Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1082 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann (CDU), eingegangen am 16.10.2013 Sieht die Landesregierung eine Gefährdung von Nutztieren durch den Wolf? Seit Mitte des 19. Jahrhunderts galt der Wolf in Mitteleuropa als ausgerottet, doch seit einiger Zeit kehrt er in diesen Lebensraum zurück. Als stark gefährdete Tierart unterliegt er jedoch weiterhin zahlreichen Regelwerken des Artenschutzes wie dem Washingtoner Artenschutzabkommen, der Berner Konvention oder der europäischen FFH-Richtlinie, welche durch das Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt wird. Nach über 100 Jahren wurden im Jahr 2000 in Sachsen erstmals wieder Wölfe in freier Natur geboren. In der Folge kam es zu einer weitläufigeren Verbreitung der Population. Nachdem im Jahr 2011 die ersten Hinweise auf Wolfbestand in Niedersachsen zu verzeichnen waren , kann das Tier seit dem Jahr 2012 wieder als heimisch gelten. Für die Zukunft ist daher von einer weiteren Zunahme der Population sowie von einer weiteren Verbreitung auszugehen, da besonders Jungtiere nach der Abwendung vom Rudel neue Territorien erschließen. Dadurch ergeben sich nach der Einschätzung von Experten neue Handlungserfordernisse , weil es in diesem Zusammenhang eine Gefährdung von Nutztieren geben kann. Vermehrt kam es in der Vergangenheit zu Übergriffen auf beispielsweise Ziegen und Schafe. Die Cellesche Zeitung vom 11. September 2013 berichtete, dass kürzlich auf einer Wiese bei Meißendorf acht Schafe gerissen worden seien. Zwei weitere müssten aufgrund der erlittenen Verletzungen eingeschläfert werden. Pro Tier entstünde ein Schaden von mindestens 130 Euro. Die Untersuchungen vor Ort hätten ergeben, dass die Spuren einem Wolf zuzuordnen seien. Fachleute befürchten, dass die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber der Neuansiedlung von Wölfen gefährdet sei, sollte es keine entsprechenden Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Übergriffen durch Wölfe und Entschädigungen für die betroffenen Tierhalter geben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die aktuelle Zahl der Wolfspopulation in Niedersachsen und speziell in den einzelnen Regionen? 2. Wie schätzt sie deren weitere Entwicklung ein? 3. Wie beurteilt die Landesregierung das Gefährdungspotenzial von Nutztieren durch die Ausbreitung des Wolfes in Niedersachsen? 4. Welche Rückschlüsse lassen sich aus den Erfahrungen anderer Bundesländer ziehen? 5. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über genaue Fallzahlen von Übergriffen auf Nutztiere durch den Wolf in Niedersachsen und in anderen Bundesländern? 6. Hält die Landesregierung weitere Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren für erforderlich? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 7. Welche Soforthilfen stellt die Landesregierung den Nutztierhaltern nach Übergriffen durch den Wolf zur Verfügung, und welche Maßnahmen sind für die langfristige Prävention vorgesehen? 8. Unter welchen Voraussetzungen werden präventive Sicherungsmaßnahmen von Nutztierhaltern durch das Land finanziell gefördert? 9. Wie stellt die Landesregierung die Beteiligung der Verbände der Nutztierhalter sicher? 10. Hält die Landesregierung Anpassungen des niedersächsischen Wolfkonzepts aufgrund der Zunahme der Population für erforderlich? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1082 11. Plant die Landesregierung weitere Maßnahmen zur länderübergreifenden Kooperation in Bezug auf das Wolfsmonitoring? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 12. Welche Gefährdungslagen entstehen für den Menschen durch die Zunahme des Wolfbestandes im Zusammenhang mit Tierseuchen wie Tollwut? 13. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass aufgrund der zunehmenden Ausbreitung des Wolfes keine negativen Auswirkungen auf die Attraktivität der Wander- und Naturerlebnispfade , z. B. in der Südheide, erfolgen? (An die Staatskanzlei übersandt am 22.10.2013 - II/725 - 448) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 20.12.2013 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Ref17-01425/17/7/01-0022 - Der Wolf, eine national und international streng geschützte Säugetierart, ist nach Niedersachsen zurückgekehrt und seit der Etablierung eines ersten reproduzierenden Rudels im Jahr 2012 auch wieder heimisch. Im Jahr 2013 wurden zwei weitere Wolfsrudel in Niedersachsen nachgewiesen. Mit der fortschreitenden Ausbreitung des Wolfes sowohl in Niedersachsen als auch in anderen Bundesländern werden kontinuierlich neue Erkenntnisse gewonnen, um bestehende Managementpläne zu ergänzen und fortzuschreiben. Durch den Wolf verursachte Nutztierrisse kommen auch in Niedersachsen vor. In dem angeführten Beispiel von Meißendorf handelte es sich nachweislich um einen Nutztierriss durch den Wolf. Wie auch in der Vergangenheit, können die Besitzer bei amtlich festgestellten Nutztierrissen, bei denen der Wolf nachweislich oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Verursacher war, einen Antrag auf Billigkeitsleistungen beim Land Niedersachsen stellen. Diese freiwilligen Zahlungen des Landes bei Nutztierrissen in Form von „De-minimis-Beihilfen“ im Agrarbereich (zulässige staatliche Beihilfe unterhalb einer von der EU vorgegebenen Bagatellgrenze) sind seit längerer Zeit Praxis in Niedersachsen (vgl. Drs. 16/5545). Für den Abbau von Vorurteilen gegenüber dem Wolf ist es außerdem wichtig und ebenfalls bereits Praxis, dass betroffene Bevölkerungsgruppen in die Erstellung und Modifizierung von Managementplänen mit einbezogen werden. Auch Transparenz, beispielsweise durch die Offenlegung von Nutztierrissen, bei denen der Wolf als Verursacher geprüft wird/wurde, soll helfen, Ängste abzubauen . Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Derzeit liegen dem Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Informationen zu landesweit drei territorialen Wolfsrudeln sowie fünf Einzelnachweise aus weiteren Gebieten vor. Die Zahl der derzeit in Niedersachsen vorkommenden Wölfe dürfte etwa 30 Individuen betragen. Nach Regionen aufgeschlüsselt, ergibt sich in Bezug auf die landesweite Verbreitung des Wolfes folgendes Bild (Stand: Mitte November 2013): – Lüneburger Heide, Munster: 12 Individuen (Elternpaar, 3 Welpen aus dem Jahr 2012 und 7 Welpen aus dem Jahr 2013), – Bergen: 6 Individuen (Elternpaar, 4 Welpen aus dem Jahr 2013), – Wendland, Gartow: 8 Individuen (Elternpaar, 6 Welpen aus dem Jahr 2013), – Landkreis Gifhorn:1 Individuum (Einzelnachweis), – Naturschutzpark Lüneburger Heide: 1 Individuum (Einzelnachweis), 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1082 – Landkreis Emsland: 1 Individuum (Einzelnachweis), – Landkreis Cuxhaven: 1 Individuum (Einzelnachweis), – Landkreis Celle: 1 Individuum (Einzelnachweis). Zu 2: In den kommenden Jahren wird mit einem weiteren Anstieg der Wolfspopulation in Niedersachsen gerechnet. Dabei müssen jedoch die folgenden Faktoren berücksichtigt werden: 1. Die Sterblichkeit der Jungtiere ist gerade in den ersten zwei Jahren sehr hoch. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass alle Welpen auch tatsächlich überleben und neue Rudel bilden werden. Auch bei den Welpen des aktuellen Jahres besteht derzeit nicht die Gewissheit, dass alle von ihnen überlebt haben bzw. überleben werden. 2. Nach etwa ein bis zwei Jahren verlassen junge Wölfe in der Regel ihr Rudel. Dies bedeutet, dass sie sich weiter in Niedersachsen verbreiten oder aber in andere Bundesländer bzw. Nachbarländer abwandern können. Gleiches gilt für Jungwölfe aus anderen Ländern/Bundesländern . Besonders in dieser Abwanderungsphase besteht für die Jungtiere ein erhöhtes Sterblichkeitsrisiko, besonders durch den Straßen- und Schienenverkehr. Zu 3: Erfahrungen in anderen Bundesländern und in jüngerer Zeit auch in Niedersachsen zeigen, dass durch die Zuwanderung des Wolfes Nutztierbestände gefährdet werden können. Dies gilt insbesondere für Gebiete, in denen kleine Wiederkäuer zur Pflege der Landschaft, insbesondere Naturschutzgebiete , eingesetzt werden. Wenn sich die Wolfspopulation zahlenmäßig und räumlich weiter ausdehnt, ist grundsätzlich mit einer Erhöhung des Gefährdungspotenzials zu rechnen. Dieses kann jedoch durch geeignete Maßnahmen deutlich verringert werden (siehe Antwort zu den Fragen 4, 6, 7 und 8). Zu 4: Die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen, dass durch technische Maßnahmen, wie z. B. die Nutzung geeigneter Elektrozäune zum Einpferchen von Schafherden im wolfsgefährdeten Gebiet sowie den Einsatz von Herdenschutzhunden, das Gefährdungspotenzial für Nutztiere zwar deutlich verringert, Schäden jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden können. Zu 5: Der Wolf kann unter ungünstigen Rahmenbedingungen Nutztierrisse verursachen. Um mehr Transparenz zu diesem Thema zu schaffen, hat die Niedersächsische Naturschutzverwaltung in enger Zusammenarbeit mit der Landesjägerschaft e. V. eine öffentlich einsehbare Tabelle zur Übersicht über Nutztierrisse in Niedersachsen präsentiert, bei denen der Wolf als Verursacher geprüft wurde. Seit dem 01.11.2013 ist diese Tabelle unter: http://www.wildtiermanagement.com/ wildtiere/haarwild/wolf/nutztierrisse/ im Internet abrufbar. Niedersachsen folgt damit dem Beispiel der Wolfsregion Lausitz, in welcher ebenfalls ein solches Informationssystem in Tabellenform unter der Internetadresse: http://www.wolfsregion-lausitz.de/schadensstatistik etabliert wurde. Seit dem Jahr 2008 haben Wölfe in Niedersachsen etwa 60 Schafe gerissen - in mehreren Verdachtsfällen dagegen konnte der Wolf als Verursacher ausgeschlossen werden. Bei den auf Wolf hin untersuchten toten Kälbern handelte es sich bislang stets um Totgeburten. Derzeit werden noch mehrere aktuelle Nutztierrisse geprüft. Dabei handelt es sich um Schafrisse und in einem Fall um Gatterwild. Zu 6: Generell gilt: Dem Nutztierhalter obliegt die Fürsorgepflicht für seine Tiere. Neben Soforthilfen wird die Landesregierung die vorsorgliche Beschaffung von wolfssicheren Zäunen und von Herdenschutzhunden in Wolfsgebieten unterstützen (siehe Antwort zu den Fragen 7 und 8). 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1082 Zu 7: Als Soforthilfe bei Auftreten eines Wolfes im Umfeld von Schafhaltungen und Wildgattern können im Museumsdorf Hösseringen im Landkreis Uelzen (Nordniedersachsen) sowie in der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Holzminden (Südniedersachsen) Breitbandlitzen und Pfähle, Elektrozäune mit Trafogeräten und Lappenzäune in begrenztem Umfang und für begrenzte Zeit kostenlos entliehen werden. Das Land Niedersachsen hat einen Richtlinienentwurf über die Gewährung von Zuwendungen und Billigkeitsleistungen zur Minderung oder Vermeidung von wirtschaftlichen Belastungen durch den Wolf in Niedersachsen (Förderrichtlinie Wolf) erarbeitet. Die Einleitung der Verbandsbeteiligung sowie die zeitgleiche Beteiligung der betroffenen Fachressorts (ML und MF) ist im Dezember 2013 erfolgt. Bei der Erarbeitung dieses Entwurfs wurden im Vorfeld auf Arbeitsebene bereits verschiedene Nutztierhalterverbände und Naturschutzverbände beteiligt. Der Entwurf sieht als Gegenstand der Förderung die Gewährung von – Billigkeitsleistungen gemäß § 53 Landeshaushaltsordnung (LHO) für durch den Wolf verursachte Nutztierrisse zur Minderung der nachgewiesenen wirtschaftlichen Belastungen sowie – Zuwendungen gemäß § 44 LHO für Präventionsmaßnahmen (Nachrüstung von Zäunen nebst erforderlichem Zubehör sowie in geeigneten Fällen die Förderung der Anschaffung von Herdenschutzhunden ) vor. Im Übrigen wird diesbezüglich auf die weiteren Ausführungen zu Frage 8 verwiesen. Billigkeitsleistungen gemäß § 53 LHO werden bereits als freiwillige Leistung durch das Land gewährt . Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen können grundsätzlich erst nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie gewährt werden. Zu 8: Die beabsichtigte Förderung von Präventionsmaßnahmen zielt vorrangig auf den Schutz von Schafen , Ziegen und Gehegewild, im begründeten Einzelfall auch auf andere Nutztierarten, jedoch nicht auf kleine Nutztiere wie Hühner, Enten, Gänse, Kaninchen oder ähnliche. Der aktuelle Entwurf der Förderrichtlinie sieht die Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen unter folgenden Voraussetzungen vor: – an Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter im Haupterwerb oder berufsgenossenschaftspflichtigen Nebenerwerb, – in amtlich definierten und bekanntgegebenen Gebieten (Wolfsregionen), – für über den Grundschutz zur Sicherung der Nutztierbestände hinausgehende zusätzliche Aufrüstungen von Zäunen zum vorbeugenden Schutz vor Wolfsübergriffen, – in geeigneten Einzelfällen für die Anschaffungskosten von speziellen Herdenschutzhunden bei großen Herden (mindestens 100 Tiere), – bei Überschreiten einer Bagatellgrenze (aktuell sind 200 Euro vorgesehen). Die jeweils gültigen EU-Vorschriften der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor sind in allen Fällen zu beachten. Nach derzeit gültiger EU-VO 1535/2007 sind De-minimis-Beihilfen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren betrachtet nur insgesamt in Höhe von derzeit 7 500 Euro statthaft. Bei Antragstellung von Leistungen der beabsichtigten Förderrichtlinie ist eine Erklärung bereits erhaltener bzw. beantragter staatlicher Beihilfen im Agrarbereich (De-minimis-Beihilfen Agrar) abzugeben. Bei der aktuellen Gewährung von Billigkeitsleistungen für durch den Wolf verursachte Nutztierrisse erfolgt dieser Nachweis bereits jetzt. Durch die anstehende Einleitung der Verbandsbeteiligung und der zeitgleichen Beteiligung der betroffenen Fachressorts (ML und MF) können sich hinsichtlich der beabsichtigten Fördergegenstände gegebenenfalls noch Änderungen ergeben. 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1082 Zu 9: Die Beteiligung der Verbände der Nutztierhalter erfolgt durch die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Wolf (AK Wolf). Dieser hat die Funktion eines beratenden Gremiums hinsichtlich des Wolfsmanagements in Niedersachsen. Der AK Wolf war in der Vergangenheit maßgeblich an der Erarbeitung des niedersächsischen Wolfskonzepts beteiligt und wird dies auch bei dessen Fortschreibung sein. Hinsichtlich der Erarbeitung eines neuen Richtlinienentwurfs für Billigkeits- und Präventionsmaßnahmen sind die Nutztierhalterverbände und auch die Landwirtschaftskammer beratend tätig. Zu 10: Die zunehmende Ausbreitung des Wolfs in Niedersachsen wird wissenschaftlich dokumentiert. Das Umweltministerium hat mit dem Wolfsmonitoring die Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. beauftragt , die diese Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit dem NLWKN als zuständiger Fachbehörde und den derzeit rund 50 ehrenamtlichen Wolfsberatern wahrnimmt. Nach § 8 Abs. 4 der Kooperationsvereinbarung zum Umgang mit dem Wolf in Niedersachsen zwischen dem Land Niedersachsen und der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. vom 01.12.2011 (Zusatzdokument 1 zur Änderung der Kooperationsvereinbarung vom 20.07.2012) verpflichtet sich das Land dazu, das Konzept „Der Wolf in Niedersachsen“ bei Bedarf fortzuschreiben. Die Landesregierung sieht vor, aufgrund der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse aus dem Wolfsmonitoring, aber auch aufgrund von Erfahrungen aus dem praktischen Wolfsmanagement in Niedersachsen und anderen Bundesländern das Niedersächsische Wolfskonzept („Der Wolf in Niedersachsen: Grundsätze und Maßnahmen im Umgang mit dem Wolf“, 2010) im Jahr 2014 inhaltlich anzupassen und fortzuschreiben. Insbesondere die Punkte „Zuständigkeiten und Strukturen des Wolfsmanagements, Unterstützung durch das Land Niedersachsen sowie Adressen und Ansprechpartner “ sollen aktualisiert werden. Zu 11: Länderübergreifender Informationsaustausch hinsichtlich des Wolfsmonitorings (Bestandszahlen, Verbreitung etc.) findet zwischen einzelnen Bundesländern seit langem statt. Hier hat das Wildbiologische Büro LUPUS in der Lausitz eine zentrale Rolle übernommen. Zu 12: Die Landesregierung sieht keine besonderen Gefährdungslagen in Bezug auf sogenannte Zoonosen , sollte der Wolfbestand in Niedersachsen zunehmen. Zoonosen sind Infektionskrankheiten, die von Bakterien, Parasiten, Pilzen, Prionen oder Viren verursacht und wechselseitig zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können. Wie Hund und Fuchs zählt auch der Wolf zu den Caniden (hundeartige Säugetiere). Es sind keine Zoonosen bekannt, die nur den Wolf und nicht auch Hund oder Fuchs beträfen und von diesen maßgeblich ausgehen. Eine reale Gefahr der klassischen Tollwut in Deutschland geht derzeit lediglich von Hunden oder Katzen aus, die kürzlich aus einem Tollwut-Endemiegebiet (z. B. Afrika, Asien, dem Balkan, der Türkei) illegal nach Deutschland verbracht wurden oder die eventuell Kontakt zu solchen Tieren hatten. Nach direktem Schleimhautkontakt mit Speichel oder einer Bissverletzung durch ein Wildtier ist daher in Deutschland augenblicklich keine Impfung gegen Tollwut erforderlich oder empfohlen. Einzige Ausnahme sind Fledermäuse, die ein Reservoir für die sogenannte Fledermaus-Tollwut sein können. Bezüglich Tollwut im Tierbestand wird auf die Antwort der Landesregierung vom 05.12.2012 verwiesen (Drs. 16/5545): Das Risiko eines Eintrags von Tollwut in die hiesige Wolfspopulation ist als gering einzuschätzen. Grundsätzlich kann der Wolf wie alle Caniden von Tollwut befallen sein; einige aktuelle Fälle im Südosten und im Osten Europas belegen dies. Die Ausbreitung des Wolfs erfolgt aber nicht durch weit wandernde Wölfe aus den osteuropäischen Tollwutgebieten, sondern jeweils aus dem angrenzenden Bestand, also in Niedersachen vorrangig aus Sachsen, SachsenAnhalt und Brandenburg. Deutschland ist seit 2008 frei von terrestrischer Tollwut, d. h. auch bei Füchsen ist in den letzten Jahren keine Tollwut mehr aufgetreten. Insofern sind auch beim Wolf bisher keine Fälle aus Niedersachsen bekannt. Zur Überwachung der empfänglichen Wildbestände läuft nach den Vorgaben des Bundes ein Tollwutmonitoring, das aufgrund seines häufigeren und flächendeckenden Vorkommens vorrangig auf den Fuchs ausgerichtet ist. Die Möglichkeit zur ora- 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1082 len Schutzimpfung, wie sie bei Füchsen angewandt wird, besteht dagegen beim Wolf nicht, da Köder vom Wolf nur selten aufgenommen werden. Zu 13: Es ist derzeit nicht erkennbar, dass sich durch die Ausbreitung des Wolfes negative Auswirkungen oder ein besonderes Gefährdungspotenzial für die Besucherinnen und Besucher der Angebote ergeben . Diesbezügliche Sorgen und Ängste in der Bevölkerung nimmt die Landesregierung jedoch ernst. Die Landesregierung betreibt deshalb aktive Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel der Aufklärung . Stefan Wenzel (Ausgegeben am 08.01.2014) 6 Drucksache 17/1082 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann (CDU), eingegangen am 16.10.2013 Sieht die Landesregierung eine Gefährdung von Nutztieren durch den Wolf? Antwort der Landesregierung