Der Minister Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Dezember 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/96 7. Wahlperiode 20.12.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weiß, Fraktion DIE LINKE Förderung einer breiteren wirtschaftlichen Basis für die heimischen Fischer und ANTWORT der Landesregierung In anderen Bundesländern und auch international mehren sich die Beispiele , wie die wirtschaftliche Basis von Fischerei oder Landwirtschaftsbetrieben erweitert wird. So entstehen landwirtschaftliche Erlebnishöfe, gläserne Molkereien, gläserne Räuchereien oder Fischerei-Erlebnishöfe. Aber auch die Erweiterung um ein gastronomisches Angebot ist nicht selten. Mit solchen Konzepten versuchen die Unternehmen auch vom Tourismus in den Regionen zu profitieren, um so ihre berufliche Existenz zu sichern. Von besonderer Bedeutung sind solche Strategien, wenn sie das Image von Standorten und Regionen bewahren und entsprechende Sekundäreffekte für den Tourismus erbringen. 1. Welche herausragenden Projekte aus dieser Kategorie sind der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern bekannt? Im Bereich der Küstenfischerei gibt es bislang nur wenige solcher Initiativen und Projekte der Diversifizierung. Als Beispiele können die Vermarktungs- und Tourismusinvestitionen der Firma Kutter- und Küstenfisch Rügen GmbH sowie die Unternehmen des Fischers Dunkelmann in Boltenhagen benannt werden. Besonders hervorzuheben ist das Fischbearbeitungszentrum in Sassnitz, das mit hohem finanziellen Aufwand (39,9 Mio. Euro) gefördert wurde. Es hat maßgeblich zur Verbesserung der Heringserlöse für die Fischer im Land beigetragen. Im Bereich der Binnenfischerei hat sich jedes Unternehmen um seinen Standort einen eigenen Markt aufgebaut. Es gibt zahlreiche Vermarktungsinitiativen, wie beispielsweise das Internetkaufhaus der Fischerei Müritz Plau GmbH. Die Binnenfischer haben nach eigenen Angaben kein Vermarktungs-, sondern in erster Linie ein Beschaffungsproblem. Auch daher wird die Entwicklung der Aquakultur mit Forschungsmitteln unterstützt. Drucksache 7/96 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Mit Fördermitteln in welcher Höhe wurden solche Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern jeweils gefördert? a) Nach welcher Richtlinie erfolgte die Förderung? b) Welche Fördervoraussetzungen bestanden bei den jeweiligen Vorhaben? Zu 2, a) und b) Im Bereich der Förderung der sogenannten Fischwirtschaftsgebiete wurden im Zeitraum von 2008 bis 2015 Fördermittel in Höhe von 5,73 Mio. Euro an Unternehmen, Gemeinden, Vereine und Einzelpersonen ausgereicht. Die Investitionen umfassten Infrastrukturprojekte, Publikationen , Informationstafeln sowie Investitionen in touristische Projekte, wie zum Beispiel das geführte Angeln. Für Unternehmen und Privatpersonen konnten dabei bis zu 60 Prozent der Investitionskosten gefördert werden, bei Vereinen, Erzeugerorganisationen oder Genossenschaften bis zu 80 Prozent, für kommunale Körperschaften und öffentliche Einrichtungen bis zu 100 Prozent. Die Fördervoraussetzungen können der für die jeweilige Förderperiode geltenden Richtlinie zur Förderung der Fischerei und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern entnommen werden. Für die in der zurückliegenden Förderperiode geförderten Projekte wird auf die Richtlinie zur Förderung der Fischerei und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern vom 24.02.2011 (AmtsBl. M-V S. 142 ff.) verwiesen. Die Förderhöhe der einzelnen Möglichkeiten ergibt sich aus der Anlage 1 der besagten Richtlinie. 3. Wie unterstützt die Landesregierung derzeit gezielt landwirtschaftliche Betriebe und insbesondere Fischer, um solche Konzepte zur beruflichen Existenz zu entwickeln? Auch nach der neuen Förderrichtlinie zur Umsetzung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) besteht die Möglichkeit, Landwirte, Fischer, aber auch Personen aus anderen Berufen zu fördern. Zu den Fördermöglichkeiten im Einzelnen wird auf die Richtlinie zur Förderung der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern (FischFöRL M-V) vom 09.08.2016 (AmtsBl. M-V S. 893 ff.) verwiesen. 4. Wie können derzeit die Erstellung solcher Konzeptionen und deren Umsetzung dem Grunde nach gefördert werden? Konzeptionen können im Wesentlichen nur im Rahmen der Umsetzung einer Maßnahme gefördert werden. Als Beispiel für die Förderung von Investitionen im Bereich der Vermarktung sei daher auf die Ziffern 2.1.3, 2.3.2, 2.4.1, 2.4.2 der FischFöRL M-V verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/96 3 5. Kann sich die Landesregierung ein Aktionsprogramm insbesondere für die heimischen Fischer vorstellen, um die Entwicklung und Umsetzung solcher Konzepte zu befördern? a) Wenn ja, wie stellt sich die Landesregierung solch ein Aktionsprogramm vor? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 5, a) und b) Entsprechende Aktionsprogramme wurden durch die Landesregierung vor allem in den 1990er-Jahren mehrfach initiiert und auch finanziert. In Auswertung dieser Maßnahmen ist festzuhalten, dass derartige Initiativen von den Betroffenen selbst kommen müssen, um erfolgreich zu sein. Daher unterstützt die Landesregierung Unternehmen bei der Umsetzung von Initiativen, tritt dabei aber nicht selbst vorbereitend für Unternehmen auf. 6. Was macht die Landesregierung derzeit außerhalb der bereits genannten Aktivitäten, um die Fischer im Land bei der derzeitigen besonders schwierigen Situation zu unterstützen? Die Landesregierung setzt sich auf Landes-, Bundes und EU-Ebene fortlaufend für den langfristigen Erhalt der Kutter- und Küstenfischerei sowie die Stärkung der Binnenfischerei und die Weiterentwicklung der Aquakultur in Deutschland ein. Auch den intensiven Bemühungen der Landesregierung ist es zu verdanken, dass die von der EU festgelegte Reduzierung der Fangquoten für den Dorsch in der westlichen Ostsee mit 57 Prozent im Jahr 2017 moderater ausfiel als zunächst angekündigt. Zudem dürfen Bundesund Landesregierungen wie von den Fischern gewünscht nach Zustimmung durch die Kommission zeitweilige und endgültige Stilllegungsprämien zur Verfügung stellen. Für die endgültige Stilllegungsprämie gibt es noch keine abschließende Genehmigung der Kommission. Sie wurde aber für Dezember 2016 angekündigt.