Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/987 7. Wahlperiode 06.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Umsetzung von Empfehlungen für den Schwimmunterricht an Grundschulen und ANTWORT der Landesregierung In der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 7/691) heißt es: „Zukünftig wird der ‚sichere Schwimmer‘ in den ‚Empfehlungen der Kultusministerkonferenz, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule‘, die von der Kultusministerkonferenz verabschiedet wurden und in Kürze veröffentlicht werden, definiert.“ 1. Wann werden die genannten Empfehlungen veröffentlicht? Die Veröffentlichung erfolgt nach Zustimmung aller beteiligten Partner auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz und nachfolgend auf der des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 7/987 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Werden die Empfehlungen in Mecklenburg-Vorpommern vollständig umgesetzt? Grundlage für das weitere Vorgehen ist die Zustimmung aller Partner. Die Informationen erfolgen durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an die Schulsportberaterinnen und Schulsportberater, die als Multiplikatoren in ihrem Zuständigkeitsbereich agieren, und an die Grundschulen über die Staatlichen Schulämter. Schulorganisatorisch erfolgt die Umsetzung im laufenden Schuljahr in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Votums der Partner. 3. Zu welchem Zeitpunkt werden die Empfehlungen in den Rahmenplan für den Sportunterricht an Grundschulen Eingang finden? Der Rahmenplan gibt die inhaltlichen Schwerpunkte für die Durchführung des Schwimmunterrichtes vor und bedarf keiner Ergänzung, während sich die Empfehlungen schlussfolgernd auf die pädagogische Einschätzung und Bewertung der Schülerleistungen beziehen. 4. Zu welchem Zeitpunkt werden die Empfehlungen im Schwimmunterricht an den Grundschulen des Landes umgesetzt? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Wie wird das Erreichen der Lernziele landesweit geprüft? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur führt landesweit statistische Erhebungen durch.