Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1096 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 30.10.2013 Projekte gegen Gewalt im Fußball Mit dem Aufstieg von Eintracht Braunschweig in die erste Fußballbundesliga kann Niedersachsen mit dem dichtesten Bundesligadreieck der Liga aufwarten: Hannover, Wolfsburg und Braunschweig . Die Fußballfans haben mehr als drei Jahrzehnte auf das Derby zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig am 08.11.2013 in Hannover gewartet. Fußballbegeisterte Menschen in ganz Deutschland freuen sich auf ein spannendes und hoffentlich friedliches Derby. Die Sicherheitsbehörden befürchten jedoch Ausschreitungen im Vorfeld des Spiels oder in der sogenannten dritten Spielzeit. Beim 1. FC Köln haben die Forscher der „Kompetenzgruppe Fankulturen und Sport bezogene Soziale Arbeit“ (KoFaS) an der Universität Hannover unter der Leitung des renommierten Fanforschers und Sportsoziologen Prof. Gunter A. Pilz einen Dialog zwischen Ultras und Vereinen gestartet . Als Folge wurde weniger Pyrotechnik gezündet, und die Zahl der Gewalttaten ging zurück (Neue Presse vom 25.09.2013). Bei ähnlichen Projekten, an denen auch die Hannoveraner Forscher beteiligt sind, wird der Dialog zwischen Polizei, Ordnungsdienst, Sicherheits- und Fanbeauftragten und Fans, hierbei insbesondere der Ultra-Bewegung, erforscht, unterstützt und evaluiert. Das Verbundvorhaben „Mehr Sicherheit im Fußball - Verbessern der Kommunikationsstrukturen und Optimieren des Fandialogs“ (SiKomFan) verfolgt etwa das Ziel, Möglichkeiten zur Verbesserung des Dialogs und der Kommunikation mit Fans und Zuschauern sowie der Kommunikation innerhalb der von Fußballspielen betroffenen Sicherheitsarchitektur aufzuzeigen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Sicherheitslage bei dem Derby Hannover gegen Braunschweig am 08.11.2013 in der Landeshauptstadt? 2. Wird das auf dem Ansatz des Konfliktmanagements basierende Hannoveraner Modell der Polizei auch beim Derby Hannover 96 gegen Eintracht Braunschweig Anwendung finden und aufgrund der Brisanz des Derbys sogar ausgeweitet oder verändert? 3. Gab oder gibt es Gespräche des Innenministeriums sowie des Beauftragten für Sicherheit im Fußball in Niedersachsen mit anderen Polizeistandorten, das Hannoveraner Modell aufgrund der evaluierten Erfolge auch an anderen Standorten in Niedersachsen anzuwenden? 4. Das Land Niedersachsen engagiert sich mit einer Projektförderung von 250 000 Euro beim Aufbau der KoFaS. Sind diese Mittel über den Strukturaufbau hinaus an konkrete Projektvorhaben gebunden und, wenn ja, an welche? 5. Die Landesregierung hat im Juli in einer Unterrichtung dem Landtag angekündigt, sich eventuell an dem länderübergreifenden Projekt SiKomFan des Bundes zu beteiligen, bei dem u. a. die Deutsche Hochschule der Polizei in Münster eingebunden ist. Dabei geht es um die Erforschung , Unterstützung und Verstetigung des Dialogs von Sicherheitsakteuren und Fans. Gibt es mittlerweile eine konkrete Entscheidung des Landes, sich an diesem Projekt zu beteiligen und, wenn ja, wie und in welcher finanziellen Höhe? Die Forscher werden schließlich auch die niedersächsischen Bundesligastandorte Hannover und Braunschweig in das Projekt einbeziehen . 6. Das Land Niedersachsen unterstützt die Fanprojekte in Wolfsburg, Hannover, Braunschweig und Osnabrück mit derzeit jeweils 30 000 Euro. Nach altem Finanzierungsschlüssel würde der DFB jedoch bis zu 60 000 Euro pro Fanprojekt beitragen, wenn sich Land und Kommunen in 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1096 gleicher Höhe beteiligen. Diese Grenze fällt jetzt, der organisierte Sport beteiligt sich in Zukunft mit zusätzlichen 7,2 Mio. Euro noch umfassender an der Finanzierung. Gibt es konkrete Gespräche mit der Koordinationsstelle Fanprojekte, den betroffenen Kommunen sowie DFB und DFL und eventuell sogar schon erste Ergebnisse, um gemeinsam mehr Mittel für die Präventionsarbeit in Niedersachsen bereitzustellen? 7. In welcher Höhe ist eine Unterstützung des Landes Niedersachsen nach dem neuen Finanzierungsschlüssel (50 : 25 : 25 statt 33 : 33 : 33) in den kommenden Jahren geplant? Wird sich das Land entsprechend einem SPD-Antrag aus 2012 hier stärker als bisher engagieren, und ist dabei eine konkrete finanzielle Unterstützung beim Aufbau des Meppener Fanprojektes geplant? 8. Wird bei den niedersächsischen Fanprojekten die Personalausstattung gemäß den Zielen des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit (NKSS) mit den neuen finanziellen Mitteln erreicht werden? 9. Wird die im NKSS angestrebte Evaluierung der Arbeit der Fanprojekte durch das Land Niedersachsen unterstützt? Wurden dahin gehend Gespräche mit der KoFaS geführt? 10. Welche Gespräche, Planung und Unterstützung gibt es für die fanbezogene Präventionsarbeit am Standort Oldenburg? 11. Ausschreitungen haben sich in den letzten Jahren, u. a. durch die verbesserte Architektur der Bundesligastadien, auf die Zufahrtswege (Bahnhöfe, Nahverkehrszüge, Rastanlagen) verlagert . Welche Maßnahmen hat das Land Niedersachsen ergriffen, um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen? Inwiefern engagiert sich das Land beim Nationalen Ausschuss Sport und Sicherheit, den Örtlichen Ausschüssen Sport und Sicherheit bzw. bei Regionalen Ausschüssen Sport und Sicherheit? 12. Welche konkreten Ergebnisse und institutionalisierten Vereinbarungen ergab die Saisonauftaktveranstaltung mit niedersächsischen Fußballvereinen, Fanprojekten und Fanvertretungen in Barsinghausen Anfang August 2013? (An die Staatskanzlei übersandt am 07.11.2013 - II/725 - 481) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 07.01.2014 für Inneres und Sport - 24.11-01425/2/10487/13 - Die Landesregierung setzt sich nachhaltig für eine Gewaltprävention im Fußball mit dem Ziel der Stärkung einer friedlichen Fankultur ein, insbesondere auf der Grundlage der Entschließung des Landtags „Fanprojekte stärken und ausbauen!“ vom 09.11.2011 sowie der Beschlussfassung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 23./24.05.2013 und 04. bis 06.12.2013. In diesem Zusammenhang werden bereits bestehende Fanprojekte in Niedersachsen gefördert und die Gründung weiterer Fanprojekte unterstützt. Darüber hinaus sind mit dem Deutschen Fußball-Bund und der Deutschen Fußball Liga umfassende Maßnahmen der Verbände und Vereine u. a. zur Verbesserung der Videotechnik, Einlasskontrollen und Qualifizierung der Ordnerdienste vereinbart worden, deren Umsetzung intensiv begleitet wird. Auch zur Eindämmung der Gewalt auf den An- und Abreisewegen an den Spieltagen werden geeignete Maßnahmen geprüft. Diese richten sich insbesondere auf die Verhinderung der Anreise von Gewalttätern an die Spielorte. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1096 Im August 2013 gaben der Ministerpräsident und der Minister für Inneres und Sport gemeinsam mit dem Präsidenten des Niedersächsischen Fußballverbands den Startschuss zur Kampagne „Gemeinsam FAIR - Für eine friedliche Fankultur“. Ziel dieser Kampagne ist es, für eine friedliche Fußballbegeisterung zu werben und den Dialog zwischen Fan- und Vereinsvertretern sowie der Polizei nachhaltig zu fördern. Neben der Landesregierung und dem Niedersächsischen Fußballverband zählen die Kompetenzgruppe „Fankulturen und Sport bezogene Soziale Arbeit“ (KoFaS) an der Leibniz-Universität, der Landessportbund Niedersachsen und die niedersächsischen Vereine der Bundesliga, der 3. Liga und der Regionalliga Nord zu den Projektpartnern. Die Kampagne „Gemeinsam FAIR“ umfasst verschiedene Maßnahmen. Neben der Präsentation von Bannern sowie Stadiondurchsagen im Rahmen von Fußballspielen sind Fachtagungen, Workshops und Zukunftswerkstätten geplant. Netzwerke werden gefördert und Good-Practice-Beispiele ausgetauscht. Darüber hinaus beteiligt sich das Land Niedersachsen an dem Forschungsprojekt „Mehr Sicherheit im Fußball - Verbessern der Kommunikationsstrukturen und Optimieren des Fandialogs“ (SiKomFan ). Die Projektleitung der Deutschen Hochschule der Polizei beabsichtigt in diesem Zusammenhang die Durchführung von Feldforschungen u. a. in den Städten Braunschweig und Hannover. Die Polizeidirektion Hannover vertritt die niedersächsischen Interessen im Rahmen der avisierten Forschungen aus polizeilicher Sicht. Kommunale Belange gewährleistet die Stadt Braunschweig. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Vor, während und nach der Fußballbegegnung zwischen Hannover 96 und dem BTSV Eintracht Braunschweig kam es durch mehr als 2 000 gewaltsuchende und teilweise vermummte Anhänger beider Vereine zu einem massiven Einsatz von Pyrotechnik, einer Vielzahl von Sachbeschädigungen sowie diversen Angriffen auf Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. Das auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse entwickelte taktische Einsatzkonzept gewährleistete insbesondere durch eine konsequente Trennung der Anhängerschaften beider Vereine die öffentliche Sicherheit. Durch die große Besonnenheit der einschreitenden Polizeibeamtinnen und -beamten, eine intensive Vorbereitung im Vorfeld sowie aufgrund der hervorragenden Einsatzführung der Polizeidirektion Hannover konnte die Eskalation der Ausschreitungen eingedämmt werden. Zu 2: Die Polizeiinspektion West der Polizeidirektion Hannover und der sozialwissenschaftliche Dienst der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen entwickelten im Zeitraum 2007 bis 2008 ein Konzept zur Reduzierung von Gewalt bei Fußballspielen. Dieses Konzept wird als „Hannover Modell“ bezeichnet und umfasst verschiedene Ansätze zur Verbesserung der Kommunikation mit den Fans. Maßgeblich ist hierbei die Einbeziehung sämtlicher Netzwerkpartner. Aus Anlass der Fußballbegegnung zwischen Hannover 96 und dem BTSV Eintracht Braunschweig erfolgte abweichend vom grundsätzlichen Konzept ein verstärkter Einsatz von sechs Konfliktmanagern einschließlich begleitender Maßnahmen, wobei erstmalig ein gemeinsamer Fanbrief der Polizeidirektion Hannover und der Bundespolizei veröffentlicht wurde. Der Einsatz der Konfliktmanager musste aufgrund der massiven Bedrohungssituationen u. a. durch Flaschen- und Böllerbewurf auf die Einsatzkräfte noch vor Spielbeginn aus Gründen der Eigensicherung beendet werden. Zu 3: Die Polizeidirektion Braunschweig mit den Fußballstandorten Braunschweig und Wolfsburg und die Polizeidirektion Osnabrück mit dem Fußballstandort in Osnabrück haben bereits einzelne Module des Konfliktmanagements Fußball sukzessive unter Berücksichtigung spezifischer Szenestrukturen sowie von Besonderheiten des Einsatzraums in ihre Konzepte zur Einsatzbewältigung übernommen . 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1096 Zu 4: Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur fördert die KoFaS mit einer Anschubfinanzierung von 250 000 Euro für den Zeitraum 2012 bis 2015. Diese Mittel sind nicht an konkrete Projektvorhaben gebunden. Zu 5: Siehe Vorbemerkungen. Zu 6 und 7: Im Rahmen eines Spitzentreffens von Vertretern der Fußballverbände und der IMK am 14.05.2013 in Frankfurt wurden die geplanten und bereits in der Umsetzung befindlichen Investitionen des Fußballs in Sicherheitskonzepte und Präventionsmaßnahmen vorgestellt. Dabei wurden auch die Erhöhung der Ausgaben für Fanprojekte von 3 080 000 Euro auf 5 650 000 Euro in der Saison 2013/2014 sowie auf Initiative von Innenminister Pistorius noch zu veranschlagende jährliche Mittel im unteren siebenstelligen Bereich für weitere ausgewählte Projekte im Bereich Prävention und Sicherheit vereinbart. Insgesamt werden damit die Ausgaben des Fußballs für die Bereiche Sicherheit und Prävention von jährlich ca. 6 Mio. Euro auf mehr als 13,2 Mio. Euro verdoppelt. Einhergehend mit dem geplanten Ausbau der Fanprojektarbeit und einer Erhöhung des Finanzierungsanteils des Deutschen Fußballbundes (DFB) bzw. der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) auf 50 % ist eine diesbezügliche Fortschreibung des Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit (NKSS) erforderlich. Ein Formulierungsvorschlag der sogenannten Dreierfinanzierung von Fanprojekten wurde vor wenigen Wochen im Rahmen der 22. Sitzung des Nationalen Ausschusses Sport und Sicherheit (NASS) erörtert und abgestimmt. Danach fördern der DFB ab der dritten Spielklasse unabhängig von der Ligazugehörigkeit und die DFL für die Bundesliga und die 2. Bundesliga jedes Fanprojekt nach dem NKSS mit 50 % und die Kommune und das Land jeweils mit 25 % der Projektkosten (Dreierfinanzierung). Länder und Kommunen werden dabei mindestens Mittel in der bisherigen Höhe bereitstellen. Im Sinne nachhaltiger und effektiver Arbeit der Fanprojekte ist eine verlässliche und angemessene Bereitstellung finanzieller Ressourcen unerlässlich. Ein Fanprojekt sollte über eine finanzielle Grundausstattung von mindestens 120 000 Euro pro Jahr verfügen. Es wird daher eine Förderung von mindestens 60 000 Euro pro Jahr (Gesamtsumme Kommune und Land) für jedes Fanprojekt empfohlen. Die Fördersumme des DFB bzw. der DFL richtet sich nach der Gesamtfördersumme der öffentlichen Hand und ist je Bezugsverein auf 150 000 Euro pro Jahr begrenzt. Inhaltlich entspricht dieser Vorschlag auch dem Beschluss der Sportministerkonferenz vom September 2013. Niedersachsen ist im Hinblick auf den künftigen Mitteleinsatz in Kontakt mit allen Beteiligten . Durch die neue Dreierfinanzierung ergibt sich für die Fanprojekte eine Erhöhung um 33 %. Die bisherige Landesförderung in Höhe von rund 30 000 Euro pro Fanprojekt entspricht dem Anteil des Landes am Volumen der vorgesehenen finanziellen Grundausstattung für Fanprojekte. Soweit künftig darüber hinaus gehende Förderbedarfe vorgelegt werden ist zu prüfen, inwieweit Zuwendungen sachlich begründet sind und ob entsprechende Mittel auch vom Land bereitgestellt werden können. Im Hinblick auf die Gründung eines Fanprojekts in Meppen hat die Landesregierung eine finanzielle Beteiligung in Höhe der Grundausstattung zugesagt. Ein Projektkonzept bzw. ein Finanzplan liegt noch nicht vor. Zu 8: Eine Verbesserung der Personalausstattung erscheint möglich. Zu 9: Das NKSS sieht u. a. die Evaluation von Konzepten und Maßnahmen als wichtigen Baustein an, um neuen Entwicklungen und Herausforderungen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen gerecht werden zu können. Neben der Qualitätssicherung durch die Überprüfung und Vergabe des 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1096 Qualitätssiegels für Fanprojekte durch die Koordinierungsstelle Fanprojekte (KOS) könnten Evaluierungen mit wissenschaftlicher Begleitung die Arbeit von Fanprojekten richtungweisend bewerten. Im Rahmen der weiteren Abstimmungen zwischen der IMK, dem DFB und der DFL über künftige Förderschwerpunkte erscheint denkbar, die KoFaS mit der Evaluierung der niedersächsischen Fanprojekte zu beauftragen. Zu 10: Zur Gewährleistung einer fanbezogenen Präventionsarbeit wird in Oldenburg seit dem Jahr 2010 ein „Runder Tisch“ mit Vertretern des VfB Oldenburg, der einzelnen Fangruppierungen, des Sicherheitsdienstes sowie der Stadt Oldenburg praktiziert. Hier werden die Anliegen aller Beteiligten mit dem Ziel diskutiert, gemeinsame Lösungsansätze zu finden, die den verschiedenen Interessen Rechnung tragen. Der „Runde Tisch“ findet während der Saison etwa alle zwei Monate statt; nach besonderen Ereignissen wird kurzfristig eine außerordentliche Sitzung durchgeführt. Ob und inwieweit auch in Oldenburg ein Fanprojekt eingerichtet werden kann, wird in nächster Zukunft geprüft. Zu 11: Polizeiliche Maßnahmen auf Reisewegen von Fußballanhängern obliegen im Bereich der Bahnanlagen der Bundespolizei in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG und dem DFB bzw. der DFL. Im Bereich des Straßenverkehrs, insbesondere auf den Bundesautobahnen und deren Rastanlagen , werden diese durch die Polizeien der Länder gewährleistet. Zu diesen Maßnahmen gehören u. a. die Beteiligung an der Spieltagsplanung, der verstärkte Einsatz von Vereinsordnern, die Reduzierung von Kartenkontingenten für Fans von Gastvereinen bis hin zum Einsatz von Fanzügen und Maßnahmen zur Reduzierung des Alkoholkonsums in den Zügen des ÖPNV. Die Bundespolizei erstellt ein spieltagsbezogenes Lagebild zu den zu erwartenden Reisebewegungen, aus dem insbesondere Reisewegsüberschneidungen verfeindeter oder rivalisierender Anhängerschaften hervorgehen. Das Land Niedersachsen bringt sich in die Beratungen und Beschlüsse des Nationalen Ausschusses Sport und Sicherheit (NASS) ein. Die Belange unterhalb der Zuständigkeit des NASS nimmt der Niedersächsische Ausschuss Sport und Sicherheit wahr. Das NKSS, das auf Initiative der Innenministerkonferenz erarbeitetet wurde, wird in Niedersachsen stringent umgesetzt und seine Weiterentwicklung konstruktiv begleitet. Das NKSS umfasst die Zusammenarbeit aller Beteiligten, insbesondere von Polizei, Vereinen, Verbänden, Kommunen und Fanprojekten, sowie konkrete Maßnahmen in den Handlungsfeldern Reisewege, Fanbetreuung, Stadionordnungen, Stadionverbote, Stadionsicherheit und Ordnerdienste. Die initiierten Maßnahmen reichen von der Fanarbeit und Frühprävention über die Untersuchung und Analyse von Fanverhalten , die Ächtung von Gewalt, die Verbesserung der Sicherheit auf den Reisewegen, die Reduzierung des Alkoholkonsums im öffentlichen Personenverkehr und befristete Beförderungsausschlüsse von gewalttätigen Fußballanhängern bis zum Abbau von Einsatz-Belastungsspitzen der Polizei durch Entzerrung der Spielpläne. Nachdem gewalttätiges Fanverhalten auch bei Fußballspielen unterhalb der Lizenzligen festgestellt wurde, hat das Innenministerium im Jahr 2006 gemeinsam mit dem Präsidenten des Niedersächsischen Fußballverbands (NFV) eine Kommission Sport und Sicherheit sowie unterhalb dieser einen Ausschuss Sport und Sicherheit eingerichtet. Der regelmäßige, direkte Austausch zwischen Fachleuten des Ministeriums für Inneres und Sport, des NFV und der Polizeidirektionen in diesen Gremien gewährleistet eine laufende Analyse der Lage und die schnelle Abstimmung erforderlicher, gemeinsamer Maßnahmen. Seit der Saison 2008/2009 ist darüber hinaus eine durch den Niedersächsischen Ausschuss Sport und Sicherheit erarbeitete landesweite Rahmenkonzeption in Kraft, welche die in den FußballProfiligen bewährten Maßnahmen und Standards lageangepasst auf die niedersächsischen Amateurligen ausweitet. Diese Rahmenkonzeption wurde nach einer Evaluation im Jahr 2011 fortgeschrieben . Für Spiele der Amateurligen, bei denen aufgrund besonderer Erkenntnisse ein erhöhtes Risiko von Ausschreitungen anzunehmen ist, gelten danach ähnliche Anforderungen und Abläufe wie für Spiele der Lizenzligen. 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1096 Die Einrichtung von Örtlichen Ausschüssen an Standorten mit Bundesligavereinen ist durch das NKSS geregelt. Darüber hinaus sieht die Niedersächsische Rahmenkonzeption „Sicherheit bei Fußballspielen niedersächsischer Vereine im Amateurbereich“ die Einrichtung von Örtlichen Ausschüsse an Standorten von Vereinen mit Problemfanszenen unterhalb der Bundesligen vor. Die Polizei bringt die ihr vorliegenden Informationen und Erkenntnisse in die Arbeit dieser Gremien ein. Zu 12: Siehe Vorbemerkungen. Boris Pistorius 6 (Ausgegeben am 14.01.2014) Drucksache 17/1096 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 30.10.2013 Projekte gegen Gewalt im Fußball Antwort der Landesregierung