Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1134 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Sebastian Lechner (CDU), eingegangen am 12.11.2013 Welchen Budgetplan hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)? Die niedersächsische Straßenbauverwaltung ist für Verwaltung, Betrieb, Erhaltung sowie Aus- und Neubau der auf niedersächsischem Gebiet liegenden Bundesfern-, Landes- und zum Teil auch Kreisstraßen zuständig. Dem Haushaltsplan des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Einzelplan 08) ist den Erläuterungen zum Kapitel 08 20 (NLStBV) zu entnehmen, dass die NLStBV neben den vier in Hannover angesiedelten zentralen Geschäftsbereichen über insgesamt 13 Regionalgeschäftsbereiche verfügt. Die Aufteilung des Budgets zwischen der Straßenbauverwaltung und anderen Dienststellen obliegt laut Haushaltsplan dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie sollen die in 2014 geplanten Haushaltsmittel auf die 13 regionalen Geschäftsbereiche der NLStBV verteilt werden, und welche Kriterien werden für die Verteilung angewendet (bitte die Mittel für jeden Geschäftsbereich aufschlüsseln)? 2. Welchen Bedarf an Mitteln haben die 13 Regionalgeschäftsbereiche für das Haushaltsjahr 2014 angemeldet, und welche konkreten Projekte für den Erhalt und den Neubau von Straßen und Radwegen sind von den Geschäftsbereichen geplant (den Bedarf und die Projekte bitte für jeden Regionalgeschäftsbereich einzeln ausweisen)? 3. Welcher Bedarf wurde von der NLStBV für Erhalt und Neubau der Bundesstraßen in Niedersachsen angemeldet, und um welche Maßnahmen für die einzelnen Bundesstraßen handelt es sich? (An die Staatskanzlei übersandt am 19.11.2013 - II/725 - 499) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 14.01.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/499/Budgetplan - Die Fragen werden namens der Landesregierung wie folgt beantwortet: Zu 1: Die Verteilung der Haushaltsmittel erfolgt anhand nachstehender Kriterien: – Haushaltsansätze des Bundes und des Landes, – Mittelbedarf für die Weiterfinanzierung laufender Maßnahmen, – Anmeldung des theoretischen Bedarfs der regionalen Geschäftsbereiche der NLStBV (bis Ende Dezember 2013), – Stand der Bauvorbereitung und rechtlichen Absicherung der Maßnahmen zum Zeitpunkt der Programmaufstellung, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1134 2 – zusätzliche unvorhergesehene Bedarfe seit der Bedarfserstellung (Winterschäden, Sofortmaßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit), – Weisungen des Bundes zum Beginn neuer großer Baumaßnahmen, – langjährige politisch abgestimmte Programme (z. B. Radwegeneubau, Schaffung von Parkplätzen für LKW an Autobahnen), – langfristige Erhaltungsprogramme auf der Grundlage von Straßenzustandserfassungen und Zustandsentwicklungsprognosen , – im Geschäftsbereich zur Verfügung stehende Ressourcen zur Baudurchführung von Maßnahmen . Für einzelne dieser Kriterien lassen sich konkrete Aussagen erst im 1. Quartal 2014 treffen. Die Verteilung der Haushaltsmittel in 2014 kann zum jetzigen Zeitpunkt allenfalls die Weiterführung laufender Maßnahmen sowie einige bereits gesicherte neu beginnende Maßnahmen beinhalten. Bei den neuen Maßnahmen handelt es sich insbesondere um die mit dem Bund abgestimmten großen Erhaltungsmaßnahmen auf Autobahnen, den Neubau von Parkplätzen an Autobahnen sowie z. B. den im Land abgestimmten Neubau von Radwegen an Landesstraßen. Daraus ergibt sich die bisher fest disponierte Haushaltsmittelverteilung für 2014: Geschäftsbereich Bund Land Aurich 5,1 2,9 Gandersheim 81,4 2,1 Goslar 35,8 4,4 Hannover 37,8 2,0 Hameln 8,7 4,4 Lüneburg 32,9 2,8 Lingen 5,1 2,2 Nienburg 3,7 2,1 Oldenburg 46,2 1,9 Osnabrück 38,9 4,2 Stade 25,2 2,8 Verden 59,6 1,7 Wolfenbüttel 9,8 3,2 Summe 390,2 36,7 Maßnahmen im Zuge von Kreisstraßen sind nicht enthalten, da die Baumittel vom Kreis zur Verfügung gestellt werden. Die NLStBV stellt lediglich technische Dienstleistungen bei der Planung und Baudurchführung zur Verfügung. Zu 2: Die Bedarfsanmeldung der regionalen Geschäftsbereiche der NLStBV (rGB)ist für die Bundesfernstraßen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Der bis Ende dieses Jahres dargestellte Bedarf beinhaltet zusätzlich zu den laufenden Maßnahmen einen Pool neuer Maßnahmen, bei denen die rGB’e davon ausgehen, dass diese zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bauprogramms technisch und rechtlich soweit vorbereitet sind, dass sie im nächsten Jahr begonnen werden könnten . Die Gesamtsumme der Bedarfsanmeldungen liegt zum derzeitigen Zeitpunkt deutlich über den zu erwartenden Haushaltsansätzen und den zur Verfügung stehenden Ressourcen der Straßenbauverwaltung . Konkrete Projekte (Bedarf) für fest disponierte Erhaltungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen mit Gesamtkosten > 5 Mio. Euro in 2014 sind: GB Straße Maßnahme Kosten (Euro) 2014 AUR A 31 Erneuerung der Deck- und Binderschicht AS Riepe - AS Emden/Ost 16 000 GS B 6 Erneuerung der Deckschicht der OU Goslar 2 707 214 GS B 498 Erneuerung der Weißwasserbrücke 1 120 204 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1134 3 GB Straße Maßnahme Kosten (Euro) 2014 H A 39 Anbau Standstreifen Lebenstedt/S-Lebenstedt/N 1 777 000 HM B 1 Erneuerung der Münsterbrücke im Zuge der OD Hameln 537 000 LG A 39 Grunderneuerung AK Maschen - AS Winsen-West 11 138 113 LG A 7 Grunderneuerung AS Fleestedt - Horster Dreieck 1 083 000 LIN A 31 Erneuerung AS Rhede - AS Dörpen 2 688 000 OL A 28 Erneuerung der AS Bad Zwischenahn - Meer 7 736 000 OL A 31 Sanierung Emstunnel 5 970 500 OL A 31 Erneuerung AS Papenburg - AS Jemgum 71 000 OL A 31 Grunderneuerung AS Neermoor - AS Riepe 50 000 OL A 28 Erneuerung AS Hude - AS Hatten 20 000 OS A 31 Erneuerung AS Papenburg - AS Rhede 9 600 000 OS A 30 Erneuerung Hasbergen/Gaste - Hellern 7 100 000 OS A 30 Grunderneuerung Hasbergen - Bruchmühlen 1 160 083 OS A 31 Erneuerung AS Papenburg - AS Rhede 672 642 OS A 33 Erneuerung Sicherheitstechnik im Lärmschutztunnel Dissen 238 626 VER A 27 Grunderneuerung AS Uthlede - AS Bremerhaven/S 20 361 533 VER A 7 Erneuerung RA Allertal - AD Walsrode 16 979 012 VER A 7 Erneuerung DR Horst - AS Garlstorf 2 567 000 WF A 391 Erneuerung BS-Lehndorf bis AK Ölper 41 234 Konkrete Projekte (Bedarf) für fest disponierte Neubaumaßnahmen an Bundesfernstraßen in 2014 sind: GB Straße Maßnahme Kosten (Euro) 2014 AUR B 210 OU Schortens 1 269 577 GAN B 241 Volpriehausen - Ellierode 163 100 GS B 243 Bad Sachsa - Bad Lauterberg (OU Barbis) 13 261 137 GS B 247 Mittelteil OU Westerode 5 297 877 GS B 27 OU Waake 4 793 824 GS B 446 OU Esplingerode 70 000 GS B 27 ö Scharzfeld - w Bad Lauterberg 27 500 H B 188 N-Umgehung Burgdorf (OU Burgdorf) 711 660 HM B 1 OU Aerzen 1 711 100 HM B 442 OU Eimbeckhausen 433 798 HM B 1 Mehle - Elze (OU Mehle) 115 300 LG B 75 OU Dibbersen (Verl. A1 - n Buchholz) 6 078 305 LG B 4 OU Kirchweyhe 3 067 500 LIN B 68 OU Essen 3 666 106 OL B 212 OU Berne (Huntebrücke - L 875) 19 775 727 OL B 211 Verlegung und Neubau bei Loyerberg 765 093 OS B 51 OU Belm 9 401 009 OS B 68 OU Badbergen 1 113 079 OS B 69 N Vechta - S L 843 (Nordteil OU Vechta) 52 700 STD A 26 nö Buxtehude (K 40) - Horneburg (K 36n) zT EFRE 17 909 250 STD A 26 Rübke (LGr NI/HH) - nö Buxtehude (K 40) 4 128 000 STD A 26 A 26 - Anbindung B 3 250 500 STD A 26 Horneburg (K 36n) - sö Stade (B 73) (EFRE) 93 900 VER B 3 s Celle (B 3) - sö Celle (B 214) (Südteil OU Celle) 229 500 WF B 188 OU Danndorf/Velpke 334 743 WF A 39 nö Cremlingen - AK Wolfsburg/Königslutter 121 971 WF B 244 OU Helmstedt (B 1 - B 245) 101 234 WF A 39 AK Braunschweig-Süd - Rautheim (L 625) 58 771 WF A 39 Rautheim (L 625) - nö Cremlingen (B 1) 49 295 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1134 4 Konkrete Projekte (Bedarf) für fest disponierte Radwegneubauten an Bundesfernstraßen in 2014 sind: GB Straße Maßnahme Kosten (Euro) 2014 GAN B 3 Gut Wellersen - Dransfeld, km 18,826 - 14,100 450 000 GAN B 445 Kalefeld - Gandersheim, km 1,300 - 0,775 200 000 GAN B 248 Echte - Ildehausen, km 10,210 - 59,412 52 000 GAN B 241 Moringen - Hardegsen, km 12,715 - 12,390 18 000 GS B 247 Gieboldehausen - Rollshausen 16,460 - 13,460 371 000 GS B 247 Obernfeld, s Ortseinfahrt km 19,820 - 19,982 41 000 GS B 247 27/Gieboldehausen-Bilshsn, km 11,900 - 7,113 17 000 GS B 248 Ildehausen - Schlackenmühle, km 0,0/4,693 - 4,390/57,674 14 109 GS B 27 zw Waake u. Ebergötzen, km 12,233 - 14,000 11 500 H B 214 Kreuzkrug-Ohof, 21,680 - 25,650 536 669 HM B 240 Lüerdissen-Scharfoldendorf km 2,543 - 1,318 400 000 HM B 83 Luhden - Bückeburg km 3,320 - 4,105 300 000 HM B 497 Neuhaus - Wildpark Neuhaus, Stat. 7898 - Stat. 7263 300 000 LG B 191 Hohenzethen - Sellien, km 21,170 - 24,000 470 000 LG B 71 Növenthien - Bergen/D 3.BA km 29,000 - 29,900 200 000 LG B 195 Stapel - Zeetze, km 74,400 - 72,580 55 850 LG B 71 Növenthien - Bergen/D 1. BA B71-820-1493/840-2115 40 450 NI B 441 Nendorf - Stolzenau, km 6,280 - 0,120 710 000 NI B 441 Leese (B 482) - Loccum, km 4,558 - 8,000 235 000 NI B 441 Uchte - Nendorf, km 10,700 - 7,300 55 000 OS B 51 OD Bad Iburg, 3. BA km 15,159 - 0,765 200 000 OS B 51 OD Bad Iburg, 2. BA km 0,765 - 14,105 100 000 WF B 1 Bettmar - Gr.Lafferde, km 15,400 - 23,670 630 265 WF B 1 Helmstedt, B 244 - Helmstedt OT 203 200 Für Maßnahmen an Landesstraßen erfolgt aus nachstehenden Gründen keine Aufzählung einzelner Projekte. Seitdem Mitte der 80er-Jahre der Neubau von Landesstraßen eingestellt wurde, erfolgte hierfür auch keine Bedarfsermittlung mehr. Neubau findet nur noch für Straßen begleitende Radwege statt. Der bauliche Schwerpunkt liegt eindeutig in der Erhaltung der Straßeninfrastruktur. Dazu gehören die Fahrbahnen, die Ingenieurbauwerke, die Radwege und die sonstigen Einrichtungen, wie Lichtsignalanlage, Verkehrszeichen, Markierungen, Schutzplanken usw. Der Bedarf für die Erweiterung des heutigen bereits 4 500 km langen Radwegenetzes an Landesstraßen ist im „Radwegekonzept 2012 für Landesstraßen“ aufgeführt und bildet die Grundlage des Handelns. Das Radwegekonzept wurde von den regionalen Geschäftsbereichen der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit den Stellen vor Ort - vor allem mit den Landkreisen , aber auch mit den Verbänden und der Politik - diskutiert und zusammengestellt. Insgesamt sind 648 Radwege mit einer Gesamtlänge von 1 800 km und einem geschätzten Investitionsvolumen von über 310 Mio. Euro bei der Abfrage genannt worden. Um die Ressourcen aller Beteiligten sinnvoll aufeinander abzustimmen, wurden 133 Maßnahmen mit 374 km Länge und einem Landeskostenanteil von rund 65 Mio. Euro in den „vordringlichen Bedarf“ aufgenommen. Nur diese Maßnahmen werden von der NLStBV planerisch im Rahmen einer Reihung in Dringlichkeiten von 1 bis 10 betreut. Im Rahmen der jährlichen Bauprogrammaufstellung wird das Budget für den Radwegeneubau einzelnen Projekten zugeordnet. Die für 2014 geplanten neuen Projekte werden - wie in den Vorjahren - vom Wirtschaftsministerium zeitnah veröffentlicht. Der Schwerpunkt liegt in der Wiederherstellung einer leistungsfähigen und verkehrsgerechten Landesstraßeninfrastruktur . Die Erhaltung der Infrastruktur durch investive Sanierungsmaßnahmen hat daher oberste Priorität. Gemessen am tatsächlichen Mittelbedarf hat sich jedoch in den letzten zehn Jahren aufgrund unzureichender Mittelzuweisung eine Finanzierungslücke und damit Sanierungsstau von insgesamt 250 Mio. Euro aufgehäuft. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1134 5 Alle fünf Jahre wird der Zustand der Landesstraßen für jeden einzelnen Kilometer erhoben. Bereits mit der Zustandserfassung im Jahr 2000 wurde für die Fahrbahnen ein Erhaltungsmanagement entwickelt, das sowohl netz- als auch streckenbezogene Prognosen ermöglicht. Das Prognosemodul wurde mit jeder durchgeführten Zustandserfassung nachjustiert und erlaubt, mit einer Variationsrechnung für jedes Budget präzise den Zustand des Straßennetzes vorauszuberechnen. Wenn innerhalb der nächsten fünf Jahre der Zustand des Jahres 2000 wiederhergestellt werden wollte, müssten dafür allein für die Fahrbahnen 65 Mio. Euro pro Jahr mehr aufgewendet werden. Auch die Ingenieurbauwerke (Brücken, Hangsicherungen, Lärmschutzwände etc.) haben nach Berechnungen der NLStBV einen Erhaltungsbedarf in Höhe von 22 Mio. Euro pro Jahr. Das bestätigt der Landesrechnungshof 2011 in seiner Denkschrift. Durch die zehn Jahre währende Unterfinanzierung ist zwischenzeitlich eine Unterfinanzierung (Investitionsstau) von 250 Mio. Euro entstanden. Zusammen mit der Ausstattung werden 102 Mio. Euro pro Jahr benötigt, um den weiteren Substanzverfall aufzuhalten und mittelfristig die Substanz wieder zu verbessern. Sofern noch ein moderater Radwegneubau angestrebt wird und die auf die Streckenlänge bezogenen, teuren Um- und Ausbaumaßnahmen in den Ortsdurchfahrten bedient werden sollen, wäre insgesamt ein Budget von 118 Mio. Euro pro Jahr notwendig. Gleichwohl lässt es die finanzielle Situation des Landes nicht zu, den zuvor genannten Bedarf in voller Höhe zu decken. Allein der o. g. aufgelaufene Investitionsstau durch die jahrelange Unterfinanzierung erfordert hier ein längerfristiges Programm, das im Rahmen der Möglichkeiten des gesamten Landeshaushalts gesehen werden muss. Der Haushalt für das Jahr 2014 ist im Dezemberplenum beschlossen worden. Für den Landesstraßenbauplafond stehen im nächsten Jahr 79 Mio. Euro zur Verfügung. Mit dem „Sondervermögen zum Abbau des Investitionsstaus“ kommen weitere 10 Mio. Euro hinzu. Damit ist ein erster Schritt getan, den weiteren Verfall der Straßeninfrastruktur aufzuhalten. Die Kleinteiligkeit des 8 000 km langen Landesstraßennetzes mit seinen 4 500 km Radwegen, 2 100 Ingenieurbauwerken und einer Vielzahl von sonstigen Einrichtungen machen es unmöglich, zu diesem frühen Zeitpunkt den konkreten Handlungsbedarf projektbezogen und regional aufgeteilt aufzulisten. Das Bauprogramm wird im Frühjahr von der NLStBV vorgelegt. Allerdings ergeben sich im Laufe eines Haushaltsjahres ständig Veränderungen. Die Abwicklung von über 2 000 namentlichen Einzelmaßnahmen pro Jahr ist von sehr vielen Faktoren abhängig: beispielsweise Witterungseinflüssen (Winter, Starkregen, Überschwemmungen), äußeren Einflüssen (Sperrregelungen, Busverkehre, Versorgungsträgern, gemeindlicher Planung), Planungsverzögerungen (im Rechtsverfahren , Grunderwerbsschwierigkeiten, Ressourcenengpässe bei den Beteiligten) um nur einige zu nennen. Wesentliche bzw. nennenswerte Projekte werden in den Veröffentlichungen des Wirtschaftsministeriums jährlich genannt. Das Maßnahmenprogramm für 2014 wird endgültig nach Sichtung möglicher Winterschäden im März festgelegt und veröffentlicht. Zu 3: In den Straßenbauplan des Bundes müssen auf Bundesstraßen alle Neubaumaßnahmen sowie Erhaltungsmaßnahmen mit Gesamtkosten > 5 Mio. Euro aufgenommen werden. Die laufenden, bereits im Straßenbauplan aufgenommenen Neubaumaßnahmen sind in der Zusammenstellung „Konkrete Projekte (Bedarf) für fest disponierte Neubaumaßnahmen an Bundesfernstraßen in 2014“ der Antwort zu Frage 2 enthalten. Neue Maßnahmen unterliegen der Entscheidung des Bundes . Für 2014 sind bisher keine neuen Maßnahmen zur Aufnahme in den Straßenbauplan freigegeben . Erhaltungsmaßnahmen auf Bundesstraßen liegen in der Regel unterhalb der 5 Mio. Euro Baukosten , was deren Anmeldung für den Straßenbauplan entbehrlich macht. Die bereits laufenden, in den Straßenbauplan eingestellten Maßnahmen, sind der Zusammenstellung „Konkrete Projekte (Bedarf) für fest disponierte Erhaltungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen mit Gesamtkosten > 5 Mio. Euro in 2014“ der Antwort zu Frage 2 enthalten. Olaf Lies (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 20.01.2014) Drucksache 17/1134 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Sebastian Lechner (CDU), eingegangen am 12.11.2013 Welchen Budgetplan hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr(NLStBV)? Antwort der Landesregierung