Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/978 7. Wahlperiode 06.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Enrico Komning, Fraktion der AfD Schlepperwesen durch sog. NGO-Schiffe aus Mecklenburg-Vorpommern im Mittelmeer und ANTWORT der Landesregierung Die Migration über die Mittelmeerroute nimmt 2017 stärkere Formen an. Die Rolle von Schiffen, die zur Rettung Schiffbrüchiger aufgebrochen sind, wird dabei zunehmend in der Öffentlichkeit streitbar. Laut NDR beteiligte sich die Crew des in Mecklenburg-Vorpommern gestarteten Schiffes „Sea-Eye“ an den umstrittenen Transportaktionen von illegalen Migranten im Mittelmeer (siehe: http://www.ndr.de/nachrichten/ mecklenburg-vorpommern/Kutter-aus-Rostock-startet-zur-Fluechtlingsrettung ,fluechtlingshilfe196.html, abgerufen am 07.08.2017). 1. Unterstehen Schiffe von sog. Nichtregierungsorganisationen (NGO), welche aus Mecklenburg-Vorpommern gestartet sind, der Gerichtsbarkeit des Landes, wenn diese sich an illegaler Migration im Mittelmeer beteiligen? Wenn ja, auf welcher juristischen Grundlage basiert dies? Die Frage nach den für die Verfolgung von Straftaten auf Schiffen im Mittelmeer bestehenden Zuständigkeiten beantwortet sich grundsätzlich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere verweist die Landesregierung auf die §§ 4 bis 10 Strafgesetzbuch, die §§ 1 bis 21 Strafprozessordnung sowie auf das Gerichtsverfassungsgesetz. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalls. Drucksache 7/978 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Beobachtet die Landesregierung Schiffe von sogenannten Nichtregierungsorganisationen , die in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet sind, bezüglich ihrer Aktivitäten im Mittelmeer? a) Wenn ja, welche Schiffe werden seit wann beobachtet? b) Wenn ja, in wie vielen Fällen besteht der Verdacht, dass sich ebendiese Schiffe an illegaler Migration beteiligen? c) Falls ein entsprechender Verdacht besteht, sind diesbezüglich Strafverfahren eingeleitet worden? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Durch die Landesregierung werden keine entsprechenden Schiffe beobachtet. 3. Wie bewertet die Landesregierung Aktivitäten von Schiffen sogenannten Nichtregierungsorganisationen aus Mecklenburg- Vorpommern, die einen Verdacht auf Schlepperei verstärken? Soweit sich Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben, für die die Zuständigkeit der hiesigen Strafverfolgungsbehörden besteht, wird diesen Anhaltspunkten in gesetzlich gebotener Art und Weise nachgegangen.