Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1166 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegangen am 12.12.2013 Was bedeutet die Kernenergiepolitik im Koalitionsvertrag des Bundes für Niedersachsen? CDU, CSU und SPD haben in ihrer Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene einige Entscheidungen zur weiteren Kernenergiepolitik beschlossen. So will man beispielsweise mit dem Land Niedersachsen „auf dem Weg zur gemeinsamen Endlagersuche ein einvernehmliches Vorgehen im Hinblick auf den Standort Gorleben verabreden“. Auch soll die Errichtung des Endlagers Schacht Konrad vorangetrieben werden. Nicht geregelt wurde hingegen die Zwischenlagerung der wiederaufbereiteten Brennelemente aus Sellafield und La Hague. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die atompolitischen Entscheidungen in der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD? 2. Welche Folgen haben die atompolitischen Entscheidungen in der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD nach Meinung der Landesregierung für den ergebnisoffenen Prozess einer Suche nach einem Endlagerstandort? 3. Welche niedersächsischen Politiker waren Mitglied der Arbeitsgruppe, die die atompolitischen Entscheidungen in der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD ausgehandelt hat? (An die Staatskanzlei übersandt am 19.12.2013 - II/725 - 548) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 16.01.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Ref17-01425/17/7/08-0006 - Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich, dass die neue Bundesregierung am beschlossenen Ausstieg aus der Atomenergie festhalten will. Sie wird im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Atomaufsicht und den Strahlenschutz ihren Beitrag dazu leisten, dass die Sicherheit der Atomkraftwerke bis zum letzten Betriebstag gewährleistet und darüber hinaus noch weiter erhöht wird. Die Landesregierung unterstützt die Bundesregierung in Bezug auf die im Koalitionsvertrag erklärte Absicht, für umfassende Transparenz in allen sicherheitsrelevanten Fragen einzutreten und die Unabhängigkeit der Atomaufsicht auch weiterhin zu gewährleisten. Bei den zuständigen Behörden und Sachverständigen ist auch in Zukunft ausreichende Kompetenz zur Beurteilung der Sicherheit des Betriebs der Atomkraftwerke und ihres Rückbaus sowie des Strahlenschutzes und der nuklearen Entsorgung zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung hat bereits im vergangenen Jahr die umfangreichen nationalen und internationalen Sicherheitsüberprüfungen nach den Ereignissen von Fukushima fortgesetzt. Parallel ist die Umsetzung dabei identifizierter Verbesserungsmaßnahmen in den Anlagen aufsichtlich begleitet worden. Die bereits nach dem Regierungswechsel in Niedersachsen eingebrachten neuen Impulse und Anregungen zur Überwachung der Atomkraftwerke wurden umgesetzt. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1166 Ende 2013 wurden zusätzliche Sachverständige beauftragt, die künftig bei Ereignismeldungen übergreifende Aspekte bei der Aufarbeitung eines Ereignisses mit einbringen sollen. Ziel ist es, die Sicherheit der laufenden Atomkraftwerke trotz eines zunehmenden Kostendrucks bei den Betreibern noch weiter zu erhöhen. Die Landesregierung stimmt mit der Auffassung der Bundesregierung völlig überein, dass die Fragen der nuklearen Entsorgung aus Verantwortung für die nachfolgenden Generationen von uns gemeinsam zu lösen sind. Dabei ist eine zügige Bereitstellung von dauerhaft sicheren Lagern für schwach, mittel- und hoch radioaktiven Atommüll sehr wünschenswert. In Bezug auf das Endlager Konrad wird im Übrigen auf die Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abg. Dr. Hocker und Dr. Birkner vom 13.12.2013 (Drs. 17/1040, S. 104) verwiesen. Die Landesregierung begrüßt, dass auch die neue Bundesregierung weiter mit Nachdruck an der Rückholung des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II arbeiten und die notwendigen finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen will. Bezüglich der Standortsuche nach einem Endlager für hoch radioaktiven Müll ist die Landesregierung der Auffassung, dass der durch das Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgegebene Zeitrahmen für die Endlagerkommission bereits jetzt in Gefahr ist. Die Kommission muss den weltweiten Stand von Wissenschaft und Technik bei der Atommülllagerung erheben und zudem Sicherheitsanforderungen und Mindestkriterien entwickeln. Das darf nicht unter Zeitdruck geschehen. Notfalls muss daher die Frist verlängert werden. Auch ist es aus Sicht der Landesregierung äußerst problematisch , dass die Umweltverbände ihre Teilnahme an der Kommissionsarbeit vorerst abgesagt haben. Die Landesregierung erwartet von der neuen Bundesregierung, dass sie sich aktiv dafür einsetzt, dass Experten dieser Gruppen mit am Verhandlungstisch sitzen. Auch die von den Umweltverbänden vorgebrachten Kritikpunkte am Verfahren und am Standortauswahlgesetz selbst müssen noch einmal ernsthaft geprüft werden. Im Hinblick auf das Bergwerk Gorleben wurde bereits Ende 2013 zwischen dem Bundesumweltministerium (BMU) und dem MU eine einvernehmliche Vorgehensweise verabredet. Danach muss das bisherige Erkundungsbergwerk schnellstmöglich in einen längerfristigen, gegenüber der jetzigen Betriebsweise nochmals deutlich reduzierten Offenhaltungsbetrieb überführt werden. Dementsprechend hat das zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) den bergrechtlichen Hauptbetriebsplan des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), der die aus Sicherheitsgründen notwendigen Maßnahmen und Arbeiten für das Bergwerk Gorleben beschreibt, am 19.12.2013 befristet bis zum 30.09.2014 zugelassen. Dem BfS wurde auferlegt, dem LBEG spätestens bis zum 30.06.2014 einen neuen Hauptbetriebsplan vorzulegen, der auf eine deutlich reduzierte Offenhaltung ausgerichtet ist. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 und 2: Siehe Vorbemerkung. Zu 3: Die „atompolitischen Entscheidungen“ sind im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD von der Arbeitsgruppe Umwelt und Landwirtschaft ausgehandelt worden. Mitglieder der niedersächsischen Landesregierung haben an der Arbeit dieser Arbeitsgruppe nicht teilgenommen. Ausweislich des Online-Nachschlagewerkes Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/ Liste_der_Teilnehmer_an_den_Koalitionsverhandlungen_zwischen_CDU/CSU_und_SPD_2013) haben folgende Personen in dieser Arbeitsgruppe mitgewirkt: CDU: – Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, – Marie-Luise Dött, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion , 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1166 – Mechthild Heil, Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, – Franz-Josef Holzenkamp, Mitglied des Bundestags, – Julia Klöckner, rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende und stellvertretende CDU-Bundesvorsitz- ende, – Lucia Puttrich, Umweltministerin von Hessen, – Jürgen Reinholz, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt von Thüringen. CSU: – Marlene Mortler, Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaft der CSU, – Gerd Müller, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz, – Helmut Brunner, Bayerischer Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, – Marcel Huber, Bayerischer Staatsminister für Umwelt und Gesundheit. SPD: – Till Backhaus, Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, – Bärbel Kofler, Mitglied des Bundestags, – Matthias Miersch, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, – Anke Rehlinger, saarländische Ministerin der Justiz und Ministerin für Umwelt und Verbraucher- schutz, – Wilhelm Priesmeier, Sprecher der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz der SPD-Bundestagsfraktion, – Katrin Budde, Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und Vorsitzende der SPD Sachsen-Anhalt. Nach Kenntnis der Landesregierung handelt es sich bei Dr. Matthias Miersch, Dr. Wilhelm Priesmeier und Franz-Josef Holzenkamp um Mitglieder von Parteien, die niedersächsischen Landesverbänden angehören. Stefan Wenzel 3 (Ausgegeben am 27.01.2014) Drucksache 17/1166 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegangen am 12.12.2013 Was bedeutet die Kernenergiepolitik im Koalitionsvertrag des Bundes für Niedersachsen? Antwort der Landesregierung