Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1053 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Adrian Mohr (CDU), eingegangen am 23.10.2013 In welchen Fällen werden Auskunftsersuchen von Abgeordneten von Landesbehörden als gebührenpflichtig eingestuft? Mit Schreiben vom 05.06.2013 hat der Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) um Auskunft über Genehmigungsunterlagen für die Erdgasförderung in Langwedel-Völkersen gebeten. Nach telefonischer Erinnerung an die Anfrage hat das LBEG dem Abgeordneten nach über drei Monaten mit Schreiben vom 20.09.2013 geantwortet. In der Antwort wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen aus mehreren Aktenbänden zusammengestellt werden müssten und diese Bearbeitung kostenpflichtig wäre. Nach einer groben Schätzung hat das LBEG dem Bundestagsabgeordneten Kosten in Höhe von 250 Euro in Aussicht gestellt. Alternativ bestünde die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen. Jene Akteneinsicht wäre generell kostenlos, allerdings würden dem Abgeordneten erstellte Kopien vom LBEG in Rechnung gestellt. Inhaltliche Informationen zu den Genehmigungen enthielt das Antwortschreiben des LBEG nicht. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Warum hat das LBEG die Anfrage des Bundestagsabgeordneten zu einem Thema, das für seine Mandatsausübung und Wahlkreisarbeit bedeutsam ist, erst nach telefonischer Erinnerung nach mehr als drei Monaten bearbeitet und beantwortet? 2. Ist nach Auffassung der Landesregierung die Rechtsauffassung des LBEG richtig, wonach Antworten von Landesbehörden auf Anfragen von Abgeordneten gebührenpflichtig sind? 3. Stellt die Landesregierung dem Bundestagsabgeordneten Andreas Mattfeldt sowie dem Landtagsabgeordneten Adrian Mohr Kopien von Genehmigungsunterlagen für die genehmigten Bohrungen zum Erdgasfeld Völkersen gebührenfrei zur Verfügung? (An die Staatskanzlei übersandt am 04.11.2013 - II/725 - 479) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 09.12.2013 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/479/ Auskunftsersuchen - Nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) hat jede Person einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Das NUIG unterscheidet dabei nicht zwischen Anfragen von Bundestags- oder Landtagsabgeordneten einerseits und Anfragen von Bürgern andererseits. Für die Gewährung des Zugangs zu Umweltinformationen sieht das NUIG grundsätzlich die Erhebung von Gebühren und Auslagen durch die informationspflichtige Stelle vor. Kostenfrei sind u. a. einfache mündliche oder schriftliche Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Unterlagen an Ort und Stelle. Für die Erteilung schriftlicher Auskünfte oder für die Zusammenstellung von Informationen auf Informationsträgern betragen die Gebühren 25 bis 500 Euro, sofern der Bearbeitungsaufwand 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1053 mindestens eine halbe Stunde beträgt. Ferner sind für die Herstellung von Fotokopien Auslagen zu erheben. Der Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt begehrte mit seiner Anfrage beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die Zusendung sämtlicher Genehmigungsunterlagen für das Erdgasfeld Völkersen der RWE Dea AG. Eine durchgeführte Aktenrecherche durch das LBEG hat ergeben, dass die erwünschten Unterlagen aus mehreren Aktenbänden zusammengestellt und elektronische Dateien erstellt werden müssten. Aufgrund des damit verbundenen Bearbeitungsaufwandes ist die Auskunft kostenpflichtig. Darauf wurde der Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt mit Schreiben des LBEG vom 20. September 2013 hingewiesen und gleichzeitig über die Möglichkeit der kostenlosen Einsichtnahme in die Akten an Ort und Stelle informiert. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Mit der Bearbeitung der Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andreas Mattfeldt wurde umgehend nach Eingang begonnen. Die Vielzahl der im LBEG vorliegenden NUIG-Anfragen hat jedoch zu einer Verzögerung in der Beantwortung geführt. Dies wurde einer Mitarbeiterin im Büro des Bundestagsabgeordneten vom LBEG ausführlich dargelegt. Zu 2: Im konkreten Fall: Ja. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen Zu 3: Sofern die Übersendung von Kopien der Genehmigungsunterlagen für die genehmigten Bohrungen zum Erdgasfeld Völkersen auf der Grundlage des NUIG beantragt wird, sind hierfür Gebühren zu erheben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen Olaf Lies 2 (Ausgegeben am 17.12.2013) Drucksache 17/1053 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Adrian Mohr (CDU), eingegangen am 23.10.2013 In welchen Fällen werden Auskunftsersuchen von Abgeordneten von Landesbehörden als gebührenpflichtig eingestuft? Antwort der Landesregierung