Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/951 7. Wahlperiode 30.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Einkommens- und Verbrauchs-Stichprobe (EVS) des Landesamts für Statistik Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung weist darauf hin, dass Inhalt, Methodik und Durchführung der Einkommens - und Verbrauchs-Stichprobe (EVS) insbesondere im öffentlich zugänglichen Qualitätsbericht zur Einkommens- und Verbrauchs-Stichprobe 2013 (https://www.destatis.de/DE/ Publikationen/Qualitaetsberichte/EinkommenKonsumLebensbedingungen/Wirtschaftsrechn EVS13.pdf?__blob=publicationFile) dargestellt sind. Die folgenden Fragen beziehen sich auf die letzte Einkommens- und Verbrauchs-Stichprobe (EVS) des Landes Mecklenburg-Vorpommern. In einem Teilbericht heißt es: „Bei der EVS handelt es sich um eine Stichprobenerhebung , bei der nicht alle, sondern nur etwa jeder fünfhundertste Haushalt (0,2 Prozent aller Haushalte) befragt wird. In Mecklenburg- Vorpommern waren das im Erhebungsjahr 2013 insgesamt 1.726 Privathaushalte . In der Erhebung sind nur solche Haushalte vertreten, die sich aufgrund von Werbemaßnahmen der Statistischen Landesämter bereit erklärten, die mit den Erhebungsunterlagen abgefragten Angaben freiwillig zu machen. Zur Sicherung der Repräsentativität der Ergebnisse erfolgte die Anwerbung der Haushalte auf Basis eines Quotenplanes, der sich aus den haushaltsstrukturellen Ergebnissen des Mikrozensus 2012 ableitete.“ (http://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/O% 20II%20EVS/O%20233/O233%202013%2001.pdf). Drucksache 7/951 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Werden die Einkommens- und Verbrauchs-Stichproben der einzelnen Bundesländer mit einer gleichen standardisierten Methodik durchgeführt ? Wenn nicht, in welcher Form unterscheidet sich die von Mecklenburg- Vorpommern? Ja, die Einkommens- und Verbrauchs-Stichproben der einzelnen Bundesländer werden mit einer gleichen standardisierten Methodik durchgeführt. 2. Wie berechnet und gewichtet das Statistikamt den durchschnittlichen Warenkorb und dessen einzelne Kategorien im Detail? Wie berechnet das Statistikamt Vermögen und Einkommen der Bevölkerung ? Das Statistische Bundesamt hat die Methodik festgelegt und führt die Berechnungen durch. Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern berechnet und gewichtet weder den Warenkorb, einzelne Kategorien noch Vermögen und Einkommen der Bevölkerung. 3. In welcher Hinsicht wird eine einzige Stichprobe von in etwa einem Fünfhundertstel der Gesamtheit und Personen, die sich lediglich „aufgrund von Werbemaßnahmen der Statistischen Landesämter bereit erklärten“, für reliabel, valide und objektiv erachtet? Der Umfang der Stichprobe ist in § 3 des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte festgelegt. Laut Gesetzesbegründung (siehe Bundestagsdrucksache 3/1623) wurde bei der Festlegung der Höchstzahl von 0,3 von Hundert aller Haushalte im Bundesgebiet einerseits auf die statistische Zuverlässigkeit der Ergebnisse, andererseits auf die praktische Durchführbarkeit der Erhebungen und auf die Kosten Rücksicht genommen. 4. Nach welchen Kategorien wurden Haushalte oder Personen für die Stichprobe ausgewählt und der „Quotenplan“ erstellt? a) Wie wurde Werbung für den Erhebungsbogen gemacht? b) Wie hoch ist die Quote der Online-Erhebungen? b) Werden „Ausreißer“ beispielsweise sehr Arme oder Millionäre aus der Statistik gerechnet oder waren sie auch Teil des „Quotenplans“? Die Landesregierung verweist hierzu auf Ziffer 3.1 des Qualitätsberichts zur Einkommens- und Verbrauchs-Stichprobe 2013 (siehe Vorbemerkung). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/951 3 Zu a) Die Fragebögen wurden im Rahmen der Teilnehmergewinnung auf den Internetseiten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder veröffentlicht und standen teilnahmeinteressierten Haushalten für ihre Entscheidung zur Verfügung. Zu b) Bislang wurden noch keine Online-Erhebungen durchgeführt. Für die Einkommens- und Verbrauchs-Stichprobe 2018 ist die Möglichkeit vorgesehen, zu den allgemeinen Angaben den Fragebogen online auszufüllen. Zu c) Die Landesregierung verweist hierzu auf Ziffer 1.1 des Qualitätsberichts zur Einkommens- und Verbrauchs-Stichprobe 2013. 5. Wie viele Personen arbeiten an der Erstellung von Statistiken im Landesamt für Statistik? a) Wer führt Aufsicht über die getätigten Statistiken allgemein sowie die EVS im Speziellen? b) Wer wählt die Aufsichtspersonen aus? c) Welche Qualifikation muss ein Mitarbeiter vorweisen, um bei den Berechnungen tätig werden zu können? Im Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern arbeiten circa 120 Personen an der Erstellung von Statistiken. Zu a) Der Behördenleiter des Landesamtes für Innere Verwaltung, die Amtsleiterin des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, die Dezernatsleiter und Dezernatsleiterinnen sowie die Fachbereichsleiter und Fachbereichsleiterinnen führen Aufsicht über die getätigten Statistiken. Für die Einkommens- und Verbrauchs-Stichproben führt die Leiterin des Fachbereichs 421 die Aufsicht. Zu b) Nach der Ausschreibung entscheiden der Behördenleiter, die Amtsleiterin des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern und gegebenenfalls der Dezernatsleiter oder die Dezernatsleiterin über die Auswahl der Aufsichtsperson. Drucksache 7/951 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu c) Beschäftigte des vormals mittleren Dienstes müssen möglichst im kaufmännischen oder im Verwaltungsbereich eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, Beschäftigte des vormals gehobenen Dienstes einen Bachelor- oder Fachhochschulabschluss und Beschäftigte des vormals höheren Dienstes einen Master- oder Diplomabschluss. 6. In welcher Weise liefern Gemeinden Hilfe zur Erfassung von Daten? a) Welche Informationen stammen von Gemeinden? b) Von welcher Stelle aus den Gemeinden kommen die Daten? Zu 6, a) und b) Die Gemeinden sind an der Datenerfassung nicht beteiligt. 7. In welcher Weise werden die Daten der Erhebungsbögen der EVS auf Manipulation, falsche Angaben, Verzerrungen, soziale Erwünschtheit oder andere psychologische Effekte kontrolliert? a) Gibt es eine Evaluation über die Befragungsmethodik? b) Wie erfolgt diese? b) Welche Trends gibt es, dass Menschen mit bestimmten Eigenschaften eher dazu neigen, sich freiwillig für solche Erhebungen zu melden oder ist die freiwillige Bereitschaft bei Menschen aller erdenklichen Gruppen gleich? Die Landesregierung verweist hierzu auf die Ziffern 3.5 und 4 des Qualitätsberichts zur Einkommens- und Verbrauchs-Stichprobe 2013. Zu a) und b) Die Befragungsmethodik wird unter der Federführung des Statistischen Bundesamtes fortlaufend weiterentwickelt. Zu b) Trends über die Bereitschaft, sich für solche Erhebungen freiwillig zu melden, sind der Landesregierung nicht bekannt.