Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1100 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Ina Korter und Volker Bajus (GRÜNE), eingegangen am 18.11.2013 Erneuter Ölunfall bei IVG Caverns in Etzel (Landkreis Wittmund) - Wer trägt die Verantwortung ? Im Jahr 2010 berichtete der Anzeiger für Harlingerland über einen Ölunfall bei IVG Caverns in Etzel , von dem die Öffentlichkeit erst später erfuhr (vgl. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Korter und Christian Meyer vom 27.09.2010). Am 17.11.2013 wird erneut über einen Ölunfall in Etzel berichtet, der einen Großeinsatz von Feuerwehr und Hilfskräften ausgelöst hat. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche umweltschädlichen oder umweltgefährdenden Stoffe sind in welcher Menge ausgetreten ? 2. In welchem Ausmaß sind der Boden und die umliegenden Gewässer von dem Austritt betroffen , und wurden Schutzgebiete von dem Austritt berührt? 3. Welche Ursachen für den Ölunfall sind der Landesregierung bekannt? 4. Von wem wurde das Leck wann festgestellt und wann gemeldet? 5. Wann konnte das Leck geschlossen werden, und wann konnte die Ausbreitung in Boden und Gewässern gestoppt werden? 6. Liegt eine Ordnungswidrigkeit oder strafbare Handlung vor? 7. Welche Folgen hatte und hat der Vorfall für Natur und Umwelt? 8. Wer ist für die Beseitigung der Schäden verantwortlich? 9. Liegt ein Sanierungskonzept vor? 10. Welche Kosten sind durch den Notfalleinsatz entstanden, und welche Kosten wird die Sanierung der Schäden verursachen? 11. Wer trägt die Kosten für Notfalleinsatz und Sanierung? (An die Staatskanzlei übersandt am 09.12.2013 - II/725 - 508) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 09.01.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/508/Ölunfall - Am 17.11.2013 ereignete sich auf einem Betriebsplatz des Kavernenbetreibers IVG Caverns GmbH (IVG) in der Gemeinde Friedeburg, Landkreis Wittmund ein Ölunfall, der zu Boden- und Gewässerverunreinigungen führte. Durch den vorbildlichen Einsatz von bis zu 280 Einsatzkräften der Feuerwehren , der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz gelang es, im Rahmen der Gefahrenabwehr das Scha- 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1100 densausmaß zu begrenzen sowie den überwiegenden Teil des ausgetretenen Öls aufzufangen und aufzunehmen. Die mit dem Ölaustritt verbundenen Umweltschäden können derzeit nicht abschließend bilanziert werden, da die dazu notwendigen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Ebenso ist die Frage nach der Unfallursache ungeklärt, da die Untersuchungen durch die Staatsanwaltschaft andauern . Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Nach derzeitigem Kenntnisstand sind rund 40 m3 Rohöl ausgetreten. Zu 2: Der Rohölaustritt hat den Boden im Bereich der Austrittsstelle auf dem Verteilerplatz 10 des Untergrundspeichers Etzel sowie Oberflächengewässer verunreinigt. Zu den verunreinigten Oberflächengewässern zählen ein an den Verteilerplatz 10 angrenzender Entwässerungsgraben sowie die Schiffsbalje und das Friedeburger Tief. Das Friedeburger Tief gehört zum FFH-Gebiet „Teichfledermaus -Habitate im Raum Wilhelmshaven“ und zum Fließgewässer-Schutzsystem „Hauptgewässer und Auen“. Auf der Grundlage der hydrogeologischen Situation sowie der durchgeführten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass es bisher nicht zu Beeinträchtigungen des Grundwassers gekommen ist. Eine Beeinträchtigung des Grundwassers wird auch in Zukunft nicht erwartet. Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen zu den Oberflächengewässern für den Raum Etzel ist festzuhalten, dass die Belastungen laut Oberflächengewässerverordnung als gering einzustufen sind. Allerdings bleibt festzustellen, dass das Rohöl in den Oberflächengewässern eine Belastung für die Lebensgemeinschaften im Wasser darstellt, deren Ausmaß gegenwärtig untersucht wird. Zu 3: Nach derzeitigem Kenntnisstand war eine Entlüftungsleitung an einer Betriebsleitung nicht vollständig geschlossen. Die Ursachen hierfür sind derzeit unbekannt. Letztendlich bleibt der Abschluss der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft abzuwarten. Zu 4: Am 17.11.2013 hat ein Passant Öl auf der Schiffsbalje festgestellt und gegen 11.50 Uhr einen Mitarbeiter des auf dem Verteilerplatz 12 tätigen Kontraktors über seine Beobachtung informiert. Dieser hat dann die Leitstelle der IVG unterrichtet. Zu 5: Nach der Unterrichtung durch den Kontraktor haben Beschäftigte der IVG umgehend die Verpumpung von Rohöl eingestellt, die Transportleitung entlastet und die Suche nach der Austrittsstelle aufgenommen. Gegen 15.00 Uhr konnte die Austrittsstelle auf dem Verteilerplatz 10 identifiziert werden. Zu diesem Zeitpunkt trat jedoch kein Öl mehr aus, da die Leitung nicht mehr unter Druck stand. Zu 6: Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB) geführt. Ob der Tatbestand erfüllt ist, kann erst nach Abschluss der Ermittlungen beurteilt werden. Zu 7: Die Folgen für Natur und Umwelt werden derzeit ermittelt und bewertet. Eine endgültige Bilanz kann erst nach einer Vegetationsperiode erstellt werden. Dies schließt auch die durch die Sanierung der Uferbereiche und der Ufervegetation verursachten Veränderungen ein. Nach Angaben der Einsatzkräfte konnte der überwiegende Anteil des ausgetretenen Rohöls im Zuge der Gefahrenabwehr aufgefangen und aufgenommen werden. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1100 Zu 8: Für die Beseitigung der Schäden ist der Verursacher, hier die IVG, verantwortlich. Im Rahmen der Gefahrenabwehr wurden in der ersten Woche die meisten Arbeiten von Einsatzkräften der Landkreise Wittmund und Friesland und der freiwilligen Hilfsorganisationen wie der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Feuerwehren etc. durchgeführt. Danach hat die IVG gewerbliche Firmen mit der weiteren Beseitigung der Schäden beauftragt. Zu 9: Die Sanierung wird in enger Abstimmung und Begleitung mit den betroffenen Landkreisen durchgeführt . Das endgültige Sanierungskonzept wird derzeit erstellt. Zu 10: Da die Ermittlungen zum Schadensausmaß und die Sanierung noch nicht abgeschlossen sind, lässt sich der finanzielle Schaden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beziffern. Zu 11: Die Kosten für die Gefahrenabwehr und die Sanierung sind vom Verursacher, hier der IVG, zu tragen . Olaf Lies 3 (Ausgegeben am 17.01.2014) Drucksache 17/1100 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Ina Korter und Volker Bajus (GRÜNE), eingegangen am 18.11.2013 Erneuter Ölunfall bei IVG Caverns in Etzel (Landkreis Wittmund) - Wer trägt die Verantwor tung? Antwort der Landesregierung