Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1127 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Karin Bertholdes-Sandrock, Axel Miesner, Martin Bäumer, Ernst-Ingolf Angermann, André Bock, Helmut Dammann-Tamke, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ansgar Focke, Clemens Große Macke, Ingrid Klopp, Frank Oesterhelweg, Ulf Thiele und Lutz Winkelmann (CDU), eingegangen am 28.11.2013 EU stellt Mittel für die Opfer der Hochwasserkatastrophe in den Haushalt 2014 ein. Wann kommt die Unterstützung vor Ort an? Im Weser-Kurier vom 13. November 2013 ist zu lesen, dass sich die EU-Staaten nunmehr auf den Etat für das kommende Jahr geeinigt hätten. Ein Teil sei für die Opfer der Hochwasserkatastrophe in Niedersachsen im Juni 2013 vorgesehen. Konkret heißt es im Artikel: „Die Union“ (Anm.: EU) „einigte sich zudem auf Hilfen für die Opfer der Hochwasserkatastrophe im Juni in Deutschland, Österreich , Tschechien und Rumänien in Höhe von 400 Mio. Euro. Deutschland erhält mit 360 Mio. Euro den Löwenanteil.“ Ministerpräsident Weil kündigte unmittelbar nach der Hochwasserkatastrophe an, dass 20 Mio. Euro Soforthilfe im Entwurf für den Nachtragshaushalt veranschlagt würden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welchen Anteil von den für Deutschland genannten 360 Mio. Euro erhalten die Betroffenen in Niedersachsen? 2. In welchem Zusammenhang steht die genannte Unterstützung zu dem bereits von Bund und Länder beschlossenen „Hilfefonds für Flutopfer“ in Höhe von 8 Mrd. Euro? 3. Nach welchen Kriterien, in welchem Verfahren und zu wann werden die von der EU für 2014 eingeplanten Mittel bereitgestellt? 4. Inwiefern wurden die angekündigten 20 Mio. Euro Soforthilfe im Sinne der Betroffenen bereits eingesetzt? (An die Staatskanzlei übersandt am 10.12.2013 - II/725 - 523) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, den 10.01.2014 - 15 2-05036/3 - Die Bundesrepublik Deutschland hat vor dem Hintergrund des Hochwassers vom 18. Mai bis zum 4. Juli 2013 in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg -Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Baden- Württemberg, Hessen und Rheinland -Pfalz einen Antrag auf Hilfen aus dem Solidaritätsfond der Europäischen Union (Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002, ABl. L 311/3) gestellt. Die Hilfe aus dem Solidaritätsfonds dient dazu, einen Teil der öffentlichen Aufwendungen abzudecken, mit denen den durch eine Katastrophe größeren Ausmaßes verursachten Schäden entgegnet werden soll. Am 3. Oktober 2013 hat die EU-Kommission den Antrag der Bundesrepublik Deutschland auf Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds angenommen und eine Finanzhilfe zur Finanzierung von Nothilfemaßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden in der Bundesrepublik Deutschland in Höhe 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1127 von 360 453 575 Euro vorgeschlagen; der dementsprechende Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9 wurde am 20. November 2013 vom EU-Parlament genehmigt. Der Bund hat im Rahmen des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ (Aufbauhilfefonds ) im Vorgriff auf die Entscheidung der EU-Kommission diese Mittel bereits vorab zusätzlich zu dem Volumen von 8,0 Mrd. Euro eingesetzt. Nach dem Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung, die derzeit vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf der Grundlage der genannten Verordnung (EG) erarbeitet wird und die zwischen dem Bund und den Ländern geschlossen werden soll und die Grundlage der Inanspruchnahme der EU Mittel ist, erfolgt der Einsatz der Finanzhilfe durch die Länder voraussichtlich in folgenden förderfähigen Maßnahmebereichen: a) kurzfristiger Wiederaufbau der durch Hochwasser bzw. Starkregenfälle zerstörten öffentlichen Infrastrukturen und Ausrüstungen in den Bereichen Energieversorgung, Wasser/Abwasser, Telekommunikation , Verkehr, Gesundheit und Bildung (Wiederaufbaumaßnahmen), darunter – verkehrliche, technische und soziale Infrastrukturen sowie wasserbauliche Anlagen und Nebenanlagen im Zuständigkeitsbereich der Länder, – verkehrliche und soziale Infrastrukturen (u. a. Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime) sowie Wasser- und abfallwirtschaftliche Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden, – wirtschaftsnahe Infrastrukturen der Gemeinden wie z. B. Verkehrsanbindungen sowie Verund Entsorgungsleitungen von Gewerbegebieten im Rahmen der Aufbauhilfeprogramme der Länder, b) Bereitstellung von Notunterkünften und Mobilisierung der für die unmittelbaren Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung bestimmten Hilfsdienste (Einsatzmaßnahmen),darunter – Hilfseinsätze der Feuerwehren, der Polizeien und der Katastrophenschutzbehörden (Einsatzmaßnahmen Länder), – vorläufige, vorübergehende Unterbringung der Bevölkerung, ihre Verpflegung und medizinische Versorgung (Notversorgung); c) unverzügliche Sicherung von Schutzeinrichtungen und Maßnahmen zum unmittelbaren Schutz des Kulturerbes (Sicherungsmaßnahmen), darunter – Sicherung und Stabilisierung von Hochwasserschutzanlagen, – Sicherung von instabilen Hängen, – Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Gewässern und Entwässerungsanlagen; d) Säuberung der von der Katastrophe betroffenen Gebiete einschließlich der Naturräume (Aufräum - und Säuberungsmaßnahmen), darunter – vorläufige Aufräumarbeiten in den von Hochwasser bzw. Starkregenfällen betroffenen Gebieten , – fachgerechte Entsorgung und Deponierung der angeschwemmten Abfälle, – fachgerechte Abtragung und Lagerung von kontaminiertem Erdreich. Unabhängig von den in Aussicht gestellten EU-Mitteln hat Niedersachsen mit dem 2. Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 für die Gewährung von Leistungen aus dem Soforthilfeprogramm Hochwasser 2013 20 Mio. Euro bereit gestellt. Die von Niedersachsen und den anderen Ländern verausgabten Soforthilfemittel werden aus dem Aufbauhilfefonds erstattet. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1127 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Abgeordneten im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Niedersachsen wird aus dem EU-Solidaritätsfonds nach dem derzeitigen Stand 3,0 Mio. Euro erhalten . Zu 2: Nach Artikel 2 Abs. 2 des Entwurfs der Verwaltungsvereinbarung gelten die Vorschriften und die Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe auch für den Mitteleinsatz aus dem EU-Solidaritätsfonds, soweit dieser die Aufbauhilfeprogramme betrifft und soweit in der Verwaltungsvereinbarung zur Verwendung der EU-Mittel sowie in der Finanzhilfevereinbarung, die zwischen dem Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union abzuschließen ist, nichts Anderes festgelegt ist. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 3: Die Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg sind von den Kosten der Katastrophenbekämpfung in besonderer Weise betroffen. Es ist daher vorgesehen, die für Niedersachsen in 2014 erreichbaren EU-Mittel für diese beiden Landkreise zu verwenden. Sie sollen damit zusätzlich zu den bereits in 2013 nach § 31 Abs. 3 Satz 2 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes zugewiesenen Landesmitteln zur Verfügung gestellt werden. Nach den bisherigen Ausführungen des Bundes kann damit gerechnet werden, dass die Auszahlung der EU-Mittel ab März 2014 erfolgen kann. Zu 4: An Soforthilfemitteln wurden - Stand Dezember 2013 - ausgezahlt: Einzelpersonen und Familien: 83 370 Euro, Gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern: 389 405 Euro, Landwirtschaftliche Unternehmen mit Betriebssitz in Niedersachsen: 6 905 177 Euro. Peter-Jürgen Schneider 3 (Ausgegeben am 17.01.2014) Drucksache 17/1127 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Karin Bertholdes-Sandrock, Axel Miesner, Martin Bäumer, Ernst-Ingolf Angermann, André Bock, Helmut Dammann-Tamke, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ansgar Focke, Clemens Große Macke, Ingrid Klopp, Frank Oesterhelweg, Ulf Thiele und Lutz Winkelmann (CDU), eingegangen am 28.11.2013 EU stellt Mittel für die Opfer der Hochwasserkatastrophe in den Haushalt 2014 ein. Wann kommt die Unterstützung vor Ort an? Antwort der Landesregierung