Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1035 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Hermann Grupe (FDP), eingegangen am 25.10.2013 Bundeseinheitliche Eckwerte für die Putenhaltung Landwirtschaftsminister Meyer hat Anfang Oktober per Erlass die „Bundeseinheitlichen Eckwerte für die Putenhaltung“ in Niedersachsen eingeführt. Dabei macht der Minister bereits bei der Vorstellung klar, dass „das Eckwertepapier aus niedersächsischer Sicht unzureichend“ sei und das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz daher schon an einer Bundesratsinitiative zur Novellierung der Tierschutz-Nutztierverordnung arbeite, die zusammen mit NordrheinWestfalen in den Bundesrat eingebracht werden soll. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen sieht Minister Meyer das Eckwertepapier als unzureichend an? 2. Wann wird die Landesregierung die Bundesratsinitiative zur Novellierung der Tierschutz-Nutztierverordnung in den Bundesrat einbringen? 3. Welche konkreten Neuerungen werden in dieser Initiative gefordert? 4. Inwieweit war die Landesregierung an der Erstellung des Eckwertepapiers beteiligt? 5. Weshalb konnte die Landesregierung ihre Vorstellungen nicht in das Eckwertepapier einbringen ? (An die Staatskanzlei übersandt am 30.10.2013 - II/725 - 474) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 27.11.2013 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 204.1-01425-469 - Auf EU- und Bundesebene fehlen bisher detaillierte Tierschutzanforderungen an die Haltung von Puten. Zur Konkretisierung bzw. Auslegung einer den Anforderungen des § 2 des Tierschutzgesetzes (= nicht konkrete Tierhalterpflichten) entsprechenden Putenhaltung fand bisher die von Wirtschaft , Wissenschaft, Behörden und Tierschutzverbänden erarbeitete niedersächsische Putenvereinbarung aus dem Jahre 1999 bzw. die darauf basierenden Bundeseinheitlichen Eckwerte1 (1999) Anwendung. Diese entsprachen nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Als Folge wurden die Bundeseinheitlichen Eckwerte von Wirtschaft, Wissenschaft, Behörden und Tierschutzverbänden überarbeitet (Stand: März 2013) und bekannt gegeben. In der Folge wurde begonnen, das Gesundheitskontrollprogramm, das „Kernstück“ der aktualisierten Bundeseinheitlichen Eckwerte, zu konkretisieren. Dieses konnte zwischenzeitlich etabliert werden, sodass die Erhebungen der maßgeblichen Tierschutzindikatoren bei Schlachtungen ab 01.01.2014 starten können. Nichtsdestotrotz strebt die Landesregierung die Etablierung rechtsverbindlicher Vorschriften an, da diese Rechtssicherheit sowohl auf Seiten des Tierhalters als auch auf Seiten der Behörde schaffen. Ferner eröffnen diese der Behörde die Möglichkeit von Sanktionen bei Nichteinhaltung. 1 „Bundeseinheitliche Eckwerte für eine Freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Jungmasthühnern (Broiler, Masthähnchen) und Mastputen 09/1999) 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1035 Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Bundeseinheitlichen Eckwerte geben im Vergleich zu einer Rechtsvorschrift nicht hinreichend Rechtssicherheit. Die Landesregierung hält aufgrund jüngster Berichte über Missstände in der Putenhaltung u. a. die Stärkung der Verantwortung der Tierhalterinnen und Tierhalter beispielsweise beim Einfangen und Verladen für den anschließenden Transport zu einem Schlachtbetrieb, detaillierte Nachweispflichten über den Umgang mit verletzten und kranken Tieren, konkrete Maßnahmen zur Verhinderung und bei Auftreten von Federpicken und Kannibalismus für notwendig. Im Übrigen wird die in den Eckwerten stehende Besatzdichte grundsätzlich für zu hoch gehalten. Darüber hinaus werden weitere Verbesserungen der Haltungsbedingungen wie z. B. eine verbindliche Strukturierung für erforderlich gehalten. Zu 2: Die Beratungen zur Etablierung der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Rechtsvorschriften sind noch nicht abgeschlossen. Ein Einbringen in den Bundesrat soll unverzüglich nach Abschluss der Beratungen erfolgen. Zu 3: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 4: Die Bundeseinheitlichen Eckwerte wurden zur Zeit der Vorgängerregierung beraten bzw. abgestimmt . Zu 5: Da an den Beratungen die vorherige Landesregierung beteiligt war, konnte die jetzige Landesregierung ihre Vorstellungen noch nicht einbringen. Christian Meyer 2 (Ausgegeben am 13.12.2013) Drucksache 17/1035 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Hermann Grupe (FDP), eingegangen am 25.10.2013 Bundeseinheitliche Eckwerte für die Putenhaltung Antwort der Landesregierung