Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1169 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 03.12.2013 Verkehrssituation in Achim Seit mehreren Jahrzehnten ringen Kommunal- und Landespolitik um die Neuregelung der Straßenverkehrskreuzung zwischen Embser Landstraße und den Straßen Am Freibad und Schwalbenstraße in Achim. Alle Akteure sind sich einig darüber, dass dieser Verkehrsknotenpunkt vor allem deswegen einer Neugestaltung bedarf, weil insbesondere auch durch die Neugestaltung des Radweges entlang der L 167 zwischen Achim, Embsen und Oyten die Verkehrssituation für Radfahrer in diesem Bereich nicht geregelt ist. Häufig passieren in diesem Bereich „Beinahe-Unfälle“, vor allem mit Radfahrern, aber auch mit anderen Kfz, auch weil bei betätigter Fußgängerampel die Vorfahrtregelung für abbiegende Autofahrer nicht eindeutig geregelt ist. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde vom damaligen Wirtschaftsminister mit Schreiben aus November 2012 angewiesen, Alternativen zur gegenwärtigen Verkehrsregelung zu prüfen. Auch seitens der Stadt Achim existiert ein großes Interesse, diese Verkehrssituation durch die Errichtung eines Kreisverkehrs zu entschärfen. Gespräche zwischen Mitgliedern des Achimer Stadtrats und der Landesregierung haben unter den Beteiligten zu einem großen Konsens über die Erfordernis dieser Umbaumaßnahme geführt, die zu einem besseren Verkehrsfluss, niedrigeren Wartungskosten als die gegenwärtige Ampelregelung und schließlich niedrigeren Emissionen führt. In der Zwischenzeit hat auch ein von der Stadt Achim in Auftrag gegebenes Gutachten die Vorteilhaftigkeit eines Kreisverkehrs zum Schutz von „schwächeren“ Verkehrsteilnehmern - insbesondere Radfahrern - zum Ausdruck gebracht. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Embser Landstraße /Schwalbenstraße/Am Freibad in der Stadt Achim? 2. Welche Maßnahme priorisiert die Landesregierung zur Entschärfung der Gefahrensituation in diesem Kreuzungsbereich? 3. Welchen zeitlichen Horizont strebt die Landesregierung für die erforderlichen Baumaßnahmen an? (An die Staatskanzlei übersandt am 11.12.2013 - II/725 - 537) 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1169 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 20.01.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/537/ Verkehrssituation in Achim - Der Knotenpunkt zwischen Embser Landstraße (L 167), Schwalbenstraße und der Straße „Am Freibad “ zeichnet sich durch eine hohe Verkehrsbelastung und teilweise unübersichtliche Abbiegesituationen aus. Die Radverkehrsführung wechselt im Kreuzungsbereich u. a. von einem auf der Straße geführten Radverkehr zu einem einseitig geführten Radweg entlang der L 167 zwischen Achim und Oyten mit den entsprechenden Querungsvorgängen im Kreuzungsbereich. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Zwar handelt es sich bei der Kreuzung um keine anerkannte Unfallhäufungsstelle im Sinne der geltenden Regelungen, welche sofortigen Handlungsbedarf erfordert, aber aufgrund der vorgenannten Verkehrssituation erscheint ein Umbau des Knotenpunkts wünschenswert. Zu 2: Zur Beseitigung der verkehrlichen Defizite wird in der vorliegenden Verkehrsuntersuchung der Umbau des Kreuzungsbereichs in einen Kreisverkehrsplatz vorgeschlagen. Diese Auffassung wird von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aus fachlicher Sicht geteilt. Zu 3: Allein auf Grundlage der vorliegenden Verkehrsuntersuchung ist eine Aussage zum Zeitpunkt des Umbaus nicht möglich. Dies setzt eine planungsrechtliche Absicherung voraus, welche bisher nicht vorliegt. Olaf Lies 2 (Ausgegeben am 28.01.2014) Drucksache 17/1169 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 03.12.2013 Verkehrssituation in Achim Antwort der Landesregierung