Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/969 7. Wahlperiode 12.09.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Psychologen im Justizvollzug und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele freie Stellen für Psychologen gibt es derzeit in den Justizvollzugseinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns (bitte für alle Einrichtungen separat angeben)? Auf die Tabelle zur Antwort auf Frage 2 wird verwiesen. 2. Seit wann sind die jeweiligen Stellen nicht besetzt? Justizvollzugsanstalt Bützow Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg Jugendanstalt Neustrelitz Justizvollzugsanstalt Waldeck Justizvollzugsanstalt Stralsund unbesetzte Planstellen 08.08.2017 1 0 1 2 0 nachbesetzbar seit 01.12.2016 01.05.2016 15.08.2016 01.05.2017 Drucksache 7/969 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wo liegen nach Einschätzung der Landesregierung die Gründe, dass die Stellen nicht besetzt werden konnten? Die unbefristete Nachbesetzung der offenen Stelle in der Jugendanstalt Neustrelitz ist bis zur Entscheidung über den Fortbestand der Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg und unter Berücksichtigung der aktuell geringen Haftplatzauslastung der Anstalt zunächst nicht beabsichtigt. Eine befristete Stellenbesetzung war mangels geeigneter Bewerberinnen und Bewerber nicht erfolgreich. Auf die Antwort auf Frage 4 wird verwiesen. Im Übrigen ist festzustellen, dass sich die Suche nach einstellungswilligen und fachlich für Tätigkeiten im Justizvollzug geeigneten Psychologinnen und Psychologen zunehmend schwierig gestaltet. Dabei ist die nur befristete Besetzung von Planstellen, etwa zu Vertretungszwecken, besonders unattraktiv. 4. Wie viele Bewerbungen gab es in den letzten zwei Jahren auf diese Stellen? Auf insgesamt fünf seit 2015 bis heute veröffentlichte Stellenausschreibungen gingen insgesamt 28 Bewerbungen ein. 5. Welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet oder sollen noch eingeleitet werden, um die Stellen zu besetzen? Seit 2015 hat das Justizministerium kontinuierlich und fortlaufend Stellenausschreibungsverfahren mit dem Ziel einer zeitnahen und stabilen Nachbesetzung von jeweils freien oder freiwerdenden Planstellen für Psychologen und Psychologinnen im Justizvollzug Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet. Ein Verfahren mit bundesweiter Stellenveröffentlichung am 07.08.2017 dauert aktuell an. Zudem werben Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter regional um potentielle Interessentinnen und Interessenten für psychologische Fachtätigkeiten im Justizvollzug Mecklenburg- Vorpommern. Es ist beabsichtigt, künftig dauerhaft Stellenvakanzen und Einstellungsmöglichkeiten im psychologischen Dienst auf den Internetseiten der Justizvollzugseinrichtungen zu platzieren. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/969 3 6. Wie stellen sich die Regelungen zur Vergütung der Psychologen im Vollzugsdienst im Bundesvergleich dar (bitte detailliert darlegen)? Psychologinnen und Psychologen im Justizvollzug werden unter Berücksichtigung ihrer Ausbildung (Universitäts-Diplom oder Masterabschluss) in allen Bundesländern auf Stellen der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst) geführt und - je nach Einsatzgebiet und konkreten Arbeitsaufgaben sowie Dienstalter - üblicherweise in den Besoldungsgruppen A13 bis A15 Bundesbesoldungsordnung beziehungsweise vergleichbarer tariflicher Entgeltgruppen vergütet. Signifikante Unterschiede im Bundesvergleich sind nicht bekannt.