Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/949 7. Wahlperiode 29.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Kriterien und Zuständigkeiten der Straßeninstandhaltung und ANTWORT der Landesregierung Die Stadt Hamburg plant in Kooperation mit der Firma IFI Consult die Instandhaltung von Straßen durch Digitalisierung und gleichzeitiger Bewertung der Schäden. Hierdurch kann auf wirtschaftliche Art und Weise ein Straßeninstandhaltungskonzept erstellt und umgesetzt werden. 1. Inwieweit werden die Zustände der Straßen in Mecklenburg- Vorpommern zentral erfasst und analysiert? Die Erfassung des Zustandes der Landesstraßen Mecklenburg-Vorpommern erfolgt mit Messfahrzeugen systematisch alle vier Jahre. Sie erfolgt nach einem bundeseinheitlichen System auf Grundlage der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Zustandserfassung und -bewertung von Straßen“. Drucksache 7/949 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, im Sinne eines auf einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis basierenden Instandhaltungskonzeptes ähnliche Technologien zu nutzen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Das bundeseinheitliche System gilt für alle Bundes- und Landesstraßen. Die von diesem System nicht erfassten kommunalen Straßen, wie sie etwa die genannte Stadt Hamburg vorhält, unterhält das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht. 3. Falls die Landesregierung dies bereits geprüft hat oder ein solches Projekt bereits in Planung ist, wie hoch wären die dafür anfallenden Kosten? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Erfassung des Straßenzustandes für die Landesstraßen wird öffentlich ausgeschrieben. Die Kosten für die zuletzt im Jahre 2014 in Auftrag gegebene Erfassung betrugen circa 160.000 Euro.