Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/972 7. Wahlperiode 29.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der AfD Zustände der Häfen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Dass die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern immer mehr versanden, stellt für die Schifffahrt ein großes Problem dar. Laut aktuellem Bericht des NDR (Quelle: http://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/ Lotsen-beklagen-vernachlaessigte-Hafenzufahrten,lotsen158.html, abgerufen 10.08.2017) macht nun die Lotsenbrüderschaft in einem Brief an die Bundesregierung auf das Problem aufmerksam. Auch die Landesregierung sieht nach diesem Bericht die Probleme des Bundes, alle Zufahrten zu den Seehäfen in Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Wassertiefe im Sollzustand zu erhalten und macht unter anderem die ungerechte Mittelverteilung dafür verantwortlich. 1. Inwieweit unterstützt die Landesregierung das Anliegen der Lotsenbrüderschaft ? Bei den wasserseitigen Zufahrten zu den Seehäfen in Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich um Wasserstraßen des Bundes. Die Verantwortung für ihren Ausbau und ihre Unterhaltung obliegt damit dem Bund, wahrgenommen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie die ihm nachgeordnete Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt . Drucksache 7/972 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Dem Vernehmen nach bestehen dort vermehrt Probleme, alle Zufahrten zu den Seehäfen in Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Wassertiefe im Sollzustand zu erhalten. Als Gründe hierfür werden vor allem die interne Mittelverteilung, der erforderliche Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Unterhaltungsmaßnahme, Engpässe bei technischem Personal und knapper werdende Kapazitäten an Spülfeldern für die Verbringung des Baggergutes genannt. 2. Liegt der Landesregierung das Schreiben der Lotsenbrüderschaft und die Liste der betroffenen Häfen vor? Wenn ja, welche Häfen sind mit welchem Zustand konkret betroffen (bitte nach Hafen und jeweiligem Zustand auflisten)? Nein. 3. Prüft die Landesregierung selbst die Zustände der Häfen im Land? a) Wenn ja, wie erfolgt diese Prüfung? b) Wie werden diese Daten erfasst und ausgewertet? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Wie in der Antwort zur Frage 1 ausgeführt, obliegt die Verantwortung für den Ausbau und die Unterhaltung der seewärtigen Zufahrten zu den Seehäfen in Mecklenburg-Vorpommern dem Bund. Gemäß § 3 Absatz 4 der Verordnung über die Häfen im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 17. Mai 2006 [Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2006, Seite 355 (GVOBl. M-V 2006, S. 355)] sind die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als Hafenbehörden unter anderem zuständig für 1. die Regelung und Überwachung der Benutzung des Hafens und des Verkehrs im Hafen, 2. die Abwehr von Gefahren, die der Allgemeinheit oder der oder dem Einzelnen aus dem Zustand, der Nutzung oder dem Betrieb des Hafens oder einzelner Hafenanlagen drohen, 3. die Aufgaben und Befugnisse der Strom- und Schifffahrtspolizei. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung wird im Rahmen seiner gesetzlichen Aufsichtspflichten als oberste Hafenbehörde gemäß § 11 Absatz 1 des Gesetzes über die Nutzung der Gewässer für den Verkehr und die Sicherheit in den Häfen (GVOBl. M-V 2008, S. 296) gegenüber den örtlichen Hafenbehörden tätig. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/972 3 4. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über die aktuellen Zustände der Häfen im Land (bitte nach Hafen und jeweiligem Zustand auflisten)? Der Landesregierung ist von den Seehäfen Stralsund, Greifswald-Ladebow, Ueckermünde- Berndshof sowie vom Stadthafen Rostock bekannt, dass die derzeit in den seeseitigen Zufahrten vorhandenen Wassertiefen nicht dem ehemals vorhandenen Ausbauzustand entsprechen sollen. Eigene Feststellungen zu Wassertiefen und ähnlichem trifft die Landesregierung außerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit nicht. 5. Stimmen die Erkenntnisse der Landesregierung mit denen der Lotsenbrüderschaft überein? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 4 verwiesen. 6. Was plant die Landesregierung darüber hinaus, um den Zustand der Häfen zeitnah zu verbessern? Die Landesregierung bewertet die Situation der Hafenwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt positiv, wenngleich die Entwicklung an den einzelnen Standorten seit Anfang der 90er Jahre unterschiedlich verlaufen ist. Sie hat an der weiteren Gestaltung der Seehäfen des Landes zu leistungsfähigen Logistikdrehscheiben und modernen Gewerbestandorten ein hohes Interesse und unterstützt den bedarfsgerechten Ausbau der Hafeninfrastruktur deshalb umfangreich mit Fördermitteln. Da die volle Leistungsfähigkeit der Standorte, insbesondere die Erreichbarkeit mit größeren Schiffseinheiten, nur im Zusammenspiel von intakten Hafeneinrichtungen und hinreichender Wassertiefe der Zufahrten erzielt werden kann, befindet sich die Landesregierung in einem regelmäßigen und intensiven Abstimmungsprozess mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Dabei wirkt sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv auf eine bedarfsgerechte Unterhaltung aller Hafenzufahrten durch den Bund hin. Zudem hat die Bundesregierung auf Antrag der Landesregierung den Ausbau der seewärtigen Zufahrten zu den Häfen Rostock und Wismar in den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen.