Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/984 7. Wahlperiode 06.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Umgang mit mutmaßlichen Terrorverdächtigen und ANTWORT der Landesregierung Laut Pressemitteilung befinden sich zwei der drei Personen, die Ende Juli 2017 wegen des Verdachtes der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat kurzfristig in Güstrow festgenommen worden waren, gegenwärtig in Abschiebehaft, die dritte Person wurde vom 12. zum 13. August 2017 in Gewahrsam genommen. 1. Aufgrund welcher aktuellen Erkenntnisse handelt es sich aus Sicht der Landesregierung bei den o. g. Personen um Tatverdächtige? Die Personen sind Tatverdächtige in einem Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes. Auskünfte zu diesem Verfahren behält sich der Generalbundesanwalt vor. 2. Mit welchen aktuellen Erkenntnissen wurde die Gewahrsamnahme des deutschen Verdächtigen beantragt, um somit eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren? Die Hansestadt Rostock hat gegen den deutschen Tatverdächtigen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für die Zeit der HanseSail Meldeauflagen erteilt. Für den Fall des Nichtbefolgens der Auflagen war unter anderem die Gewahrsamnahme angedroht worden. Drucksache 7/984 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Nachdem der deutsche Tatverdächtige seinen Meldeauflagen nicht nachkam, wurde er in Abstimmung mit der Hansestadt Rostock als zuständige Ordnungsbehörde in Gewahrsam genommen und einem Richter im Amtsgericht Güstrow vorgeführt. Das Gericht ordnete die Fortdauer der Gewahrsamnahme an. 3. Wie bewertet die Landesregierung die gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Beendigung dieser Gewahrsamnahme am Abend des 13. August 2017? Mit welchen konkreten Maßnahmen begegnet sie dieser möglicherweise fortbestehenden Gefahr? Zum Zeitpunkt der Beendigung der Gewahrsamnahme endete auch die HanseSail. Eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung für diese Veranstaltung bestand somit nicht mehr. 4. Aufgrund welcher Erkenntnisse hat das Ministerium für Inneres und Europa die Abschiebung/Abschiebehaft von zwei der drei Verdächtigen vor dem Hintergrund verfügt, dass die Bundesanwaltschaft offensichtlich gerade mangels Beweisen keinen Haftantrag gestellt hat? Der Prüfmaßmaßstab im Ausländerrecht ist ein anderer als im Strafprozessrecht oder im polizeilichen Gefahrenabwehrrecht. Ausgehend von den Tatbestandsmerkmalen des § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist - gestützt auf einer auf Tatsachen beruhenden Prognose - zu beurteilen, ob eine Abschiebungsanordnung zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr zu erlassen ist. Im Rahmen der ausländerrechtlichen Beurteilung muss die vom Ausländer ausgehende Bedrohung nicht bereits die Schwelle einer konkreten Gefahr zum Beispiel im Sinne des polizeilichen Gefahrenabwehrrechtes überschreiten. Es ist ausreichend, wenn ein beachtliches Risiko dafür besteht, dass sich eine terroristische Gefahr und/oder eine dieser gleichzustellenden Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik in der Person des Ausländers jederzeit aktualisieren kann, sofern nicht eingeschritten wird. Die entsprechende ausländerrechtliche Beurteilung hat das Ministerium für Inneres und Europa auf der Grundlage der Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden vor Erlass der Abschiebungsanordnungen nach § 58a AufenthG vorgenommen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/984 3 5. Wird nach Auffassung der Landesregierung der deutsche Tatverdächtige im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung künftig bei jeder Großveranstaltung in Gewahrsam zu nehmen sein? Im Hinblick auf die aktuelle Erkenntnislage ist jeweils neu zu beurteilen, ob und gegebenenfalls welche gefahrenabwehrenden Maßnahmen zu treffen sind.