Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1128 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 20.11.2013 Finanzierungsmodell Förderschulen emotionale und soziale Entwicklung (ESE) Mehr als 90 % aller Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung sind Schulen in freier Trägerschaft. Gesetzliche Grundlage für die Ausstattung mit pädagogischen Mitarbeitern der Förderschulen in freier Trägerschaft ist das Referenzmodell. Danach ist vorgesehen, dass sich die freien Förderschulen ESE grundsätzlich an der Ausstattung mit pädagogischen Mitarbeitern an den staatlichen Förderschulen orientieren müssen. Der vorgesehene Schlüssel der freien Schulen beträgt 1,81 Schülerstunden, und Berichten zufolge haben die freien Förderschulen nach diesem Schlüssel pädagogische Mitarbeiter eingestellt. Die staatlichen Förderschulen haben weniger Mitarbeiter beschäftigt. Aufgrund des Referenzmodells ergibt sich ein Abschlag von 0,15 Schülerstunden. Aktuelle Zahlen zeigen auch, dass die staatlichen Förderschulen nur noch bei 1,33 pädagogischen Mitarbeiterstunden pro Schüler liegen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie konstituieren sich die Zahlen für das erste laufende Schulhalbjahr 2013/2014 über die Zahl der pädagogischen Mitarbeiter sowohl an staatlichen als auch an freien Schulen (bitte nach staatlichen und freien Schulen sowie Stellen auflisten)? 2. Welche Unterstützung will die Landesregierung den stark nachgefragten Förderschulen ESE in freier Trägerschaft entgegenbringen, um eine optimale Versorgungssituation zu gewährleisten ? 3. Welche Planungen verfolgt die Landesregierung zum Finanzierungsmodell zwischen staatlichen und freien Förderschulen ESE, und wie sieht die genaue Gestaltung eines möglichen neuen Modells aus? 4. Wenn die Landesregierung keine Planungen verfolgt, sieht sie Potenzial, um die Referenzzahlen seitens der staatlichen Schulen möglicherweise herabzusetzen und die Förderschulen in freier Trägerschaft zu sichern? 5. Welchen Schlüssel für pädagogische Mitarbeiter an den Förderschulen ESE hält die Landesregierung für sinnvoll? (An die Staatskanzlei übersandt am 09.12.2013 - II/725 - 512) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 10.01.2014 - 01-0 420/5-512 - Das Land gewährt den Trägern der anerkannten Ersatzschulen sowie der Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung Finanzhilfe als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten. Zur Errechnung der pauschalen Finanzhilfe kommt es entscheidend auf die Zahl der Lehrkräftestunden oder Stunden von pädagogischen Kräften pro Schülerin oder Schüler (Schülerstunden) an, die vom Kultusministerium für jede Schulform und bei Förderschulen für jeden Schwerpunkt und gesondert nach Lehr- und Zusatzpersonal durch Verordnung festgesetzt wird. Dieser verordnungs- 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1128 rechtlichen Bestimmung sind gemäß § 150 Abs. 4 NSchG bei allgemeinbildenden Schulen die tatsächlichen Verhältnisse der öffentlichen Schulen oder, wenn keine hinreichende Vergleichsmöglichkeit besteht, die vorgeschriebene Regelstundenzahl und die vorgesehene Stundenzahl des Lehrpersonals und die maßgebliche Klassengröße zugrunde zu legen. Nach der zum Schuljahresbeginn 2007/2008 wirksam gewordenen Finanzhilfereform waren für die einzelnen Schulformen und Schwerpunkte Schülerstundenwerte maßgebend, die bis zur Mitte des Schuljahres 2012/2013 Bestand hatten. Bis dahin hatten sich die Versorgungsrelationen im öffentlichen Schulbereich gravierend verändert, sodass dem berechtigten Wunsch der Verbände auf Neufestsetzung der Schülerstundenwerte nachzukommen war. Für die meisten Schulformen und Schwerpunkte hat dieses Verbesserungen gebracht. Für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung brachte die Festsetzung jedoch einen Nachteil, der dadurch entstanden ist, dass sich in den zum Vergleich herangezogenen öffentlichen Schulen die Versorgungssituation verschlechtert hatte. Ein Ausblick auf die Versorgungssituation in den öffentlichen Schulen innerhalb des Schuljahres 2013/2014 zeigt, dass sich die Versorgungssituation einiger Schulformen und Schwerpunkte wiederum verbessert, anderer hingegen etwas verschlechtert hat. Ob und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt durch eine Änderungsverordnung neue Versorgungswerte umgesetzt werden, ist noch nicht entschieden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Förderschulen für emotionale und soziale Entwicklung - Schuljahr 2013/2014 - Zahl der Schülerstunden Schülerinnen und Schüler Arbeitsstunden der päd. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter /Betreuungskräfte (Sp. 3/Sp. 2) Sp.1 Sp. 2 Sp. 3 Sp. 4 öffentl. Förderschulen 681 999,6 1,47 Förderschulen in freier Trägerschaft 2 863 6 067,0 2,12 Zu 2: Die Landesregierung wird die Schulen in freier Trägerschaft weiterhin auskömmlich finanzieren. Zu 3: Sobald die zum Schuljahresbeginn 2013/2014 erhobenen Daten vollständig ausgewertet sind, beabsichtigt die Landesregierung, die für Schulen in freier Trägerschaft maßgebenden Schülerstundenwerte der inzwischen eingetretenen Entwicklung anzupassen und wegen der aufgetretenen Verwerfungen im Bereich der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Verbesserungsmöglichkeiten zu untersuchen. Die hierfür erforderlichen Berechnungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen, sodass weitere Aussagen zu Neufestsetzungen derzeit nicht möglich sind. Zu 4: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Zu 5: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird es für sinnvoll gehalten, für die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung wiederum den Schülerstundenwert von 1,81 anzustreben . In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann 2 (Ausgegeben am 17.01.2014) Drucksache 17/1128 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christi-an Dürr (FDP), eingegangen am 20.11.2013 Finanzierungsmodell Förderschulen emotionale und soziale Entwicklung (ESE) Antwort der Landesregierung