Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom … 11. Oktober 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/991 7. Wahlperiode 11.10.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, fraktionslos Polizeieinsätze bei Fußballspielen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Arbeitsstunden leisten Polizeibeamte aus Mecklenburg- Vorpommern jährlich im Rahmen von Spielen der drei Bundesligen sowie der Regional- und Oberliga? Welche Kosten entstehen dem Land Mecklenburg-Vorpommern daraus? Im Rahmen von Spielen der 3. Liga sowie der Regional- und Oberliga in Mecklenburg- Vorpommern wurden durch die Landespolizei folgende Mannstunden geleistet: Jahr 2015 2016 Einsatzstunden 42.602 42.780 Personal- und Sachkosten werden für die angefragte Art der polizeilichen Einsätze regelmäßig nicht erhoben. Drucksache 7/991 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hoch waren die Kosten für den Polizeieinsatz rund um das DFB- Pokalspiel FC Hansa Rostock gegen Hertha BSC am 14. August 2017 in Rostock? Anlässlich dieser Begegnung wurden 7.753 Mannstunden geleistet. Personal- und Sachkosten werden für die angefragte Art der polizeilichen Einsätze regelmäßig nicht erhoben. 3. Wie steht die Landesregierung zur verursachergerechten Beteiligung von Gewalttätern an den Einsatzkosten der Polizei? Wurde ein solcher Weg für Mecklenburg-Vorpommern schon geprüft oder umgesetzt? Das Land Bremen hat bislang als einziges Bundesland im Jahr 2014 beschlossen, von Veranstaltern einer gewinnorientierten öffentlichen Veranstaltung, an der voraussichtlich mehr als 5.000 Personen zeitgleich teilnehmen, eine Gebühr zu erheben, wenn wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen vor, während oder nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, an den Zugangs- oder Abgangswegen oder sonst im räumlichen Umfeld der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird. In der Folge hat die Freie Hansestadt Bremen der Deutschen Fußball Liga die Kosten für einen Polizeieinsatz im Zusammenhang mit einem Bundesligafußballspiel zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV, einem sogenannten „Hochrisikospiel“, durch Gebührenbescheid in Rechnung gestellt. Gegen diesen Gebührenbescheid hat die Deutsche Fußball Liga, wie angekündigt, Klage beim Verwaltungsgericht Bremen eingereicht. Das Verwaltungsgericht erklärte am 17.05.2017 in erster Instanz die Gebührenbescheide des Landes Bremen für rechtswidrig und hob sie auf. Hiergegen hat das Land Bremen in nächster Instanz Berufung eingelegt. Eine Entscheidung steht noch aus. Das Ministerium für Inneres und Europa ist nach einer Prüfung der hiesigen Rechtslage bezüglich einer Geltendmachung von Kosten für Polizeieinsätze zu dem Ergebnis gekommen, dass in Mecklenburg-Vorpommern nach gegenwärtiger Rechtslage eine Gebührenerhebung bei vergleichbaren Sachverhalten nicht möglich ist. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/991 3 4. Welche konkreten Maßnahmen wurden durch die Landesregierung in der Vergangenheit umgesetzt, um den Gewaltausbrüchen bei Fußballspielen in Mecklenburg-Vorpommern wirkungsvoll Einhalt zu gebieten? Warum haben diese Maßnahmen aus Sicht der Landesregierung bislang nicht den gewünschten Erfolg gehabt? 5. Welche weiteren Maßnahmen will die Landesregierung prüfen und gegebenenfalls ergreifen, um den Gewaltausbrüchen bei Fußballspielen in Mecklenburg-Vorpommern künftig wirkungsvoll Einhalt zu gebieten? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. In Mecklenburg-Vorpommern werden pro Saison zirka 25.000 Fußballbegegnungen ausgetragen. Die überwiegende Zahl dieser Fußballspiele findet ohne polizeiliche Einsatzbegleitung statt. Ergibt sich aus der polizeilichen Beurteilung der Erkenntnisse zu einem Fußballspiel, dass zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit polizeiliche Maßnahmen erforderlich sind, wird ein entsprechender Einsatz vorbereitet und durchgeführt. Dabei ist die Polizei grundsätzlich im öffentlichen Raum außerhalb des Stadions zuständig. Die dafür entwickelten polizeilichen Einsatzkonzepte haben sich bewährt und sind erfolgreich. Innerhalb des Stadions ist im Umkehrschluss der Veranstalter für die Gewährleistung der Sicherheit verantwortlich. Die Verhinderung von Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen ist nicht allein eine Aufgabe der Landesregierung, sondern bedarf der Zusammenarbeit vieler gesellschaftlicher Kräfte, so unter anderem der Fußballverbände und Fußballvereine, der Kommunen und weiterer Partner. Die Landesregierung sieht in der gesamtgesellschaftlichen Präventionsarbeit einen entscheidenden Faktor, Gewalt am Rande von Sportveranstaltungen langfristig einzudämmen. Sie fordert dabei nicht nur von den verantwortlichen Trägern der Sportveranstaltungen, wie dem Deutschen Fußballbund und der Deutschen Fußballliga, dem Landessportbund, dem Landesfußballverband, dem F.C. Hansa Rostock oder anderen Vereinen und Verbänden entsprechende konkrete Konzepte und Maßnahmen ein. Sie unterstützt auch deren Arbeit durch aktive Kooperationsangebote zum Beispiel im Rahmen der Arbeitsgruppe „Sport und Gewaltprävention“ des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung oder der „Task Force“ des F.C. Hansa Rostock. Die im Ergebnis dieser Kooperation entstandenen Konzepte und Empfehlungen, wie zum Beispiel der vom Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung veröffentlichte Handlungsrahmen „Gegen Gewalt und Rassismus im Amateurfußball“, bieten zahlreiche Ansätze für die praktische Präventionsarbeit vor Ort. Deren Umsetzung unterstützt die Landesregierung darüber hinaus zudem durch die finanzielle Förderung entsprechender Projekte und Initiativen. Beispiele dafür sind die auf der Basis des „Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit“ arbeitenden Fanprojekte Rostock und Neustrelitz oder zahlreiche vom Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung geförderte Einzelprojekte von Sportverbänden und Sportvereinen. Nach Auffassung der Landesregierung sind diese Konzepte und Maßnahmen durchaus erfolgreich .