Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/994 7. Wahlperiode 12.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD Bau eines Radweges nördlich der B 208 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung An der Bundesstraße (B) 208 in Richtung Mühlen Eichsen verläuft ein Radweg bis zur Ortslage Schönhof nördlich der Fahrbahn. Zwischen Schönhof und Bobitz soll ein Lückenschluss zu dem Radweg in Bobitz erfolgen, der von Bobitz bis nach Wismar südlich der Fahrbahn verläuft. In der Gemeinde Bobitz nördlich der B 208, Ortsdurchfahrt Ziegelei, Dalliendorf und Vierhusen soll ein Radweg errichtet werden. Der bereits vorhandene Radweg in der Gemeinde befindet sich ausschließlich südlich der B 208 durchgehend bis Wismar. 1. Warum soll der Radweg laut Planung auf 4.000 m in der Gemeinde Bobitz nördlich der B 208 verlaufen? Die Lage des Radweges wurde in der Vorplanung durch einen Variantenvergleich ermittelt. Dabei wurden sowohl die Nord- als auch die Südvariante mit mehreren Untervarianten untersucht. Die Vorzugstrasse wurde sodann unter Beachtung der raumstrukturellen Wirkungen, der Verkehrssicherheit, der Wirtschaftlichkeit, der Umweltauswirkungen und des erforderlichen Grunderwerbs bestimmt. Drucksache 7/994 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie sind die hierfür erforderlichen zwei zusätzlichen Straßenquerungen aus verkehrssicherheitstechnischer Sicht zu beurteilen? Für den Lückenschluss ist lediglich eine Querung der B 208 erforderlich. Diese ist im Bereich der Siedlung südlich der Ortslage Bobitz geplant und sie ergab sich aus dem Variantenvergleich unter Beachtung verkehrssicherheitstechnischer Prüfungen. 3. Warum werden die auf der südlichen Seite vorhandenen landeseigenen Flächen nicht für den Radwegbau genutzt? Ausweislich des Liegenschaftskatasters ist der Anteil landeseigener Flächen auf der nördlichen Seite der B 208 größer als auf der südlichen Seite. Zudem sind die nördlich gelegenen Flächen auch unter landwirtschaftlichen Gesichtspunkten gerechtfertigter in Anspruch zu nehmen, da diese aufgrund einer Verschattung durch Alleebäume weniger ertragreich sind. 4. Müssen für den Bau des Radweges Privateigentümer enteignet werden? Wenn ja, a) welche Gründe gibt es dafür? b) welche Alternativen wurden geprüft und warum finden diese keine Anwendung? c) ist es geplant, den Betroffenen Angebote für akzeptable Ersatz- oder Tauschflächen zu unterbreiten? Zu 4, a), b) und c) Eine Enteignung von Flächen privater Eigentümer kann im Ergebnis eines Planungsverfahrens erforderlich werden, wenn ein vorheriger freihändiger Erwerb der erforderlichen Flächen nicht möglich gewesen ist. Ersatz- oder Tauschflächen sind besondere Formen der Enteignungsentschädigung . Der freihändige Grunderwerb für dieses Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen, sodass eine Beantwortung derzeit nicht möglich ist. Die Erforderlichkeit der Inanspruchnahme der Flächen ergibt sich aus der Bestimmung der Vorzugsvariante im Ergebnis der planerischen Abwägung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/994 3 5. Kommt es in Mecklenburg-Vorpommern vor, dass die betroffenen Eigentümer zur Unterzeichnung eines Bauerlaubnisvertrages aufgefordert werden, bevor die Entschädigungssumme durch Sachverständige ermittelt wurde? Wenn ja, welche Gründe gibt es für diese Verfahrensweise? Die Planung und der Bau des Radweges erfolgen in Auftragsverwaltung für den Bund (Artikel 90 Absatz 2 Grundgesetz). Das Bauerlaubnisverfahren ergibt sich aus den Verwaltungsvorschriften des Bundes für den Grunderwerb. Kommt eine Einigung im freihändigen Grunderwerb nicht zustande, entscheidet auf Antrag einer oder eines Beteiligten eine unabhängige Behörde unter Einbeziehung einer oder eines Sachverständigen über die Höhe der Entschädigung. 6. Können derzeit konkrete Aussagen zur Bauzeit (Beginn und Dauer) des Radweges getroffen werden? a) Wenn ja, wann beginnt der Bau und wie lange wird er voraussichtlich dauern? b) Wenn nicht, welche Gründe gibt es dafür? Zu 6, a) und b) Ein Termin für den Baubeginn kann erst nach Vorliegen des Baurechts genannt werden, was derzeit noch nicht der Fall ist. Danach erfolgt die öffentliche Ausschreibung. Die Bauzeit wird anschließend voraussichtlich vier Monate betragen. 7. Besteht die Gefahr, dass aus dem Bau des Radweges auf der Nordseite der B 208 Geschäftsaufgaben von ansässigen Landwirten/Kleinsiedlern resultieren? Wenn ja, was wird die Landesregierung dagegen tun? Nein. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Drucksache 7/994 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 8. Ist es beabsichtigt, die betroffenen Landwirte/Kleinsiedler diesbezüglich anzuhören und sie bei der Planung ihrer erforderlichen Investitionen unter Berücksichtigung dieser Umstände zu unterstützen? Die Anhörung erfolgte bereits im Sommer 2016. Hierfür waren die Entwurfsunterlagen vom 8. Juni 2016 bis zum 4. Juli 2016 im Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen öffentlich ausgelegt. Auf der Grundlage der daraufhin eingegangenen Stellungnahmen fand am 28. September 2016 ein Erörterungstermin separat mit allen betroffenen Grundstückseigentümern im Gebäude des Amtes Dorf Mecklenburg statt. 9. Müssen für die Baumaßnahme Abholzung von Bäumen vorgenommen werden? a) Wenn ja, welche Folgen resultieren daraus für die Bodenerosion? b) Wenn ja, welche Folgen resultieren daraus für die Vogelwelt? c) Wie werden diese Folgen berücksichtigt? Zu 9, a), b) und c) Für den Bau des Radweges ist die Fällung von Bäumen erforderlich. Für diese und andere Eingriffe in die Landschaft und die Natur wird ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt, der auch die Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen festlegt. Dieser Plan ist mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie am Verfahren beteiligten Naturschutzvereinen abgestimmt. Mit den darin enthaltenen Maßnahmen werden die Eingriffe in die Natur und die Landschaft, wie zum Beispiel durch Neuanpflanzungen von Alleebäumen, ausgeglichen.