Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/970 7. Wahlperiode 29.08.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Quote der Verfahrens- und Prozesskostenhilfe bei den Gerichten und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Hinblick auf die erbetenen Daten zu den Fragen 1 bis 4 wird für die Jahre 2010 bis 2015 auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen der Abgeordneten Barbara Borchardt vom 26.10.2012 (Drucksache 6/1284) und vom 16.02.2016 (Drucksache 6/5171) verwiesen. 1. In wie vielen Verfahren in Familiensachen wurde seit 2010 Verfahrenskostenhilfe bewilligt (bitte für alle Gerichte separat darlegen)? 2. Wie hoch war der Anteil an der Gesamtverfahrenszahl der Familiensachen (bitte für alle Gerichte separat darlegen)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Aus den nachstehenden Übersichten ergibt sich für das Jahr 2016 jeweils die Anzahl der erledigten Familiensachen, die Anzahl der Verfahrenskostenhilfeentscheidungen und die Anzahl der Verfahrenskostenbewilligungen. Der Anteil der Bewilligungen an der Gesamtzahl der Erledigungen ist außerdem prozentual dargestellt. Drucksache 7/970 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Bei Familiensachen, in denen mehrere Beteiligte Verfahrenskostenhilfe beantragt hatten, ist eine entsprechende Mehrzahl von Entscheidungen bzw. Bewilligungen in die Statistik eingegangen . Familiensachen 2016 Erledigungen Anzahl der Verfahrenskostenhilfe - entscheidungen in den erledigten Verfahren insgesamt Von den Entscheidungen haben gelautet auf Bewilligung Anteil der Bewilligungen von den Erledigungen in Prozent Amtsgericht Neubrandenburg 1.219 985 961 78,8 Amtsgericht Pasewalk 723 468 457 63,2 Amtsgericht Waren (Müritz) 798 600 565 70,8 Amtsgericht Güstrow 736 657 638 86,7 Amtsgericht Rostock 1.928 1.079 957 49,6 Amtsgericht Ludwigslust 1.671 1.154 1.100 65,8 Amtsgericht Schwerin 999 682 652 65,3 Amtsgericht Wismar 997 624 586 58,8 Amtsgericht Greifswald 921 619 579 62,9 Amtsgericht Ribnitz-Damgarten 376 264 253 67,3 Amtsgericht Stralsund 1.461 1.094 950 65,0 3. In wie vielen Verfahren in Zivilsachen wurde seit 2010 Prozesskostenhilfe bewilligt (bitte für alle Gerichte separat angeben)? 4. Wie hoch war der Anteil an der Gesamtverfahrenszahl der Zivilsachen (bitte für alle Gerichte separat darlegen)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Aus der nachstehenden Übersicht ergibt sich für das Jahr 2016 jeweils die Anzahl der erledigten Zivilsachen, die Anzahl der Prozesskostenhilfeentscheidungen und die Anzahl der Prozesskostenbewilligungen. Der Anteil der Bewilligungen an der Gesamtzahl der Erledigungen ist außerdem prozentual dargestellt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/970 3 Zivilsachen 2016 Erledigungen Anzahl der Verfahrenskostenhilfe - entscheidungen in den erledigten Verfahren insgesamt Von den Entscheidungen haben gelautet auf Bewilligung Anteil der Bewilligungen von den Erledigungen in Prozent Amtsgericht Neubrandenburg 1.682 167 135 8,0 Amtsgericht Pasewalk 934 80 66 7,1 Amtsgericht Waren (Müritz) 1.023 74 64 6,3 Amtsgericht Güstrow 958 122 90 9,4 Amtsgericht Rostock 3.429 211 166 4,8 Amtsgericht Ludwigslust 1.931 179 155 8,0 Amtsgericht Schwerin 1.774 92 60 3,4 Amtsgericht Wismar 1.686 102 82 4,9 Amtsgericht Greifswald 1.519 98 79 5,2 Amtsgericht Ribnitz-Damgarten 603 48 35 5,8 Amtsgericht Stralsund 1.913 104 76 4,0