Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/992 7. Wahlperiode 12.09.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige und zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige in Mecklenburg- Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Drucksache 7/992 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zum Start der dualen praxisintegrierten Ausbildung (PiA) und zu den Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Simone Oldenburg „Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher sowie zur Staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen“ (Drucksache 7/721) ergeben sich weitere Nachfragen bzw. Fragen. 1. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber haben sich bis zum Ende des Bewerbungszeitraumes für die PiA beworben? a) An welchen Standorten werden wie viele Auszubildende im Schuljahr 2017/2018 ihre Ausbildung zu Staatlich anerkannten Erzieherinnen/Erziehern für 0- bis 10-Jährige beginnen? b) Wie viele der Bewerbungen wurden aus welchen Gründen abgelehnt? c) Wie viele der Bewerbungen wurden angenommen? Gemäß § 4 Absatz 1 der Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an der Höheren Berufsfachschule zur Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige und zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige (Erz0-10HBFSVO M-V) ist der Antrag auf Zulassung zum Bildungsgang bis zum 1. Juli des jeweiligen Jahres zu richten. Aufgrund noch freier Schülerplätze zum 1. Juli 2017 wurden die Schulen gebeten, bis zum Beginn der Ausbildung weiterhin Bewerbungen zu berücksichtigen, solange freie Kapazitäten vorhanden sind. Die Anzahl der Bewerbungen zum Stand 28.08.2017 ist in der Tabelle zur Antwort auf die Fragen 1 b) und 1 c) angegeben. Zu a) Wie viele Auszubildende im Schuljahr 2017/2018 tatsächlich die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige beginnen, kann noch nicht angegeben werden. Der Schulbeginn ist erst am 04.09.2017. Zu b) und c) Die Angaben beziehen sich auf den Stand 28.08.2017. Berufliche Schule Wie viele Bewerbungen sind bei der Schule eingegangen? Wie viele Zulassungen zur Ausbildung wurden von den Schulen erteilt? Wie viele Bewerbungen wurden aus welchem Grund abgelehnt? Berufliche Schule der Landeshauptstadt Schwerin für Gesundheit und Sozialwesen 50 12, 4 Bewerbungen wurden noch nicht abschließend bearbeitet (in 3 Fällen sind die Ausbildungsverträge per Post auf dem Weg zur 34 (Von den 50 Bewerberinnen und Bewerbern waren 34 ohne Ausbildungsvertrag mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung. Die Zulassungsvoraussetzung nach § 4 Absatz 2 Nummer 7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/992 3 Berufliche Schule Wie viele Bewerbungen sind bei der Schule eingegangen? Wie viele Zulassungen zur Ausbildung wurden von den Schulen erteilt? Wie viele Bewerbungen wurden aus welchem Grund abgelehnt? Schule, ein Ausbildungsvertrag wird erst am 30.08.2017 geschlossen) Erz0-10HBSFVO M-V wurde daher nicht erfüllt. Nach Auskunft der Schule wurden bereits einige der Bewerberinnen und Bewerber aufgrund fehlender Zulassungsvoraussetzungen nach § 3 Absatz 2 Erz0-10HBFSVO von Trägern abgelehnt.) Berufliche Schule am Klinikum Südstadt und der Hansestadt Rostock 31 19, 1 Bewerbung konnte noch nicht abschließend bearbeitet werden 11 (Eine Bewerberin hat ihre Bewerbung aus gesundheitlichen Gründen zurückgezogen. Bei einer Bewerbung fehlte die nach § 3 Absatz 2 Erz0-10HBFSVO erforderliche Mittlere Reife. Bei 7 Bewerbungen war die Zulassungsvoraussetzung nach § 4 Absatz 2 Nummer 7 Erz0-10HBSFVO M-V nicht erfüllt, es konnte kein Ausbildungsvertrag mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung nachgewiesen werden. 2 Bewerbungen wurden abgelehnt, da sie nicht aus dem Einzugsbereich der Beruflichen Schule am Klinikum Südstadt und der Hansestadt Rostock stammten. Die Bewerbungen wurden an das gemäß den Regelungen der Berufsschulorganisationsverordnung zuständige Regionale Berufliche Bildungszentrum des Landkreises Rostock weitergeleitet.) Regionales Berufliches Bildungszentrum des Landkreises Rostock 21 13 8 (Bei 4 Bewerbungen war die Zulassungsvoraussetzung nach § 4 Absatz 2 Nummer 7 Erz0-10HBSFVO M-V nicht erfüllt, es konnte kein Ausbildungsvertrag mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung nachgewiesen werden. Bei zwei Bewerbungen wurde die Zulassungsvoraussetzungen nach Drucksache 7/992 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Berufliche Schule Wie viele Bewerbungen sind bei der Schule eingegangen? Wie viele Zulassungen zur Ausbildung wurden von den Schulen erteilt? Wie viele Bewerbungen wurden aus welchem Grund abgelehnt? § 3 Absatz 2 Erz0-10HBFSVO (erbrachte Leistungen) nicht erfüllt. Zwei Bewerbungen wurden aus persönlichen Gründen zurückgezogen. Regionales Berufliches Bildungszentrum des Landkreises Vorpommern- Rügen 21 15, 2 Bewerbungen konnten noch nicht abschließend bearbeitet werden 4 (Bei einer Bewerbung wurden die Zulassungsvoraussetzungen nach § 3 Absatz 2 Erz0-10HBFSVO nicht erfüllt. 3 Bewerbungen wurden aus persönlichen Gründen zurückgezogen.) Berufliche Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Neubrandenburg für Wirtschaft, Handwerk und Industrie 30 23, 2 Bewerbungen konnten noch nicht abschließend bearbeitet werden 5 (Eine Bewerbung wurde abgelehnt, da sie nicht aus dem Einzugsbereich der Beruflichen Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Neubrandenburg für Wirtschaft, Handwerk und Industrie stammte. Die Bewerbung wurde an das gemäß den Regelungen der Berufsschulorganisationsverordnung zuständige Regionale Berufliche Bildungszentrum des Landkreises Vorpommern-Rügen weitergeleitet. Bei 3 Bewerbungen war die Zulassungsvoraussetzung nach § 4 Absatz 2 Nummer 7 Erz0-10HBSFVO M-V nicht erfüllt, es konnte kein Ausbildungsvertrag mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung nachgewiesen werden. 1 Bewerbung wurde aus persönlichen Gründen zurückgezogen.) Quelle: Angaben der Schulen zum Stand 28.08.2017 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/992 5 2. Wie stellen sich die Schülerinnen/Schüler bzw. Auszubildenden, die im Schuljahr 2017/2018 ihre Ausbildung zu Staatlich anerkannten Erzieherinnen /Erziehern für 0- bis 10-Jährige beginnen, nach Alterskohorten , Geschlecht, Bildungsabschluss und beruflicher Vorerfahrung dar? Diese Frage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung tatsächlich zum Schuljahr 2017/2018 beginnen, ist noch nicht bekannt. Der Schuljahresbeginn ist am 04.09.2017. Im Übrigen werden diese Daten in dieser Form statistisch nicht erfasst. Sie müssten händisch aus den Bewerbungsunterlagen ausgelesen werden. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 3. Welche Differenz besteht zwischen vorhandenen Ausbildungsplätzen für die PiA und der Zahl der eingereichten Bewerbungen sowie der Zahl der Auszubildenden, die im Schuljahr 2017/2018 tatsächlich ihre Ausbildung beginnen (bitte insgesamt und nach jeweiligem Schulstandort auflisten)? Diese Frage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung tatsächlich zum Schuljahr 2017/2018 beginnen, ist noch nicht bekannt. Der Schuljahresbeginn ist am 04.09.2017. 4. In wie vielen und welchen Fällen mussten Schulen, die nicht alle Bewerberinnen und Bewerber aufnehmen konnten, ein Auswahlverfahren auf Grundlage von § 5 Absatz 1 und 2 der Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an der Höheren Berufsfachschule zur Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige und zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige durchführen (siehe Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/721, hier: Antwort zu Frage 1 b)? Ein Auswahlverfahren ist gemäß § 5 Absatz 1 und 2 der Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an der Höheren Berufsfachschule zur Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10- Jährige und zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10- Jährige nur erforderlich , wenn eine Schule nicht alle Bewerberinnen und Bewerber in den Bildungsgang aufnehmen kann. Da an allen Schulstandorten nicht alle Schülerplätze besetzt sind, war die Durchführung eines Auswahlverfahrens nicht erforderlich. Drucksache 7/992 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 5. In wie vielen und welchen Fällen hat die Landesregierung „in Abstimmung mit den betroffenen kommunalen Schulträgern für die im Rahmen eines Auswahlverfahrens unberücksichtigt gebliebenen Schülerinnen und Schüler eine Beschulungsmöglichkeit an einer Schule, deren Schülerkapazitäten nicht ausgeschöpft sind“, gefunden (siehe Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/721, hier: Antwort zu Frage 8)? a) Bis zu welchem Datum soll das Verfahren zur Abstimmung des Auswahlverfahrens mit den betroffenen kommunalen Schulträgern abgeschlossen sein? b) Wenn nicht für alle unberücksichtigt gebliebenen Schülerinnen und Schüler eine Beschulungsmöglichkeit gefunden werden konnte, wie wird dies begründet? c) Welche anderen Lösungen sieht die Landesregierung vor, um allen geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern für die Ausbildung zu Staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige in diesem und den darauffolgenden Schuljahren eine Beschulungsmöglichkeit zu bieten? Zu 5, a), b) und c) Da keine Auswahlverfahren durchgeführt werden mussten, war keine Abstimmung mit den betroffenen kommunalen Schulträgern erforderlich. 6. Wie viele und welche Fälle gibt es, in denen an einer Schule wegen zu geringer Anmeldezahlen keine Klasse gebildet werden konnte? a) Wie viele Anmeldungen lagen in diesem Fall/in diesen Fällen vor? b) Wie wurde mit den Fällen weiter umgegangen und in welcher Form wurde den Bewerberinnen und den Bewerbern ermöglicht, die angestrebte Ausbildung dennoch beginnen zu können? c) Ab welcher Zahl von Schülerinnen und Schülern kann grundsätzlich eine Klasse gebildet werden? Zu 6, a), b) und c) Es gibt keinen Fall, in dem an einer Schule wegen zu geringer Anmeldezahlen keine Klasse gebildet werden konnte. An allen fünf Standorten wird eine Klasse eröffnet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/992 7 7. Bis wann soll der Evaluierungsbericht der Diakonischen BildungsZentrum Mecklenburg-Vorpommern gGmbH vom Mai 2017 durch die Landesregierung ausgewertet und die Ergebnisse dem Landtag zur Verfügung gestellt werden (siehe Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/721, hier: Antwort zu Frage 7 b)? Die Auswertung des Evaluationsberichts ist noch nicht abgeschlossen. Ein Termin, zu dem der Bericht abschließend geprüft werden soll, liegt nicht vor. Eine Übermittlung der Ergebnisse an den Landtag ist bisher nicht vorgesehen. 8. Bis wann und mit der Beteiligung welcher Expertinnen/Experten bzw. Fachstellen wird die Landesregierung eine „Empfehlung zur kompetenzorientierten Fort- und Weiterbildung von Fachkräften zu Mentorinnen und Mentoren in Kindertageseinrichtungen“ erarbeiten (siehe Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/721, hier: Antwort zu Frage 9)? Die Rahmenempfehlung zur „Kompetenzorientierten Fort- und Weiterbildung von Fachkräften zu Mentorinnen und Mentoren am Lernort Praxis in Mecklenburg-Vorpommern“ kann unter dem Link http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Familie/Kindertagesf%C3% B6rderung/Fort-und-Weiterbildung/ abgerufen werden. Die Inhalte wurden in enger Abstimmung mit dem Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe - Schabernack e. V. erarbeitet. Der Verein unterstützt die Landesregierung bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach § 85 Absatz 2 Nummer 8 SGB VIII. 9. Wie erklärt sich die Landesregierung den rapiden Einbruch der Schülerzahlen in der Erstausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an öffentlichen oder privaten Schulen in Mecklenburg-Vorpommern für das Schuljahr 2016/2017 in den Jahrgangsstufen 3 und 4 (siehe Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/721, hier: Antwort zu Frage 3)? In den Zahlen der Jahrgangsstufe 1 und 2 sind alle Schülerinnen und Schüler der Erzieherausbildung (Vollzeitausbildung und berufsbegleitende Ausbildung in Teilzeit) enthalten. Die Fachschulausbildung in Vollzeit dauert zwei Jahre. Die berufsbegleitende Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern dauert vier Jahre. Im Rahmen der amtlichen Schulstatistik werden in den Jahrgangstufen 3 und 4 nur die Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Jahrgangsstufen der vierjährigen berufsbegleitenden Erzieherausbildung erfasst. Demzufolge ist die Schülerzahl in den ersten beiden Jahrgängen wesentlich höher. Zum Schuljahr 2016/2017 hat nur die Berufliche Schule der Landeshauptstadt Schwerin für Gesundheit und Sozialwesen die Jahrgangsstufen 3 und 4 vorgehalten. Drucksache 7/992 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 10. Wie viele Absolventinnen und Absolventen in der bisherigen Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher an öffentlichen und privaten Schulen in Mecklenburg- Vorpommern gab es im Schuljahr 2016/2017 (bitte nach Erstausbildung, weiterer Ausbildung, Vollzeit- und Teilzeitausbildung unterscheiden)? a) Wie viele der Absolventinnen/Absolventen nehmen im Anschluss an die Ausbildung eine Tätigkeit als Erzieherin/Erzieher an einer Kindertageseinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern auf? b) Wenn noch keine Zahlen zu den diesjährigen Absolventinnen/ Absolventen und der Einmündungsquote vorliegen, zu wann sind diese zu erwarten? Eine amtliche Schulstatistik über die Absolventinnen und Absolventen des Schuljahres 2016/2017 in der bisherigen Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher an öffentlichen und privaten Schulen in Mecklenburg-Vorpommern liegt noch nicht vor. Zu a) Die Zahl der Absolventinnen und Absolventen, die im Anschluss an die Ausbildung eine Tätigkeit als Erzieherin/Erzieher aufnehmen, wird von der amtlichen Schulstatistik nicht erhoben. Zu b) Ein konkreter Termin, zu wann die Zahlen vorliegen werden, kann nicht mitgeteilt werden. Zur Einmündungsquote werden keine statistischen Daten erfasst.