Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/998 7. Wahlperiode 06.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD Azubi-Ticket und ANTWORT der Landesregierung Beabsichtigt die Landesregierung, bei der anstehenden Novelle des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern die Auszubildenden im Bereich Fahrtkosten zu unterstützen und das Thema, zum Beispiel in Form eines „Azubi-Tickets“, in das Gesetz aufzunehmen? a) Wenn ja, welche Vorüberlegungen sind dazu bisher gemacht worden? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen werden zusammenhängend beantwortet: Die Landesregierung beabsichtigt nicht, bei der anstehenden Novelle des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern eine Regelung zur Unterstützung von Auszubildenden im Bereich Fahrtkosten, zum Beispiel in Form eines „Azubitickets“ in das Gesetz aufzunehmen. Die aus Sicht der Landesregierung größte Hürde bei einer Erweiterung des Kreises der Berechtigten, insbesondere mit Blick auf Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch, stellen bundesgesetzliche Reglungen dar. Das Land hatte im Bundesrat eine Initiative zur Änderung der entsprechenden Vorschriften initiiert. Während der Bundesrat dem Vorschlag gefolgt ist, lehnte der Bundestag den Vorschlag ab. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage Drucksache 6/5271 verwiesen. Da sich diese Situation durch Rechtsetzung des Landes nicht verändern lässt, ist keine entsprechende Regelung im Schulgesetz vorgesehen.