Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1085 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Jens Nacke und Kai Seefried (CDU), eingegangen am 30.10.2013 Ist die Umsetzung der Inklusion an der Grundschule Wiefelstede in Gefahr? Seit dem 1. August 2013 müssen Grundschulen in Niedersachsen Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen inklusiv beschulen. Kinder mit anderem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf dürfen eine allgemeinbildende Regelschule oder eine Förderschule besuchen. Jede Grundschule erhält eine sonderpädagogische Grundversorgung in Höhe von zwei Wochenstunden. Zusätzlich werden Förderstunden gewährt, abhängig von dem konkreten Förderbedarf. Nach vorliegender Information hat die Landesschulbehörde der Grundschule Wiefelstede die zunächst zugesagten zehn Sonderpädagogenstunden gestrichen. Als Begründung wurde ausgeführt, dass es nicht genügend Förderschullehrkräfte gebe. An der Grundschule Wiefelstede werden diese zehn Stunden, die für die Betreuung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf notwendig sind, von zwei Lehrkräften der Grundschule übernommen. Diese zehn Stunden liegen innerhalb ihrer regulären Unterrichtszeit. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Kinder mit welchem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf werden seit wann an der Grundschule Wiefelstede beschult? 2. Wie viele Förderschullehrkräfte sind derzeit an der Grundschule Wiefelstede in welchem Stundenumfang tätig? 3. Wie hoch ist aktuell die Unterrichtsversorgung an der Grundschule Wiefelstede? 4. Hat das Land Gespräche mit der Grundschule Wiefelstede zu der bestehenden Versorgungsproblematik geführt? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 5. Hat das Land konkrete Lösungsansätze für die Grundschule Wiefelstede geprüft? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 6. Welche Maßnahmen hat das Land bereits ergriffen, um die Umsetzung der Inklusion an der Grundschule Wiefelstede nicht zu gefährden? 7. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Grundschule Wiefelstede die notwendige sonderpädagogische Unterstützung zur Umsetzung der Inklusion auch langfristig erhält? 8. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Unterrichtsversorgung an der Grundschule Wiefelstede durch die vorliegende Problematik nicht gefährdet wird? 9. Wann und in welchem Umfang kann die Grundschule Wiefelstede mit der sonderpädagogischen Unterstützung rechnen? 10. Sind auch an anderen Schulen in Niedersachsen zugesagte Sonderpädagogenstunden nachträglich gestrichen worden? 11. Wie hoch ist der Bedarf an Förderschullehrkräften an den niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen, und wie viele sind bereits jetzt an allgemeinbildenden Schulen tätig? 12. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass alle allgemeinbildenden Schulen die notwendige sonderpädagogische Unterstützung zur Umsetzung der Inklusion erhalten? (An die Staatskanzlei übersandt am 07.11.2013 - II/725 - 483) 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1085 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 23.12.2013 - 01-0 420/5-483 - Der Landtag hat das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule am 20.03.2012 mit breiter Mehrheit beschlossen und damit die Grundlage für eine verbindliche Einführung der inklusiven Schule zum Schuljahresbeginn 2013/2014 geschaffen. Die Eckpunkte zur Umsetzung der inklusiven Schule beinhalten, aufsteigend eine verbindliche flächendeckende sonderpädagogische Grundversorgung in den Grundschulen einzurichten. Sonderpädagogische Grundversorgung bedeutet, dass allen Grundschulklassen des 1. Schuljahrgangs rechnerisch zwei zusätzliche Wochenstunden (Förderschullehrkraft) zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, ob sich Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf mit den Schwerpunkten Lernen, Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung in der Klasse befinden. Die Stunden werden den Grundschulen für die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf sowie für präventive Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Schulen des Primarbereiches, die vor dem Schuljahr 2013/2014 bereits mit sonderpädagogischer Grundversorgung ausgestattet waren, erhalten bereits für die Schuljahrgänge 1 bis 4 2,0 Stunden Zusatzbedarf je Soll-Klasse. Grundsätzlich geht es aus Sicht der Landesregierung insbesondere darum, wie die Qualität der sonderpädagogischen Förderung in der inklusiven Schule ausgestaltet und gesichert werden kann. Schülerinnen und Schüler mit einem entsprechenden Bedarf sollen die notwendige Unterstützung erhalten, um ihnen eine erfolgreiche Bildung zu ermöglichen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an der Grundschule Wiefelstede beschult werden, kann der folgenden Auflistung - aufgegliedert nach Einschulungsbeginn und Förderschwerpunkt - entnommen werden. Beginn der Beschulung an der GS Wiefelstede Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogi - schem Förderbedarf insgesamt Anzahl mit sonderpädagogischem Förderbedarf GE Anzahl mit sonderpädagogischem Förderbedarf ES Anzahl mit sonderpädagogischem Förderbedarf LE Anzahl mit sonderpädagogischem Förderbedarf SE Schuljahr 2010/2011 6 1 3 2 Schuljahr 2011/2012 6 2 1 3 Schuljahr 2012/2013 5 1 2 2 Schuljahr 2013/2014 5 1 2 1 1 Für diese Schülerinnen und Schüler besteht im Schuljahr 2013/2014 ein tatsächlicher Zusatzbedarf von 77,0 Stunden. Zu 2: Laut Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 22.08.2013 sind derzeit drei Lehrkräfte von der Schule am Voßbarg - Förderschule (FöS) mit dem Schwerpunkt Lernen - an der Grundschule Wiefelstede im Einsatz. Eine Lehrkraft ist mit 18,0 Stunden , eine zweite Lehrkraft ist mit 22,0 Stunden und eine weitere Lehrkraft ist mit 23,0 Stunden an dieser Schule eingesetzt. Der Einsatz beläuft sich auf insgesamt 63,0 Stunden. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1085 Darüber hinaus nehmen zwei Lehrkräfte der Grundschule Wiefelstede an der berufsbegleitenden Qualifizierung für Lehrkräfte teil, die in der sonderpädagogischen Förderung tätig sind und nicht über eine Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik verfügen. Diese beiden Lehrkräfte decken bereits jetzt 14 Stunden des Bedarfs im Bereich Sonderpädagogik ab. Insgesamt sind demnach fünf Lehrkräfte mit insgesamt 77,0 Stunden in der sonderpädagogischen Förderung eingesetzt , die den aktuellen tatsächlichen Zusatzbedarf an der Grundschule Wiefelstede vollständig abdecken. Zu 3: Die Unterrichtsversorgung der Grundschule Wiefelstede liegt laut Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 22.08.2013 bei 101,2 %. Zu 4: Es hat mehrere Gespräche zwischen der Landesschulbehörde und der Schulleitung der Grundschule Wiefelstede sowie mit der Schulleitung der FöS Schule am Voßbarg gegeben. Diese vorausschauende Planung, die bereits lange vor Beginn des Schuljahres 2013/2014 begonnen hat, hat dazu geführt, dass an der Schule nicht nur der Bedarf im Bereich der Inklusion, sondern auch die Zusatzbedarfe der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in den anderen Schuljahrgängen gedeckt werden können. Zu 5: Es wurden verschiedene Möglichkeiten überprüft, alle zur sonderpädagogischen Unterstützung erforderlichen Lehrerstunden sowohl an den allgemeinen Schulen als auch an den Förderschulen durch Förderschullehrkräfte abzudecken. Der Einsatz der beiden Lehrkräfte der Grundschule Wiefelstede, die an der berufsbegleitenden Qualifizierung für Lehrkräfte teinehmen, die in der sonderpädagogischen Förderung tätig sind und noch nicht über die Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik verfügen, wurde in diesem Zusammenhang von allen Beteiligten als sinnvoll und positiv angesehen. Der Einsatz erfolgt mit ausdrücklicher Zustimmung der beiden Lehrkräfte, die hier eine gute Vorbereitung auf ihre künftige Aufgabe sehen. Des Weiteren arbeitet die Grundschule Wiefelstede eng mit dem Mobilen Dienst der FöS Schule am Voßbarg zusammen. Neben zahlreichen Einzelfallbegleitungen führt der Mobile Dienst aktuell im Bereich der emotional-sozialen Entwicklung ein Sozialtraining über 30 Unterrichtsstunden für sechs Erstklässler durch. Zudem schafft die Schule zunehmend Raum und Möglichkeiten für die Einbettung außerschulischer Maßnahmen (Autismustherapie, Logopädie, Lerntherapie, Psychotherapie etc.) in den schulischen Kontext. Zu 6: Es besteht keine Gefährdung der inklusiven Beschulung an der Grundschule Wiefelstede und eine solche Gefährdung wird auch nach Rücksprache der Landesschulbehörde mit den Schulleitungen der Grundschule Wiefelstede und der FöS Schule am Voßbarg nicht gesehen. Zu 7: Die Landesschulbehörde wird weiterhin durch vorausschauende Personalplanung die künftigen allgemeinen Bedarfe und die Bedarfe im Zusammenhang mit der Inklusion an der Grundschule Wiefelstede - wie im Übrigen auch an allen allgemeinen Schulen und Förderschulen Niedersachsens - möglichst früh ermitteln und mit Lehrkräften möglichst vollständig abdecken. Zu 8: Auf die Antworten zu 3 und 7 wird verwiesen. Zu 9: Wie bereits dargestellt, können die Bedarfe im Bereich der sonderpädagogischen Unterstützung an der Grundschule Wiefelstede bereits jetzt abgedeckt werden. 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1085 Zu 10: Es sind keine Stunden gestrichen worden. Die Zusatzbedarfe für den sonderpädagogischen Förderbedarf bzw. für die Inklusion sind den Schulen in der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 22.08.2013 gemäß den Regelungen des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ zugewiesen worden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 11: Der Bedarf an Förderschullehrkräften an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen für das Schuljahr 2013/2014 im Rahmen der Inklusion, die in diesem Schuljahr mit dem 1. und 5. Schuljahrgang begonnen hat, beläuft sich auf 14 947,5 Stunden. Umgerechnet ergibt sich daraus ein Bedarf von 564 Vollzeitlehrereinheiten. Der Einsatz der Förderschullehrkräfte in den einzelnen Schuljahrgängen wird in der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen nicht abgefragt. Insgesamt sind laut der Erhebung zur Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2013/2014 zum Stichtag 22.08.2013 5 625 Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik (LA 05) mit Lehrer-Ist-Stunden in allen allgemeinbildenden Schulformen (einschließlich Förderschulen) eingesetzt. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind hierbei nicht inbegriffen. Zu 12: Der Landtag hat am 20.03.2012 das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule vom 23.03.2012 (Nds. GVBl. S. 34) verabschiedet, mit dessen Artikel 1 das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) geändert wurde. Mit diesem Gesetz wird das Ziel verfolgt, dass in Niedersachsen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen an jedem Lernort ihren Bedürfnissen und Ansprüchen entsprechend lernen können, die notwendige Qualität und der erforderliche Umfang an Unterstützung für alle Schülerinnen und Schüler gesichert sind, die Zusammenarbeit aller an der Förderung eines Kindes bzw. Jugendlichen beteiligten Personen und Institutionen gewährleistet ist und sonderpädagogische Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote ein qualitativ hochwertiges gemeinsames Lernen ermöglichen. In Niedersachsen werden derzeit die Vorgaben für die Ausbildung der Lehrkräfte im Studium wie auch im Vorbereitungsdienst den Anforderungen, die die Umsetzung der Inklusion in den Schulen mit sich bringt, angepasst. Im Rahmen der Novellierung der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) werden unter Berücksichtigung von Rahmenvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und aktueller schulpolitischer Entwicklungen diese Anpassungen vorgenommen werden. Die Basisqualifikationen in den Themenbereichen Umgang mit Heterogenität und Inklusion, Grundlagen der Förderdiagnostik sowie Deutsch als Zweit- und Bildungssprache werden verpflichtende Bestandteile der Studieninhalte in den Studiengängen aller Lehrämter. Dies entspricht einer schulpolitischen Forderung aus dem Koalitionsvertrag. Die novellierte MasterVO-Lehr soll zum Wintersemester 2014/2015 in Kraft treten. Schon jetzt hat das Kultusministerium Vertreter der Universitäten in eine „AG Inklusion“ eingeladen, in der die Umsetzungsmodalitäten geklärt werden sollen. Weiterhin werden in Abstimmung mit dem Kultusministerium Weiterbildungsstudiengänge an den Universitäten Hannover und Oldenburg entwickelt, die bereits im Dienst befindliche Lehrkräfte in einer sonderpädagogischen Fachrichtung qualifizieren sollen. Jede öffentliche Schule ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 NSchG inklusive Schule. Dadurch ist jede Ausbildungsschule gleichzeitig auch inklusive Schule. Die inklusive Beschulung betrifft daher insbesondere auch Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Rahmen ihrer Ausbildung und ist vor allem für die Ausbildung von Lehrkräften für das Lehramt für Sonderpädagogik, aber auch bindend für alle anderen Lehrämter in der Neufassung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehr- 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1085 kräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) vom 13.07.2013 verordnungsrechtlich verankert worden . Die Ausbildung hat demzufolge zu gewährleisten, dass Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst auf die inklusive Schule vorbereitet werden. Des Weiteren haben die Seminarlehrpläne Anforderungen an inklusive Schulen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig und geplant, die Ausbildenden der Studienseminare entsprechend zu qualifizieren. Die Qualifizierung wird lehramtsübergreifend für die Lehrämter der allgemeinbildenden Schulen konzipiert werden. Zusammenfassend sind zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften für die inklusive Schule in Niedersachsen daher kurz-, mittel- und langfristig folgende wirksame Maßnahmen vorgesehen: – Ausbau der grundständigen Studienkapazitäten für das Lehramt für Sonderpädagogik sowie Sicherstellung der Ausbildungskapazitäten im Vorbereitungsdienst für dieses Lehramt, – Vermittlung sonderpädagogischer Grundkenntnisse sowie spezifischer Akzentuierungen des inklusiven Unterrichts in den Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften in allen lehrerbildenden Studiengängen und dem Vorbereitungsdienst, – Fortbildungen für Ausbilderinnen und Ausbilder an den Studienseminaren und für Lehrkräfte an den allgemeinen Schulen, – berufsbegleitende Qualifizierung für Lehrkräfte, die bereits in der sonderpädagogischen Förderung tätig sind, an den Studienseminaren zum Erwerb der Ergänzungsqualifikation für Sonderpädagogik , – universitäre Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung zum Erwerb der Ergänzungsqualifikation für Sonderpädagogik, – postgraduale Ergänzungsstudiengänge in den Fachrichtungen Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik sowie Sehbehinderten- und Blindenpädagogik. In den Fortbildungsbereichen, die die Qualifizierung von Lehrkräften und Schulleitungen betreffen, ist eine Überarbeitung und Erweiterung des Curriculums und der Module geplant. Die Qualifizierung der Lehrkräfte soll um ein viertes Modul zur Reflexion erweitert werden. Die Qualifizierung der Schulleitungen wird um ein Rechtsmodul erweitert. Die Inhalte der Qualifizierungen für die Schulleitungen und die Lehrkräfte werden überarbeitet. Im Jahr 2014 werden insgesamt 32 neue Multiplikatoren für die Fortbildung der Lehrkräfte ausgebildet . Der Schwerpunkt Erwachsenenbildung und Umgang mit Widerständen wird innerhalb der Ausbildung einen erweiterten Stellenwert erhalten. Ende des Jahres 2014 werden im Primarbereich 3 212 Lehrkräfte und im Sekundarbereich I 1 650 Lehrkräfte mit den bestehenden Inhalten der Fortbildung qualifiziert sein. Außerdem werden bis Ende des Jahres 2014 insgesamt 2 000 Schulleiterinnen und Schulleiter qualifiziert. Diese Fortbildungen sind Basisfortbildungen. Das Kultusministerium und die Kompetenzzentren des Landes arbeiten in der aktuellen Planungsphase zusammen, um ein breites Spektrum an vertiefenden und ergänzenden Fortbildungen anbieten zu können. Eine Qualifizierung der Studienseminare ist ebenfalls für das Jahr 2014 in Planung. Die Ressourcensteuerung in den Regionen, in denen es bereits langjährige Erfahrungen mit Regionalen Konzepten gab, ist zum Anfang dieses Schuljahres weitgehend gelungen. In Regionen, in denen noch keine festen Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Förderzentrum und allgemeiner Schule entwickelt waren, gab es teilweise Probleme in der Ressourcensteuerung und daraus resultierende Unsicherheiten und Irritationen bei Schulen und Eltern. 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1085 Um diese Probleme zukünftig landesweit in vergleichbarer Weise zu lösen und um einheitliche Verfahrensweisen zu etablieren, sollen landesweit Förderzentren eingerichtet werden, die zuständig für eine bestimmte Region sind. Diese Förderzentren sorgen in ihrer Region für die sonderpädagogische Unterstützung in den allgemeinen Schulen. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am 08.01.2014) 6 Drucksache 17/1085 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Jens Nacke und Kai Seefried (CDU), eingegangen am 30.10.2013 Ist die Umsetzung der Inklusion an der Grundschule Wiefelstede in Gefahr? Antwort der Landesregierung