Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1048 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 23.10.2013 Kastrationspflicht für Katzen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in ihrer Koalitionsvereinbarung eine Landesverordnung zur Katzenkastration angekündigt, die erlassen werden soll, „sobald das Tierschutzgesetz des Bundes dieses zulässt“. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wird die Landesregierung eine eigene Bundesratsinitiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes im Hinblick auf Katzen auf den Weg bringen? 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung durch das Pilotprojekt, bei dem Tierschutzvereine für das Fangen und Kastrieren der Katzen finanziell entlohnt werden, gewonnen? 3. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung, wie viele streunende Katzen es in Niedersachsen gibt? 4. Wer trägt die Kosten einer Kastration bei Katzen, die keinem Besitzer zuzuordnen sind, und mit welchem Kostenrahmen rechnet die Landesregierung, sollte die Verordnung erlassen werden ? 5. Inwieweit wäre eine Kastrationspflicht mit einer Registrierungspflicht verbunden, und welche Kosten würden dadurch entstehen? (An die Staatskanzlei übersandt am 30.10.2013 - II/725 - 473) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 02.12.2013 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 204.1-01425-468 (N) - Durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2182) ist das Tierschutzgesetz (TierSchG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206) durch Einfügung eines § 13 b um eine Ermächtigungsgrundlage für die Landesregierungen zum Schutz freilebender Katzen ergänzt worden: „Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen 1. an diesen Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind und 2. durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb des jeweiligen Gebietes deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können. In der Rechtsverordnung sind die Gebiete abzugrenzen und die für die Verminderung der Anzahl der freilebenden Katzen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere können in der Rechtsverordnung 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1048 1. der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in dem jeweiligen Gebiet verboten oder beschränkt sowie 2. eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorgeschrieben werden. Eine Regelung nach Satz 3 Nummer 1 ist nur zulässig, soweit andere Maßnahmen, insbesondere solche mit unmittelbarem Bezug auf die freilebenden Katzen, nicht ausreichen. Die Landesregierungen können ihre Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen.“ Die Landesregierung strebt den Erlass einer auf § 13 b TierSchG basierenden Landesverordnung an. Als vorgeschaltete Maßnahmen werden u. a. Kastrationsaktionen bei freilebenden Katzen, Aufrufe zur freiwilligen Beschränkung des Auslaufs bei Hauskatzen und die freiwillige Kastration von Freigänger-Katzen befürwortet. In diesem Zusammenhang finanziert das Fachministerium derzeit ein Projekt zur Kastration und Kennzeichnung freilebender Katzen, das vom Deutschen Tierschutzbund Landesverband Niedersachsen durchgeführt wird und eine Übersicht über die Situation und Anzahl freilebender Katzen in Niedersachsen ermöglichen soll. Zur „Festlegung bestimmter Gebiete “ nach § 13 b TierSchG ist die Erhebung von Daten notwendig. Auch die Veterinärämter wurden bereits im Rahmen einer Dienstbesprechung dahin gehend informiert, dass diesbezügliche Daten gesammelt werden sollen. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Dies erscheint durch die im Juli 2013 in Kraft getretene gesetzliche Veränderung als nicht notwendig . Zu 2: Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen, daher liegen noch keine abschließenden Erkenntnisse vor. Zu 3: Der Begriff „streunende Katzen“ ist rechtlich nicht definiert. Laut Duden online ist streunen: „ohne erkennbares Ziel irgendwo herumlaufen, -ziehen, bald hier, bald dort auftauchen; sich herumtreiben “. Streunen beschreibt somit eine Verhaltensweise. Der Landesregierung liegen keine Daten vor, wie viele kastrierte oder unkastrierte Hauskatzen, kastrierte oder unkastrierte freilebende Katzen diese Verhaltensweise zeigen. Zu 4: Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, eine Katze, die keinem Besitzer zuzuordnen ist, zu kastrieren . Insofern muss, wer den Auftrag zur Kastration des Tieres gibt, für die tierärztliche Leistung aufkommen. Zu 5: In einer Rechtsverordnung auf der Grundlage des § 13 b TierSchG können 1. der unkontrollierte freie Auslauf fortplanzungsfähiger Katzen in einem bestimmten Gebiet verboten oder beschränkt sowie 2. eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorgeschrieben werden. Eine entsprechende Regelung macht grundsätzlich zwecks Zuordnung eines Tieres zur Halterin oder zum Halter Sinn. Um die Zahl der registrierten Katzen amtlich erfassen zu können, muss es sich um ein landesweit zentrales, amtliches Register handeln. Die durch den Betrieb des amtlichen Registers entstehenden Kosten wären vergleichbar dem niedersächsischen Hunderegister über Gebühren zu finanzieren. Die Höhe der Kosten ist dabei neben den Kosten für das Einrichten eines zentralen Registers auch von Faktoren wie z. B. der zu erwartenden Anzahl der zu registrierenden 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1048 Katzen oder der durchschnittlichen Lebenserwartung einer Katze abhängig und könnte in etwa der Gebühr entsprechen, die für die Registrierung eines Hundes bei dem zentralen Register zu entrichten ist. Christian Meyer 3 (Ausgegeben am 17.12.2013) Drucksache 17/1048 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 23.10.2013 Kastrationspflicht für Katzen Antwort der Landesregierung