § 5 Absatz 1 Satz 1 und 3 WFG M-V). Die Unternehmensdaten müssen in einer vom Land Mecklenburg-Vorpommern vorgegebenen Struktur aufbereitet werden (vergleiche § 5 Absatz 2 WFG M-V). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/947 3 Die Liquidität von MV Werften ist während des gesamten Projektzeitraums gesichert (vergleiche § 6 Satz 2 Nummer 1 WFG M-V). Der Landesmandatar überprüft dies sowie die Projektkalkulation fortlaufend während des Projektzeitraumes (vergleiche § 7 Absatz 1 Satz 1 WFG MV-). Das von MV Werften geplante Projekt ist technisch durchführbar (vergleiche § 6 Satz 2 Nummer 2 WFG M-V). Dies wird durch einen vom Land Mecklenburg-Vorpommern beauftragten Sachverständigen im Rahmen einer fortlaufenden Baufortschrittsüberwachung bei Kostentragung durch MV Werften überprüft (vergleiche § 7 Absatz 2 Satz 2 und 4 WFG M-V). Die Projektkalkulation von MV Werften (insbesondere Fertigungsstunden und Zulieferungen) ist nachvollziehbar und plausibel (vergleiche § 6 Satz 2 Nummer 3 WFG M-V). Der Bauvertrag enthält insbesondere im Hinblick auf die Rechte und Pflichten des Bestellers keine unangemessenen Risiken für die Werft (§ 6 Satz 2 Nummer 4 WFG M-V). Die Kosten der rechtlichen Prüfung der Schiffbauverträge durch eine Fachkanzlei im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind von MV Werften zu tragen (vergleiche § 7 Absatz 3 Satz 1 und 2 WFG M-V). 3. Wie überprüft die Landesregierung die Liquidität der Werft während der gesamten Planung? Welches Pfand und welche Sicherheiten hat die Landesregierung im Falle einer Insolvenz? Die Liquidität des Unternehmens wird gegebenenfalls monatlich durch den Landesmandatar überprüft werden (vergleiche auch Antwort zu Frage 2). Derzeit hat das Land Mecklenburg-Vorpommern weder Pfandrechte noch Sicherheiten für den Fall einer Insolvenz. Derartige Themen sind üblicherweise in einem Bürgschaftsverfahren zu klären. 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die geplanten Projekte und die strategische Zukunft des Unternehmens nach 2022? Laut einem vorläufigen Konzept plant die Genting Hong Kong-Gruppe auch über das Jahr 2022 hinaus den Bau von Passagierschiffen auf den MV Werften für die konzerneigenen Reedereien. Drucksache 7/947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Wie viele Sachverständige prüften oder prüfen die Projektkalkulation, Verträge und die Leistungserstellungsprozesse? Welche Zahlungen fließen an die Sachverständigen? Für das Land Mecklenburg-Vorpommern prüft derzeit ein sachverständiges Unternehmen (Klassifikationsgesellschaft). Für die KfW IPEX-Bank arbeitet ein weiteres sachverständiges Unternehmen. Als Bezahlung sind 40.250,00 Euro vereinbart, die vom Unternehmen zu tragen sind (vergleiche § 4 Nummer 2 und § 7 Absatz 2 Satz 1 WFG M-V). 6. Auf welche Unternehmensdaten hat die Landesregierung Zugriff im Falle einer Bürgschaft? Ist die MV Werften Wismar GmbH über die nächsten fünf Jahre abhängig von laufenden Zahlungen der Genting Hong Kong oder anderer Unternehmen? MV Werften müsste dem Land Mecklenburg-Vorpommern während des gesamten Förderverfahrens Zugriff auf die Unternehmensdaten zur fortlaufenden Überprüfung der Förderwürdigkeit einräumen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 und § 7 Absatz 1 Satz 2 WFG M-V). Die Kosten für einen hierfür vom Land Mecklenburg-Vorpommern beauftragten Sachverständigen hätte MV Werften zu tragen (vergleiche § 5 Absatz 1 Satz 1 und 3 WFG M-V). Die Unternehmensdaten müssten in einer vom Land Mecklenburg-Vorpommern vorgegebenen Struktur aufbereitet werden (vergleiche § 5 Absatz 2 WFG M-V). Die Werften hängen insbesondere bei hochpreisigen Schiffen regelmäßig von Anzahlungs- und laufenden Baufortschrittszahlungen entsprechend den Vereinbarungen in den Schiffbauverträgen ab. 7. Welche Zulieferer und Abnehmer haben bereits Verträge abgeschlossen? Geht die Landesregierung von sicheren Partnern aus oder besteht die Möglichkeit eines Vertragsbruchs? Dazu liegen zurzeit noch keine ausreichenden Informationen vor. Im Rahmen des Bürgschaftsverfahrens werden diese erhoben werden. Die Landesregierung geht davon aus, dass das Unternehmen vor dem Hintergrund des komplexen Bauprogramms ausschließlich mit zuverlässigen sowie erfahrenen Vertragspartnern zusammenarbeiten wird. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/947 5 8. Welche Entwicklung sieht die Landesregierung auf dem internationalen Markt für Schiffstypen, die von der MV Werften Wismar GmbH gebaut werden? Welche Entwicklungen gab es in den vergangenen fünf Jahren bei der Anzahl an diesen Schiffstypen insgesamt, bei den Kunden, Anzahl an Werften und bei den Kaufpreisen für diese Schiffe? Vorerst bauen die MV Werften nach Planung der Genting Hong Kong-Gruppe Schiffe für die konzerneigenen Reedereien, sodass insoweit von einer gesicherten Nachfrage auszugehen ist. Die konkreten Marktaussichten dieser Schiffe werden im Rahmen ihrer Endfinanzierung durch die KfW IPEX-Bank und die Hermes-Exportbürgschaftsgremien des Bundes bewertet. Diese Fragen sind ebenfalls Gegenstand der Prüfung im Rahmen des oben genannten Verfahrens . Soweit notwendig erfolgen ergänzende Untersuchungen im Zuge des Bürgschaftsverfahrens des Landes. 9. Welche kumulierten Steuereinnahmen werden die nächsten fünf Jahre direkt durch die MV Werften Wismar GmbH generiert werden (bitte auflisten nach Jahr, Art der Steuer und Höhe des Steueraufkommens)? Die Frage kann nicht beantwortet werden, da der Landesregierung im Besteuerungsverfahren keine Zahlen für die Zukunft („nächsten fünf Jahren“) mitgeteilt werden. Im Übrigen dürften solche Zahlen wegen der Pflicht zur Wahrung des Steuergeheimnisses nach § 30 Abgabenordnung nicht weitergeben werden.