Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/989 7. Wahlperiode 22.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Verdachtsunabhängige Kontrollen durch die Landespolizei und ANTWORT der Landesregierung Die Europäische Kommission forderte die Mitgliedstaaten am 2. Mai 2017 auf, zunehmend auf verhältnismäßige Polizeikontrollen in Grenzgebieten und entlang der Hauptverkehrsrouten zurückzugreifen (Quelle: http:// europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1146_de.htm). 1. Wird über die verdachtsunabhängigen Kontrollen durch die Landespolizei Statistik geführt? a) Wenn ja, seit wann? b) Wenn ja, welche Daten werden erfasst? c) Wenn nicht, warum nicht? Zu 1 Nein. Zu a) Entfällt. Zu b) Entfällt. Drucksache 7/989 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu c) Für die Polizeibehörden der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern besteht kein Erfordernis , die Anzahl verdachtsunabhängiger Kontrollen statistisch zu erfassen. 2. Wurden im Jahr 2016 verdachtsunabhängige Kontrollen durch die Landespolizei durchgeführt? a) Wenn ja, in wie vielen Fällen? b) Wenn ja, in welchen Fällen (bitte Gründe der Anordnung, Ort, Zeit, Anzahl der eingesetzten Polizisten aufführen)? c) Wenn nicht, warum nicht? Zu 2 Ja. Die Fragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1c) verwiesen. Zu c) Entfällt. 3. Wie viele Straftaten konnten im Jahr 2016 durch verdachtsunabhängige Kontrollen auf dem Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns aufgedeckt werden? Es wird auf die Antwort zu 1c) verwiesen. 4. Hält die Landesregierung die im Jahr 2016 durchgeführten verdachtsunabhängigen Kontrollen für ausreichend? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nicht, warum konnte nicht ausreichend kontrolliert werden? Zu 4 Ja. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/989 3 Zu a) Die Polizeibehörden führen verdachtsunabhängige Kontrollen auf Grund ihrer eigenen - regelmäßig fortgeschriebenen - Lagebeurteilung durch. Zu b) Entfällt. 5. Plant die Landesregierung, zukünftig die verdachtsunabhängigen Kontrollen auszuweiten? a) Wenn ja, in welcher Weise (z. B. hinsichtlich der Frequenz, der Gründe für solche Kontrollen und des Personaleinsatzes)? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 5 Nein. Zu a) Entfällt. Zu b) Wie in der Antwort zu Frage 4 mitgeteilt, werden verdachtsunabhängige Kontrollen abhängig von der Entwicklung der Lage durchgeführt. Vor diesem Hintergrund ist eine Ausweitung derzeit nicht vorgesehen. 6. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der o. g. Empfehlung der Europäischen Kommission? Die Staatsgrenze zu Polen ist von der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen nicht betroffen. Daher wird durch die Landesregierung hier nicht die Notwendigkeit von Konsequenzen aus der Empfehlung der Europäischen Kommission gesehen. Drucksache 7/989 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Welche Position hat der Minister für Inneres und Europa bei der Innenministerkonferenz im Juni 2017 hinsichtlich der sogenannten Schleierfahndung vertreten? Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2001 im Zuge der Novellierung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern Regelungen über polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen als Rechtsgrundlage für verdachtsunabhängige Maßnahmen im Grenzbereich verabschiedet. Dementsprechend hat der Minister für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg- Vorpommern den Bericht des Bayerischen Staatsministers des Innern, für Bau und Verkehr auf der Innenministerkonferenz im Juni 2017 zur Kenntnis genommen.