Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/975 7. Wahlperiode 14.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD Umsetzung der Maßnahmen gegen das Schwarzfahren von Asylbewerbern im Großraum Schwerin und ANTWORT der Landesregierung Im Zuge der Auswertung der Kriminalitätsstatistik 2016 wurde durch den Leiter der Polizeiinspektion Schwerin der starke Anstieg von Schwarzfahrten durch Asylbewerber aus der Erstaufnahmeeinrichtung Stern Buchholz bestätigt. Daraufhin wurde durch das Landesamt für Innere Verwaltung und die Nahverkehr Schwerin GmbH hinsichtlich einer Problemlösung verhandelt, welche vorsieht, Verfügungsmittel in Form anteiligen Taschengeldes für eine Monatskarte einzubehalten (siehe: https://www. svz.de/lokales/zeitung-fuer-die-landeshauptstadt/fluechtlinge-muessenbus -bezahlen-id16881071.html). 1. Findet der oben beschriebene Lösungsvorschlag, wie angekündigt, seit dem 1. Juni 2017 statt? Ja. Drucksache 7/975 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Erfolgt die Anwendung für alle Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung Stern Buchholz verpflichtend oder ist diese freiwillig? Die Ausstellung der Dauerfahrscheine mit monatlichem Abzug aus dem sogenannten Taschengeld findet verpflichtend statt. 3. Falls die Anwendung freiwillig ist, wie viele Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Wie hoch ist der monatliche Betrag, welcher vom Taschengeld einbehalten wird? Bezüglich der Beträge, die für die Dauerfahrscheine in Ansatz gebracht werden, wurden mehrstufige Fahrpreispauschalen (Erwachsene/Kinder/Jugendliche) vereinbart, welche sich im Rahmen des in Abteilung 7 (Verkehr) der Regelsätze des Asylbewerberleistungsgesetzes veranschlagten Betrages halten. 5. Wie hoch ist der monatliche Betrag, den das Landesamt für Innere Verwaltung trägt? Das Landesamt für innere Verwaltung trägt keine Kosten für die Dauerfahrscheine.