Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1168 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Astrid Vockert, Ernst-Ingolf Angermann, Karl-Heinz Bley, Rainer Fredermann , Karsten Heineking, Gerda Hövel, Axel Miesner, Klaus Krumfuß, Dr. Stephan Siemer, Max Matthiesen, Gudrun Pieper, Ulf Thiele und Dirk Toepffer (CDU), eingegangen am 03.12.2013 Welche Sanierungsmaßnahmen an Landesstraßen wird die Landesregierung aus dem im November 2013 angekündigten Sondervermögen des Landes ab dem Jahr 2014 finanzieren? Am 18. November 2013 hat die Landesregierung angekündigt, im Rahmen eines dritten Nachtragshaushaltsgesetzes 2013 ein „Sondervermögen zum Abbau des Investitionsstaus durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen“ in Höhe von 120 Mio. Euro zu schaffen. Der Bestand des Sondervermögens soll ab dem Haushaltsjahr 2014 in vier Tranchen zu jährlich 30 Mio. Euro eingesetzt werden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Um-, Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen wird die Landesregierung im Jahr 2014 im Bereich niedersächsischer Landesstraßen finanzieren (bitte Einzelvorhaben nach Geschäftsbereichen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auflisten)? 2. Welche Ausbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen werden im Jahr 2014 aus dem Sondervermögen des Landes finanziert? 3. Welche zusätzlichen Umbau-, Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen werden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 aus dem Sondervermögen des Landes im Bereich der Landesstraßen finanziert (bitte Einzelvorhaben nach Geschäftsbereichen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auflisten)? (An die Staatskanzlei übersandt am 11.12.2013 - II/725 - 531) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 20.01.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/531/ Sanierung an Landesstraßen - Die Straßeninfrastruktur der niedersächsischen Landesstraßen hat in den letzten zehn Jahren stark an Substanz verloren. Inzwischen ist ein Defizit von 250 Mio. Euro aufgelaufen. Der schlechte Straßenzustand ist vielerorts offensichtlich. Aber auch die Brückenbauwerke, Radwege und die übrige Straßeninfrastruktur sind landesweit nicht in dem gewünschten Zustand. Es ist daher das Ziel der neuen Landesregierung, in der laufenden Legislaturperiode die Substanz der Landesstraßen wieder auf eine gute Grundlage zu stellen. Mit dem Beschluss des Landeshaushaltes 2014 am 13.12.2013 werden in diesem Jahr 79 Mio. Euro im Landesstraßenbauplafond bereitstehen. Darüber hinaus werden in einem Sondervermögen 120 Mio. Euro in vier Tranchen zu je 30 Mio. Euro für investive Sanierungsmaßnahmen bereitgestellt , hiervon für die Straßeninfrastruktur in den nächsten vier Jahren jeweils 10 Mio. Euro jährlich zusätzlich zu den Mitteln des Landesstraßenbauplafonds. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1168 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Ertüchtigung der Straßeninfrastruktur erfolgt grundsätzlich aus dem Landesstraßenbauplafond der Titelgruppe 61. Zunächst sind die laufenden Vorhaben des Um- und Ausbaus, des Radwegeneubaus und die Restabwicklung der baulich abgeschlossenen Maßnahmen zu finanzieren. Bis auf begründete Einzelmaßnahmen sind keine größeren, nennenswerten Um- und Ausbauvorhaben vorgesehen. Die bereits zugesagten und veröffentlichten Projekte werden umgesetzt. Der Schwerpunkt der in 2014 neu beginnenden Maßnahmen liegt im Bereich der Erhaltung der Infrastruktur . Derzeit stellt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) das Bauprogramm 2014 auf. Die bedarfsgerechte Verteilung auf die Geschäftsbereiche wird nach fachlichen Gesichtspunkten auf der Grundlage des Erhaltungsmanagements und der zur Verfügung stehenden Ressourcen durch die Zentrale der NLStBV vorgenommen. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass im weiteren Verlauf des Winters bisher nicht vorrangige Streckenabschnitte sofortiges Handeln erfordern. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine verbindliche Auflistung neuer Vorhaben für die einzelnen Geschäftsbereiche der NLStBV daher nicht möglich. Zu 2: Aus dem Sondervermögen werden investive Sanierungsmaßnahmen in den Bereichen des landeseigenen Hochbaus, der Landesstraßen sowie Energiesparmaßnahmen an landeseigenen Gebäuden finanziert. Dem Ziel des Gesetzes folgend, werden vordringliche Prioritäten des Investitionsstaus abgebaut. Die fachlich begründete Auswahl der Landesstraßenprojekte berücksichtigt dabei das Schadensbild, die Verkehrsbedeutung, die Kosten und bisher geführte öffentliche Diskussionen . Weitere Kriterien sind die Realisierungschance innerhalb der Laufzeit des Programms und die Nachhaltigkeit der Sanierung. Die diesen Kriterien entsprechenden Projekte werden zurzeit ausgewählt und zu gegebener Zeit öffentlich bekanntgegeben. Zu 3: Siehe Antwort zu 2. Olaf Lies 2 (Ausgegeben am 28.01.2014) Drucksache 17/1168 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Astrid Vockert, Ernst-Ingolf Angermann, Karl-Heinz Bley, Rainer Fredermann, Karsten Heineking, Gerda Hövel, Axel Miesner, Klaus Krumfuß, Dr. Stephan Siemer, Max Matthiesen, Gudrun Pieper, Ulf Thiele und Dirk Toepffer (CDU), eingegangen am 03.12.2013 Welche Sanierungsmaßnahmen an Landesstraßen wird die Landesregierung aus dem im November 2013 angekündigten Sondervermögen des Landes ab dem Jahr 2014 finanzieren? Antwort der Landesregierung