Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Dezember 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/98 7. Wahlperiode 15.12.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Volksbefragung Wahlalter 16 und ANTWORT der Landesregierung In der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 der SPD und CDU heißt es: „Thema der ersten Volksbefragung wird die Herabsetzung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre sein unter Einbeziehung der 16- und 17-Jährigen.“ 1. Gibt es bereits einen Zeitplan zur Umsetzung dieses Vorhabens? Wenn ja, wie sieht dieser aus? Ein Zeitplan kann derzeit noch nicht aufgestellt werden. Zunächst ist die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 21. November 2016 auszuwerten. Vor einer gesetzlichen Einführung von Volksbefragungen ist, wie in der Präambel der Koalitionsvereinbarung zum Ausdruck gebracht, eine Verfassungsänderung vorzunehmen, um die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. 2. Welche Gesetze müssen für dieses Vorhaben geändert oder neu geschaffen werden? Nach der in der Antwort zu Frage 1 benannten Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird voraussichtlich das Volksabstimmungsgesetz zu ändern sein. Drucksache 7/98 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie konkret ist die Umsetzung der Einbeziehung der 16- und 17-Jährigen geplant? a) Sollen diese bei Volksbefragungen immer einbezogen werden? b) Wenn nicht, wie soll eine entsprechende Regelung für den Einzelfall aussehen? Zu 3, a) und b) Zur näheren Ausgestaltung der künftigen Regelungen über Volksbefragungen sind Aussagen erst möglich, wenn über die inhaltlichen Grundzüge der oben angesprochenen Verfassungsänderung der erforderliche koalitionsübergreifende Konsens hergestellt wurde.