Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/979 7. Wahlperiode 05.09.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Anträge auf die Leistungen Tagesausflüge, mehrtägige Fahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden im Jahr 2016 insgesamt sowie nach Alterskohorten bewilligt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Im Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden die Bewilligungen jeweils nur für den Dezember eines Jahres statistisch erfasst. Die Angaben für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. Eine statistische Erfassung der Ausgaben erfolgt nicht. Für den Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes erfolgt seit Anfang 2016 eine statistische Erfassung beim Statistischen Bundesamt. Die Daten zu bewilligten Leistungen und der Anzahl der Personen werden bundesweit monatlich erfasst, sind quartalsweise als Summe der monatlichen Bewilligungen auch als Länderdaten ausgewiesen und unter der folgenden Internetadresse zugänglich: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/Asylbewerberleistungen/ LeistungenBildungTeilhabe.html. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, auf Landtagsdrucksache 7/351 vom 31.03.2017 verwiesen. Drucksache 7/979 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Mittel wurden im Jahr 2016 insgesamt vom Bund an das Land Mecklenburg-Vorpommern für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes ausgereicht? Bei den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT-Paketes) handelt es sich um gesetzliche kommunale Leistungen, für die das Land für die Rechtskreise Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und Bundeskindergeldgesetz (BKGG) vom Bund finanzielle Mittel aus der Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung erhält, die der Entlastung der Kommunen für deren Ausgaben dienen. Das Land gibt die Mittel des Bundes vollständig an die Kommunen weiter. Die Höhe der im Jahr 2016 nach § 11 des Landesausführungsgesetzes SGB II (AG-SGB II) für Bildung und Teilhabe weitergeleiteten anteiligen Mittel aus der Bundesbeteiligung betrug insgesamt 24.676.315,06 Euro. 3. Welche Summe wurde insgesamt im Jahr 2016 für wie viele Kinder sowie für welche Leistungen aus den gesamten Mitteln für das Bildungs- und Teilhabepaket ausgegeben (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Nach den Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte wurden im Jahr 2016 folgende Gesamtausgaben sowie Ausgaben für die Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT-Leistungen) für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche nach § 28 SGB II und § 6b BKGG geleistet: Summe aller Ausgaben BuT-Paket 2016 (in Euro) davon Summe BuT-Leistungen gemäß §28 SGB II und §6b BKGG 2016 (in Euro) Hansestadt Rostock 5.178.867,39 2.627.310,91 Landeshauptstadt Schwerin 1.991.227,79 1.137.664,11 Landkreis Ludwigslust-Parchim 3.259.531,91 1.202.452,17 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 6.245.877,08 2.529.834,87 Landkreis Nordwestmecklenburg 2.414.161,05 1.181.038,15 Landkreis Rostock 3.544.961,88 1.654.550,11 Landkreis Vorpommern-Greifswald 5.978.974,48 3.153.737,79 Landkreis Vorpommern-Rügen 4.669.107,59 2.192.851,17 FlAG* 149.570,33 92.429,43 Summe: 33.432.279,50 15.771.868,71 * FlAG: Flüchtlingsaufnahmegesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/979 3 Hinsichtlich der Gesamtausgaben für die einzelnen BuT-Leistungen nach § 28 SGB II und § 6b BKGG wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Hinsichtlich der übrigen Rechtskreise wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Der Landesregierung liegen keine weiteren Angaben vor. 4. Welche Summen wurden jeweils für die Leistungen Tagesausflüge, mehrtägige Fahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Jahr 2016 ausgegeben (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Nach den Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte wurden im Jahr 2016 folgende Ausgaben für die einzelnen Leistungen des BuT-Paketes für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche nach § 28 SGB II und § 6b BKGG geleistet: Kita-/Schulausflüge (in Euro) mehrtägige Kita- /Klassenfahrten (in Euro) Hansestadt Rostock 5.540,13 245.270,22 Landeshauptstadt Schwerin 35.234,77 93.376,23 Landkreis Ludwigslust-Parchim 16.365,80 114.123,61 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 54.877,89 240.807,69 Landkreis Nordwestmecklenburg 14.368,29 101.853,89 Landkreis Rostock 21.073,96 186.123,29 Landkreis Vorpommern-Greifswald 33.793,08 289.480,73 Landkreis Vorpommern-Rügen 28.596,14 226.681,47 FlAG* 462,53 7.837,96 Summe: 210.312,59 1.505.555,09 * FlAG: Flüchtlingsaufnahmegesetz Drucksache 7/979 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Persönlicher Schulbedarf (in Euro) Schülerbeförderung (in Euro) Hansestadt Rostock 457.775,99 59.776,63 Landeshauptstadt Schwerin 253.829,99 159.171,16 Landkreis Ludwigslust-Parchim 345.219,91 1.147,52 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 611.341,83 8.032,70 Landkreis Nordwestmecklenburg 278.634,48 29.749,60 Landkreis Rostock 356.273,94 1.368,30 Landkreis Vorpommern-Greifswald 540.146,92 1.521,78 Landkreis Vorpommern-Rügen 383.836,13 24.968,95 FlAG* 13.015,16 4.351,00 Summe: 3.240.074,35 290.087,64 * FlAG: Flüchtlingsaufnahmegesetz Lernförderung (in Euro) Mittagsverpflegung in Kita, Kindertagespflege, Schülerin/Schüler in schulischer Verantwortung (in Euro) Hansestadt Rostock 293.894,41 1.444.723,67 Landeshauptstadt Schwerin 204.958,54 337.242,75 Landkreis Ludwigslust-Parchim 25.819,54 652.472,10 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 663.506,00 778.206,72 Landkreis Nordwestmecklenburg 113.318,87 587.975,24 Landkreis Rostock 117.634,25 903.148,77 Landkreis Vorpommern-Greifswald 970.960,07 1.144.537,14 Landkreis Vorpommern-Rügen 291.719,60 1.133.487,56 FlAG* 30.975,74 28.865,04 Summe: 2.712.787, € 7.010.658,99 * FlAG: Flüchtlingsaufnahmegesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/979 5 Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (in Euro) Einzahlungen/ Rückflüsse für BuT-Leistungen (in Euro) Hansestadt Rostock 120.329,86 0,00 Landeshauptstadt Schwerin 61.437,04 -7.586,37 Landkreis Ludwigslust-Parchim 47.303,69 0,00 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 173.062,04 0,00 Landkreis Nordwestmecklenburg 55.137,78 0,00 Landkreis Rostock 68.927,60 0,00 Landkreis Vorpommern-Greifswald 173.298,07 0,00 Landkreis Vorpommern-Rügen 103.561,32 0,00 FlAG* 6.922,00 0,00 Summe: 809.979,40 -7.586,37 * FlAG: Flüchtlingsaufnahmegesetz Hinsichtlich der übrigen Rechtskreise wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Der Landesregierung liegen keine weiteren Angaben vor. 5. Welche Summe wurde insgesamt im Jahr 2016 an Verwaltungskosten für das Bildungs- und Teilhabepaket ausgegeben (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Nach den Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte wurden im Jahr 2016 folgende Ausgaben für Personal- und Sachkosten zur Umsetzung des BuT-Paketes für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche nach § 28 SGB II und § 6b BKGG geleistet: Personal- und Sachkosten 2016 (in Euro) Hansestadt Rostock 1.146.588,49 Landeshauptstadt Schwerin 375.781,68 Landkreis Ludwigslust-Parchim 820.113,89 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1.640.617,04 Landkreis Nordwestmecklenburg 315.362,34 Landkreis Rostock 853.402,21 Landkreis Vorpommern-Greifswald 1.227.372,83 Landkreis Vorpommern-Rügen 832.298,18 FlAG* 1.929,39 Summe: 7.213.466,05 * FlAG: Flüchtlingsaufnahmegesetz Für die übrigen Rechtskreise liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Drucksache 7/979 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 6. Wie hat sich die Summe der verausgabten Mittel im Jahr 2016 gegenüber den Vorjahren entwickelt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Im Vergleich der von den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Jahre 2015 und 2016 gemeldeten Gesamtausgaben für BuT-Leistungen für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche nach § 28 SGB II und § 6b BKGG ergeben sich folgende Werte: Änderung der Gesamtausgaben für BuT-Leistungen 2016 zu 2015 (in Euro) Hansestadt Rostock 40.862,44 Landeshauptstadt Schwerin -252.369,97 Landkreis Ludwigslust-Parchim 111.082,59 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 432.192,52 Landkreis Nordwestmecklenburg 49.040,91 Landkreis Rostock 59.036,22 Landkreis Vorpommern-Greifswald 550.280,06 Landkreis Vorpommern-Rügen 61.910,17 FlAG* 11.334,38 Summe: 1.063.369,36 * FlAG: Flüchtlingsaufnahmegesetz 7. Wodurch ist ein etwaiger Anstieg der Summe zu verzeichnen? Bei den BuT-Leistungen handelt es sich um gesetzliche kommunale Leistungen, auf die auf Antrag ein Rechtsanspruch besteht, wenn die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. Bei einer im Vergleich zu 2015 weiter gesunkenen Anzahl der theoretisch anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen und gleichzeitig gestiegenen Ausgaben für BuT-Leistungen deutet dies darauf hin, dass immer weniger Kinder, die sich in den Leistungssystemen des SGB II und des § 6b BKGG befinden, immer mehr Leistungen in Anspruch nehmen, also besser und intensiver mit dem BuT-Paket erreicht werden. Diese Entwicklung ist seit Einführung des BuT-Paketes unverändert gegeben. Dies spricht dafür, dass insbesondere die Kommunen, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung, die Umsetzung sehr gut meistern und immer besser umsetzen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/979 7 8. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklungen? Immer mehr anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche im Leistungsbezug des SGB II und des § 6b BKGG profitieren von BuT-Leistungen. Damit wird sichergestellt, dass das Ziel, das durch die Einführung des BuT-Paketes erreicht werden sollte, nämlich die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am Leben in der Gemeinschaft weiter zu verbessern, in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren gut und immer besser erreicht wird. Hierfür ist den in Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Kommunen und insbesondere den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunalverwaltungen und Jobcentern ein besonderer Dank auszusprechen.