Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1033 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Bernd-Carsten Hiebing und Angelika Jahns (CDU), eingegangen am 22.10.2013 Wie können Bürger Ratsmitglieder postalisch erreichen? Die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 06.08.2013 berichtet, dass die Stadt Laatzen zukünftig Post, die an Ratsmitglieder gerichtet sei, nicht mehr annehmen und an diese weiterleiten werde. Die Stadt Laatzen sei nach diesem Bericht nicht verpflichtet, Briefe an Politiker weiterzuleiten. Eine entsprechende Verpflichtung ließe sich weder aus dem Kommunalverfassungsgesetz noch aus der Hauptsatzung der Stadt, noch aus der Geschäftsordnung des Rates herleiten, wird der Sprecher der Stadt Laatzen zitiert. Die Stadt Laatzen habe die Weiterleitung von Briefen bislang sehr kulant und serviceorientiert gehandhabt , könne jedoch wegen des Missbrauchs dieser Serviceorientierung daran nicht mehr festhalten . Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Stimmt die Landesregierung mit der Auffassung der Stadt Laatzen überein, sie sei zu einer Weiterleitung der Briefe nicht verpflichtet? 2. Vor dem Hintergrund, dass gemäß § 7 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der Rat einer Stadt oder Gemeinde ein Organ der Verwaltung ist und damit auch die Mitglieder des Rates Teil der Verwaltung sind, fragen wir: Muss die Verwaltung einer Stadt oder Gemeinde Briefe, die an sie gerichtet sind, nicht innerhalb der Verwaltung weiterleiten ? 3. Welche gesetzlichen Rechte haben die Bürger einer Stadt oder Gemeinde in Niedersachsen, um mit den Mitgliedern ihrer kommunalen Vertretung brieflich, fernmündlich oder elektronisch zu kommunizieren? 4. Ist die Kommunalaufsicht der Region Hannover im geschilderten Fall der Stadt Laatzen eingeschritten , und, wenn nein, sieht die Landesregierung dazu Anlass? (An die Staatskanzlei übersandt am 25.10.2013 - II/725 - 468) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 28.11.2013 für Inneres und Sport - 32.21 – 10005/054 N - Die Landesregierung geht davon aus, dass die Kommunen in Niedersachsen insbesondere auch vor dem Hintergrund der in der öffentlichen Diskussion behaupteten Politikverdrossenheit einen pragmatischen Umgang in Bezug auf Kontaktaufnahmen von Bürgern mit Abgeordneten ermöglichen . Hierzu gehört auch, dass an diese gerichtete Briefe, die eine Kommune erreichen, von ihr weitergegeben werden. Nach Erkenntnissen der Landesregierung geschieht dies in der Regel durch Beifügung zu der Post, die von einer Kommune an den jeweiligen Abgeordneten gesandt wird, oder durch Bereitstellung in den Räumlichkeiten der Kommune. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1033 Diese Verfahrensweise ist in der Vergangenheit auch von der Stadt Laatzen entsprechend praktiziert worden. Nachdem sie sich jedoch auf Anregung eines Bürgers mehrfach mit der Behandlung von Denkmälern im Bereich der Stadt in unterschiedlichen Gremien befasst hatte, sah sich die Stadt Laatzen veranlasst, vorübergehend von dieser Praxis abzuweichen. Von dem Bürger waren wiederholt Schreiben an die Stadt und über die Stadt an einzelne Ratsmitglieder gesandt worden, die regelmäßig weitergeleitet worden sind. Nach Auskunft der Stadt Laatzen hatte die Anzahl der Schreiben dieses Bürgers an die Ratsmitglieder ein solches Ausmaß angenommen, dass die Ratsmitglieder an die Stadt herangetreten seien und ausdrücklich darum gebeten hätten, künftig Schreiben dieses Bürgers nicht mehr weitergeleitet zu bekommen. Daraufhin habe die Stadt Laatzen zwei Briefe des Bürgers, mit denen er die Weiterleitung eines neuerlichen Schreibens an die Ratsmitglieder erreichen wollte, ungeöffnet zurückgegeben. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wie in derartigen Fällen zu verfahren ist, gibt es nicht. Da nach § 34 NKomVG aber jede Person das Recht hat, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in den Angelegenheiten der Kommune an die Vertretung zu wenden, kann sich aus dieser Norm mittelbar eine Pflicht zur Weiterleitung von Briefen an Abgeordnete durch die Kommune ergeben, damit geklärt werden kann, ob der Inhalt ein Verfahren nach § 34 NKomVG zu begründen vermag. Diese Frage dürfte aber vorliegend letztlich dahingestellt bleiben können, weil entgegen der in der Kleinen Anfrage genannten Berichterstattung die Stadt Laatzen inzwischen auch wieder an einzelne Ratsmitglieder gerichtete Schreiben an diese weiterleitet und das auch zukünftig tun will. Nach Auskunft der Region Hannover beabsichtigt die Stadt Laatzen, eine grundlegende Entscheidung des Rates zur Weiterleitung von Briefen an Ratsmitglieder durch die Kommune treffen zu lassen. Darin werde vorgeschlagen, Posteingänge für Ratsmitglieder, Fraktionen, Gruppen oder Gremien von der Verwaltung grundsätzlich an die Empfängerinnen und Empfänger weiterzuleiten oder zur Abholung im Rathaus zu verwahren. Ein Anlass für ein kommunalaufsichtliches Einschreiten wird von der Region Hannover daher nicht gesehen. Diese Rechtsauffassung wird vom MI geteilt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Siehe Vorbemerkungen. Zu 2: Siehe Vorbemerkungen. Zu 3: Gemäß § 34 NKomVG hat jede Person das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in den Angelegenheiten der Kommune an die Vertretung zu wenden. Der Petent hat einen Anspruch auf Entgegennahme, sachliche Prüfung und Bescheidung , nicht hingegen auf Erfüllung des Anliegens. Abschließend ist der Petent über die Art der Erledigung der Eingabe zu unterrichten. Zu 4: Siehe Vorbemerkungen. In Vertretung Stephan Manke 2 (Ausgegeben am 13.12.2013) Drucksache 17/1033 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Bernd-Carsten Hiebing und Angelika Jahns (CDU), eingegangen am 22.10.2013 Wie können Bürger Ratsmitglieder postalisch erreichen? Antwort der Landesregierung