Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Dezember 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/99 7. Wahlperiode 20.12.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Opferambulanzen an den Rechtsmedizinischen Instituten des Landes und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im November 2010 startete das Modellprojekt Opferambulanzen an den Rechtsmedizinischen Instituten der Universitäten Rostock und Greifswald. Im Jahr 2012 wurde das Modellprojekt verstetigt und seit dem 1. November 2012 mit Haushaltsmitteln durch die Landesregierung unterstützt. 1. Ist geplant, die Förderung der Opferambulanzen über 2017 hinaus fortzuführen ? Wenn ja, wird auch eine Erhöhung der derzeitigen Förderung von 60 TEUR jährlich erwogen? Es ist geplant, die Unterstützung der Opferambulanzen über das Jahr 2017 hinaus fortzusetzen. Über die Höhe der Förderung der abzuschließenden Verträge wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2018/19 zu entscheiden sein. Drucksache 7/99 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie oft wurden über jeweils welche vermittelnde Institution die Opferambulanzen in den jeweiligen Jahren seit 2011 in Anspruch genommen (bitte für die Einrichtungen in Rostock und Greifswald separat angeben)? Für das Jahr 2011 und für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 31. Oktober 2012 liegen keine Daten darüber vor, wie oft über die jeweils vermittelnde Institution die Opferambulanzen in Anspruch genommen wurden. Erst mit der Verstetigung des Projektes seit dem 1. November 2012 war die Vorlage einer Statistik zu den Untersuchungszahlen für die Rechtsmedizinischen Institute verpflichtend. Die nachfolgenden Übersichten teilen die vermittelnden Institutionen in drei Zuweisende ein. Es wird unterschieden zwischen Jugendämtern, Kliniken und „Andere“. Unter „Andere“ wird die Vermittlung über die sogenannte „Rote Karte“ oder auch das selbstinitiierte Erscheinen der Betroffenen erfasst. Auf der „Roten Karte“ stehen die Kontaktdaten der Opferambulanzen, der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt und der Polizei. Die Erfassungszeiträume bilden den jeweils zeitlichen Rahmen der Zuwendung ab. Die Opferambulanz beim Rechtsmedizinischen Institut der Universität Rostock wurde wie folgt durch die Institutionen in Anspruch genommen: Zeitraum Jugendämter Kliniken Andere 01.11.2012 bis 28.02.2013 2 16 4 01.03.2013 bis 31.12.2013 9 40 18 01.01.2014 bis 31.12.2014 26 51 29 01.01.2015 bis 31.12.2015 17 63 39 01.01.2016 bis 30.09.2016 26 73 44 Die nachstehende Tabelle bildet die Inanspruchnahme der Opferambulanz beim Rechtsmedizinischen Institut der Universität Greifswald ab. Zeitraum Jugendämter Kliniken Andere 01.11.2012 bis 28.02.2013 4 6 7 01.03.2013 bis 31.12.2013 15 31 28 01.01.2014 bis 31.12.2014 16 28 52 01.01.2015 bis 31.12.2015 6 46 49 01.01.2016 bis 30.11.2016 17 46 75 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/99 3 3. Wie viele Arbeitsstunden einschließlich Fahrzeiten wurden in den jeweiligen Jahren seit 2011 für die Tätigkeit in der jeweiligen Opferambulanz geleistet (bitte für die Einrichtungen in Rostock und Greifswald separat angeben)? Nach Mitteilung der Rechtsmedizinischen Institute wurden für Untersuchungen und deren Dokumentation die in der Tabelle angegebenen Arbeitsstunden einschließlich Fahrzeiten aufgewendet. Zeitraum Rostock Greifswald 2011 144 Stunden Keine Angaben 2012 244,5 Stunden Keine Angaben 2013 239,5 Stunden 138,75 (ab 01.03.2013) 2014 371,5 Stunden 311 Stunden 2015 328,1 Stunden 290 Stunden 2016 578,4 Stunden (Stand: 04.12.2016) 388,25 Stunden (Stand: 30.11.2016) 4. Wie viele Kilometer wurden hierbei für dezentrale Untersuchungen durch die Rechtsmediziner in den jeweiligen Jahren seit 2011 zurückgelegt (bitte für die Einrichtungen in Rostock und Greifswald separat angeben)? Zur Höhe der gefahrenen Kilometer machten die Rechtsmedizinischen Institute folgende Angaben: Zeitraum Rostock Greifswald 2011 2074 km Keine Angaben 2012 4100 km Keine Angaben 2013 1896 km 3330 km (ab 01.03.2013) 2014 5060 km 4043 km 2015 2976 km 3692 km 2016 4060 km (Stand: 04.12.2016) 10585 km (Stand: 30.11.2016) 5. Ist der Landesregierung bekannt, in wie vielen Fällen die Befunde der Opferambulanzen seit 2011 nachträglich als Beweismittel in Straf- und Zivilverfahren genutzt wurden (wenn ja, bitte für die jeweiligen Jahre und Einrichtungen separat angeben)? Die von den Rechtsmedizinischen Instituten getätigten Angaben beziehen sich auf angeforderte Befundberichte und Gutachten auf deren Grundlage. Drucksache 7/99 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Die Angaben des Rechtsmedizinischen Instituts der Universität Rostock beziehen sich nur auf Anforderungen der Staatsanwaltschaft oder der Polizei. Darüber hinaus werden die Institutsleitungen zur Einvernahme als sachverständige Zeugen beziehungsweise zur Erläuterung der Befundberichte in Straf- und Zivilverfahren geladen. Zeitraum Rostock Greifswald 2011 4 Keine Angaben 2012 7 Keine Angaben 2013 12 27 (ab 01.03.2012) 2014 15 32 2015 15 29 2016 16 (Stand: 04.12.2016) 29 (Stand: 30.11.2016)