Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1129 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Karsten Heineking und Axel Miesner (CDU), eingegangen am 03.12.2013 Welche Straßenbrücken müssen in den kommenden Jahren in Niedersachsen saniert werden ? Nach Angaben des Dezernatsleiters für Brückenbau bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Harald Freystein, gegenüber dem Weser-Kurier am 15. Oktober 2013 sollen in den kommenden Jahren 200 der insgesamt 8 000 Brücken in Niedersachsen durch Neubauten ersetzt werden. Hierfür würde ein erheblicher Teil der für Verkehrsinvestitionen vorgesehenen Bundesmittel in Niedersachsen investiert. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Brückenbauwerke werden in den nächsten zehn Jahren in Niedersachsen durch Neubauten ersetzt (bitte Bauwerke einzeln aufführen)? 2. Wie hoch ist das Gesamtinvestitionsvolumen der zu ersetzenden Brücken? 3. Welcher Anteil der für den Straßenbau zur Verfügung stehenden Bundesmittel ist nach Kenntnis der Landesregierung für die Sanierung und den Neubau von Brücken vorgesehen? (An die Staatskanzlei übersandt am 11.12.2013 - II/725 - 532) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 13.01.2013 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/532/ Straßenbrücken - Der überproportional gestiegene Schwerverkehr hat vor allem bei älteren Brückenbauwerken dazu geführt, dass Abnutzungserscheinungen auftreten, die eine Grundinstandsetzung und Ertüchtigung dieser Bauwerke erfordern. Unter Mitwirkung von Fachleuten aus Verwaltung, Wissenschaft und Praxis wurde, um eine bundeseinheitliche Handhabung und Bewertung sicherzustellen, die Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie - Ausgabe 05/2011) erarbeitet. Sie hat zum Ziel, die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit unter Berücksichtigung des gestiegenen Verkehrsaufkommens und der Fortentwicklung der Bautechnik realistisch zu beurteilen. Davon ausgehend werden entsprechend einer zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten Strategie die Bauwerke im Bestand auf Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Ermüdungssicherheit untersucht. Auf der Basis der Erkenntnisse kann dann entschieden werden , ob eine Instandsetzung, Ertüchtigung, Nutzungseinschränkung oder ein Ersatzneubau erforderlich wird. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1129 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: In Niedersachsen sind derzeit ca. 200 Brücken im Zuge von Bundes- und Landesstraßen in der Nachrechnung. Nach dem momentanen, noch nicht abgeschlossenen Bearbeitungsstand zeichnet sich ab, dass für die nachstehend genannten Brücken Ersatzneubauten erforderlich werden. Bundesfernstraßen: Lfd. Nr. Straße Ort/Name/Bezeichnung 1 A 1 Horster Dreieck, BW 433 2 A 7 Wöhlertalbrücke, BW 3081 3 A 7 Innerstebrücke, BW 3076 4 A 7 Derneburg, BW 3075 5 A 7 AS Echte, BW 2067 6 A 27 Bremerhaven, BW 1008 7 A 27 AS Bremerhaven Süd 8 A 27 Hamwiede, BW 3342 9 A 27 Walsrode, Böhmebrücke 10 A 27 Walsrode, BW 3353 11 A 27 Krelingen, BW 3365 K146 12 A 28 AD Delmenhorst, BW Del22 13 A 29 B 436, BW 7156 14 A 31 Bw Ne 4a - „Fentjer Tief“ 15 A 33 Osnabrück, BW 7730, OS 4.4 16 A 39 Wolfsburg, BW 10171 17 A 39 Braunschweig, BW BS 1 B4 18 A 39 AK BS-Süd BW BS 2 B4 19 A 39 Binder, BW Z1 20 A 293 Oldenburg, BW 6603 Ol2 Alexanderstr 21 B 3 Hannover-Buchholz, Mittelandkanal 22 B 3 Hannover, Hildesheimer Straße BW 6367 23 B 4 Gifhorn, BW GF 10 24 B 6 Hildesheim, Himmelreich, Überf. B442 25 B 6 Hannover, Schwanenburgbrücke, BW6440 26 B 6 Hildesheim, BW5403 27 B 6 BW Git 4 28 B 65 Rodenberger Aue 29 B 70 Leer, WL Leda 30 B 71 Bremervörde, Ostebrücke 31 B 73 Hechthausen, Ostebrücke 32 B 73 Buxtehude, Estebrücke 33 B 75 Delmenhorst-Bremen 34 B 82 Weddingen, WL Wedde 35 B 195 Wehningen, WL Löcknitz 36 B 213 Cloppenburg, WL Soeste 37 B 215 Verden, Allerbrücken 38 B 241 Vienenburg, BW 896 WL Oker 39 B 243 Osterode, Hochstraße BW O 7/10 40 B 247 Gem. Gieboldehausen, BW1175 41 B 247 Gem. Gieboldehausen, BW1177 42 B 402 K202 BW 6277 + Umb der AS 43 B 440 Hastedt, WL Mühlenbach 44 B 442 Messenkamp, BW 5996 45 B 495 Gem. Alfstedt, BW 2204 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1129 Landesstraßen: Lfd. Nr. Straße Ort/Name/Bezeichnung 1 L 12 UF Ems-Jade-Kanal bei Marcardsmoor, km 16,192 2 L 52 Flutmulde/Rhede, km 2,232 3 L 190 UF WL Böhme bei Walsrode 4 L 234 BW in Winsen/Luhe in km 22,522 5 L 295 UF K37 6 L 426 UF Wasserlauf Emmer/Bad Pyrmont 7 L 431 UF DB in km 4,913 bei Amelgatzen 8 L 431 UF DB in km 4,913 bei Amelgatzen 9 L 434 Weserbrücke bei Fuhlen, km 13,680 10 L 526 UF WL Markau in Münchehof, km 2,636 11 L 530 UF Gleisanlage Herzberg in km 1,402 12 L 550 UF WL Holzminden in HOL 13 L 776 UF WL Klosterbach in OD Bassum, km 11,60 14 L 853 UF Wasserlauf Lohne bei Lehbruch, km 1,056 Legende: BW: Bauwerk, WL: Wasserlauf, UF: Unterführung Für diese und gegebenenfalls weitere Straßenbrücken werden in einem ersten Schritt nach und nach Entwürfe zu erarbeiten und öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren durchzuführen sein. Vor diesem Hintergrund kann aktuell noch keine abschließende Aussage darüber getroffen werden, welche Ersatzneubauten in den nächsten zehn Jahren realisiert werden können. Zu 2: Das Gesamtinvestitionsvolumen der zu ersetzenden Brücken ist nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand noch nicht bezifferbar. Zu 3: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat in seinem Bericht „Strategie zur Ertüchtigung der Straßenbrücken im Bestand der Bundesfernstraßen“ vom 22. Mai 2013 zur Vorlage an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages ausgeführt , dass es den Bedarf für die Erhaltung der Bundesfernstraßen bis 2025 insgesamt auf über 3 Mrd. Euro schätzt. Der Anteil für die Erhaltung der Bauwerke (Brücken, Tunnel und sonstige Ingenieurbauwerke ) einschließlich der Ertüchtigung der Brücken wird dabei von anfangs rund 30 % auf bis zu 45 % ansteigend geschätzt. Zu dem Mittelansatz für die Erhaltung sind im Bundeshaushalt noch Erhaltungsanteile hinzuzurechnen , die z. B. aus dem sechsstreifigen BAB-Ausbau sowie Um- und Ausbaumaßnahmen resultieren . Olaf Lies 3 (Ausgegeben am 17.01.2014) Drucksache 17/1129 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Karsten Heineking und Axel Miesner (CDU), eingegangen am 03.12.2013 Welche Straßenbrücken müssen in den kommenden Jahren in Niedersachsen saniert wer den? Antwort der Landesregierung