Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1144 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 02.12.2013 Küstenschutz in Sahlenburg In der Wolskermarsch in Cuxhaven-Sahlenburg besteht ein nach Meinung von Fachleuten unzureichender Küstenschutz. Dort steht lediglich ein Damm statt eines Deiches. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Situation in der Wolskermarsch? 2. Wie ist die momentane Situation der Planung? 3. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für den Deichschluss? 4. Hat die Landesregierung Geld für den Deichschluss in Sahlenburg in den Haushalt 2014 eingeplant ? 5. Wenn ja, in welcher Höhe, und, wenn nein, weshalb nicht? 6. Welchen Ertrag erwartet die Landesregierung für den Küstenschutz in Sahlenburg aus den im Haushalt für den Klimaschutz vorgesehenen 9 Mio. Euro? (An die Staatskanzlei übersandt am 11.12.2013 - II/725 - 528) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 15.01.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Ref17-01425/17/7/02-0037 - Die Wolskermarsch im Ortsteil Sahlenburg der Stadt Cuxhaven ist ein zur Nordsee hin offenes Tal im dort auslaufenden Geestrücken. Das Tal ist deichverbandsfreies Gebiet. Eine Verwallung zur See hin bietet bei Sturmfluten einen gewissen Schutz. Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) haben die Kommunen im Rahmen ihrer allgemeinen Daseinsvorsorge grundsätzlich einen ausreichenden Schutz für besiedelte Flächen zu gewährleisten. Dies kann sowohl durch Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes als auch durch sonstige Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements erfolgen. Die Entscheidung, wie die Vorsorge zu treffen ist, obliegt der Gemeinde. Diese hält die Errichtung eines Deiches für erforderlich. Nach Deichrecht ist es keine Aufgabe des Landes, im Ortsteil Sahlenburg für einen angemessenen Sturmflutschutz Sorge zu tragen. Ende 2010 hat das Land der Stadt Cuxhaven jedoch als freiwillige Leistung eine Beteiligung an zunächst 70 % der Kosten für die ersten Planungsschritte zugesagt. Über eine Förderung weiterer Planungsschritte und deren späterer baulicher Umsetzung kann erst auf Grundlage konkreter Finanzierungsanträge entschieden werden. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1144 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die bestehende Verwallung bietet keinen ausreichenden Schutz vor einer Überflutung im Falle einer außergewöhnlichen Sturmflut. Sowohl bei der Sturmflut vom 3. Januar 1976 als auch bei der jüngsten Sturmflut in der Nacht vom 5. auf den 6. Dezember 2013 war der vorhandene Schutz unzureichend . Zu 2: Über den momentanen Stand der Planungen der Stadt Cuxhaven liegen der Landesregierung mangels eigener Zuständigkeit noch keine Erkenntnisse vor. Zu 3: Die Nennung zu erwartender Kosten für einen Deichbau setzt zunächst eine baureife Planung voraus . Zu 4: Nein. Im Haushaltsplan sind gemäß § 24 Landeshaushaltsordnung nur die beabsichtigten, kostenintensiven Baumaßnahmen des staatlichen Küstenschutzes auszuweisen. Zu 5: Die Einplanung der Haushaltsmittel des kommenden Jahres setzt zunächst die Anmeldung aller beabsichtigten Vorhaben durch die jeweiligen Vorhabensträger voraus. Auf Grundlage einer Gesamtschau dieser Anmeldungen, der verfügbaren Haushaltsmittel und der bestehenden fachlichen und rechtlichen Prioritäten wird Anfang 2014 die konkrete Einplanung erfolgen. Bislang liegt keine Anmeldung der Stadt Cuxhaven im Zusammenhang mit dem zu planenden Deichbau vor. Zu 6: Die angesprochenen Haushaltsmittel beim Kapitel 15 03 sind insbesondere für Energie, Klimaschutz und Nachhaltigkeit vorgesehen. Eine Finanzierung von Bauprojekten zur Verstärkung des Küstenschutzes sehen die Zweckbestimmungen dieses Kapitels nicht vor. Für diesen Zweck sind im Haushalt Mittel beim Kapitel 15 54, Titelgruppe 81 vorgesehen. Die Verausgabung der Mittel erfolgt nach den Vorgaben des Deichrechts sowie nach haushaltsrechtlichen Vorgaben. Stefan Wenzel 2 (Ausgegeben am 22.01.2014) Drucksache 17/1144 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 02.12.2013 Küstenschutz in Sahlenburg Antwort der Landesregierung