Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/953 7. Wahlperiode 01.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, Fraktion der AfD Durchdringung des öffentlichen Dienstes in Mecklenburg-Vorpommern mit verfassungsfeindlichen Linksextremisten und ANTWORT der Landesregierung Laut jüngsten Medienberichten werden insgesamt sieben offen extremistische Strukturen innerhalb der Partei Die Linke vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Dazu gehören die „Kommunistische Plattform “, die „Antikapitalistische Linke“, die „Sozialistische Linke“, „Cuba Sí“, der „Geraer/Sozialistische Dialog“, „marx21“, die „Sozialistische Linke“ und das „Marxistische Forum“. 1. Wie viele Mitglieder bzw. Anhänger haben die eingangs genannten Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Vereinigungen)? Zu den genannten Strukturen werden gegenwärtig keine Informationen erhoben. Drucksache 7/953 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Werden die eingangs aufgeführten Strukturen auch vom hiesigen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Eine auf das Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern gestützte Informationsgewinnung ist nach bisheriger Einschätzung der Landesregierung wegen aktuell fehlender Relevanz der genannten Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern nicht erforderlich. 3. Sind der Landesregierung Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes in Mecklenburg-Vorpommern bekannt, die einer oder mehrerer der oben genannten Strukturen angehören? a) Wenn ja, wo und als was genau sind diese Personen beschäftigt? b) Wenn ja, um welche dieser Vereinigung(en) handelt es sich in den jeweiligen Fällen konkret? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass Beamtinnen, Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes in Mecklenburg-Vorpommern den benannten Strukturen angehören. 4. Beabsichtigt die Landesregierung, dienstrechtlich bzw. disziplinarisch gegen die entsprechenden Personen vorzugehen? a) Wenn ja, gegen wen konkret? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.