Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/952 7. Wahlperiode 28.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, Fraktion der AfD Suizide in den Justizvollzugsanstalten von Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Häftlinge gibt es mit dem Stichtag 01.08.2017 in den Strafvollzugsanstalten von Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Haftanstalten)? Die Anzahl der Inhaftierten bezogen auf den Stichtag 01.08.2017 ergibt sich aus nachstehender Tabelle: Justizvollzugseinrichtungen Belegung JVA Bützow 424 JVA Neubrandenburg 111 JA Neustrelitz 139 JVA Stralsund 163 JVA Waldeck 190 Sicherungsverwahrung Bützow 10 Gesamt: 1.037 Drucksache 7/952 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hat sich die Zahl der Suizide und Suizidversuche der JVA-Insassen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr und jeweiliger Haftanstalt)? In der folgenden Übersicht sind vollendete Suizide in den Jahren 2007 bis 2017 (2017 Stichtag: 15.08.2017) aufgeführt: Haftanstalt 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Bützow 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 Neubrandenburg 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Neustrelitz 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 Stralsund 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 Ueckermünde (bis 2009) 0 0 0 - - - - - - - - Waldeck 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 1 Summe: 0 0 1 0 1 0 3 0 1 1 1 Zu Suizidversuchen liegen keine statistischen Angaben vor. 3. Wie wird die psychische Verfassung der Strafgefangenen bei Haftantritt geprüft? Wie oft wird im Laufe der Haftstrafe ein Gefangener auf seine psychische Gesundheit hin untersucht? Die psychische Verfassung sowie eine eventuell vorliegende Suizidgefährdung werden erstmalig im Zugangsgespräch innerhalb von zwei Stunden nach Aufnahme, spätestens jedoch vor dem ersten Nachteinschluss mit allen neu aufgenommenen Gefangenen thematisiert und geprüft. Die Untersuchung der psychischen Gesundheit im Laufe der Haft erfolgt anlassbezogen und nicht turnusgemäß. Bei konkreten Anzeichen für das Vorliegen von Selbsttötungsabsichten wird die/der Gefangene umgehend dem psychologischen Dienst vorgestellt. Durch den psychologischen Dienst erfolgen sodann Krisengespräche sowie im Bedarfsfall weitere Interventionen. 4. Wie viele Vollzugsbeamte gibt es im Strafvollzug von Mecklenburg- Vorpommern (bitte nach Haftanstalten aufschlüsseln)? Wie gehen die Beamten und Justizvollzugsanstalten mit den Suizidfällen um? Am Stichtag 01.08.2017 verfügten die Justizvollzugsanstalten des Landes insgesamt über 596 Bedienstete (Beamte und Tarifbeschäftigte) des allgemeinen Vollzugsdienstes. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/952 3 Die Aufschlüsselung nach Haftanstalten ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Haftanstalt Anzahl besetzter Stellen Bützow 195 Neubrandenburg 76 Neustrelitz 126 Waldeck 119 Stralsund 80 Insgesamt: 596 Bei Suizidfällen wird seitens der Justizvollzugsanstalt eine Ärztin oder ein Arzt mit der Feststellung der Todesursache beauftragt und die Polizei sowie die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft werden verständigt. Darüber hinaus werden für Krisensituationen besonders geschulte Ansprechpartner informiert, die aktiv auf möglicherweise traumatisierte Kolleginnen und Kollegen zugehen. 5. Welche Hilfsmittel werden hauptsächlich zum Suizid genutzt? Wie soll der Zugang der Inhaftierten zu diesen Hilfsmitteln künftig verhindert werden? Die Gefangenen benutzten hauptsächlich zur Verfügung stehende Textilien, wie zum Beispiel Kleidungsstücke, Gardinen oder Bettwäsche. Der Zugang zu diesen Hilfsmitteln wird bei als akut suizidgefährdet eingeschätzten Inhaftierten insoweit verhindert, dass diese in Hafträumen ohne derartige gefährdende Gegenstände untergebracht werden. 6. Inwiefern sind Tätlichkeiten zwischen Strafgefangenen in den JVA ein Auslöser für Suizide? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um solche Tätlichkeiten zu vermeiden? Tätlichkeiten zwischen Gefangenen sind regelmäßig nicht der Auslöser für Suizide. Dennoch sind Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes auf die Spannungen, die im Alltag einer Justizvollzugsanstalt unter Gefangenen auftreten können, gut vorbereitet. Sie werden im Rahmen der Ausbildung und regelmäßig verpflichtenden Fortbildungen in Deeskalationstechniken , Gesprächsführung und Sicherheitsfragen unterwiesen. Drucksache 7/952 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Was wird in den Justizvollzugsanstalten von Mecklenburg- Vorpommern zur Prävention von Suiziden getan? Die Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes sind im Erkennen von Suizidalität sowie hinsichtlich Suizidprävention besonders geschult und durchlaufen jährlich entsprechende Fortbildungen. Auch alle übrigen Bediensteten werden im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig für Anzeichen von Suizidalität und einzuleitende Maßnahmen sensibilisiert. Allen Bediensteten im Justizvollzug steht ein regelmäßig aktualisiertes Faltblatt zur Verfügung, auf welchem Erkennungsmerkmale sowie einzuleitende Maßnahmen bei Suizidalität aufgeführt sind. Bei erkannten Suizidabsichten unterliegen Gefangene besonderen einzelfallbezogenen Sicherungsmaßnahmen, die einen tatsächlichen Suizid verhindern sollen. Beispielhaft zu nennen sind: Gemeinschaftsunterbringung, Unterbringung im besonders gesicherten Haftraum, Wegnahme von Gegenständen, Video-Überwachung. Alle Gefangenen haben grundsätzlich Zugang zu psychologischen und psychotherapeutischen Gesprächen sowie zu einer psychiatrischen Behandlung durch einen Facharzt.