Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/957 7. Wahlperiode 29.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Mittel aus dem Strukturfonds und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Mit dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KSHG) wurde das Krankhausfinanzierungsgesetz (KHG) unter anderem in den §§ 12 bis 15 geändert. Nach § 12 Absatz 3 KHG hat das Bundesministerium für Gesundheit mit Zustimmung des Bundesrates die Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung) erlassen, die das Nähere bestimmt. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wurde für die Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung ein Strukturfonds geschaffen, der mit 500 Millionen EUR aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ausgestattet wurde. 1. Wie hoch wären die Mittel aus dem Strukturfonds gewesen (Königsteiner Schlüssel), die Mecklenburg-Vorpommern hätte erhalten können? Der Anteil von Mecklenburg-Vorpommern am Strukturfonds beträgt nach dem Königsteiner Schlüssel 10.049.934,18 Euro. Drucksache 7/957 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Für welche Projekte und in welcher Höhe wurden aus Mecklenburg- Vorpommern Anträge auf Mittel aus dem Strukturfonds gestellt? Wie wurden diese Anträge beschieden? 3. Falls aus Mecklenburg-Vorpommern keine Anträge auf Mittel aus dem Strukturfonds gestellt wurden, was waren die Ursachen und welche Erklärung hat die Landesregierung dazu? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wurden insgesamt drei Anträge auf Fördermittel aus dem Strukturfonds gestellt. Antrag 1: Gewährung von Schließungskosten der Fachabteilungen Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin auf der Basis der Zielvereinbarung zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Krankenhauses Wolgast Hierfür hat die Landesregierung Mittel in Höhe von 2.500.000,00 Euro aus dem Strukturfonds beantragt. Diese wurden inzwischen bewilligt, sodass dem Krankenhausträger inklusive Landesanteil (2.500.000,00 Euro Kofinanzierung in gleicher Höhe) inzwischen 5.000.000,00 Euro bewilligt werden konnten. Antrag 2: Umstrukturierung im Bereich Zentrale Notaufnahme/Aufnahmestation/Palliativstation und IST/IMC (Intensivtherapiestation/Intermediate Care) im Zusammenhang mit der Schließung der Abteilungen Kinder- und Jugendmedizin sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Kreiskrankenhaus Wolgast Hierfür hat die Landesregierung Mittel in Höhe von 6.024.000,00 Euro aus dem Strukturfonds beantragt. Dieser Antrag wurde zwischenzeitlich zurückgezogen, da Voraussetzungen für eine Gewährung von Strukturfondsmittel von Seiten des Krankenhausträgers als nicht erfüllbar angesehen wurden. Antrag 3: Finanzierung des Aufbaus von MVZ-Strukturen (MVZ = medizinisches Versorgungszentrum) im Zusammenhang mit der Schließung der Abteilungen Kinder- und Jugendmedizin sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Kreiskrankenhaus Wolgast Hierfür hat das Land Mecklenburg-Vorpommern Mittel in Höhe von 587.500,00 Euro aus dem Strukturfonds beantragt. Dieser Antrag ist noch nicht beschieden.