Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1170 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 12.12.2013 Wie wird sich der Strompreis entwickeln? Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln prognostiziert einen Anstieg des Endkundenstrompreises für Haushalte bis 2018 um 13 %, für Industrieunternehmen sogar um bis zu 19 %. Bereits heute können viele Haushalte ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der unbezahlten Stromrechnungen in Niedersachsen seit 2000 entwickelt ? 2. Wie wird sich der Strompreis nach Meinung der Landesregierung in den kommenden Jahren entwickeln? 3. Welche Maßnahmen sind nach Meinung der Landesregierung notwendig, um ein weiteres Ansteigen des Strompreises zu verhindern? (An die Staatskanzlei übersandt am 19.12.2013 - II/725 - 550) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 21.01.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Ref17-01425/17/7/11-0016 - Die Landesregierung strebt zum Schutz des Klimas eine Energieversorgung aus 100 % erneuerbaren Energien an. Zugleich verfolgt sie das Ziel einer sauberen, sicheren und bezahlbaren Energieversorgung für alle Verbrauchergruppen. Seit dem Jahr 2000 sind die Energiepreise gestiegen. Der Preis für importiertes Rohöl hat sich phasenweise verdreifacht, der für Erdgas liegt ungefähr 2,5-mal so hoch wie im Jahr 2000 und auch der Preis für Importkohle hat sich seither ungefähr verdoppelt. Im zurückliegenden Jahrzehnt sind die Strompreise (alle Angaben inklusive Steuern und Abgaben) für private Haushaltskunden deutlich gestiegen. Zahlten Haushaltskunden im Jahr 2000 rund 14 Ct/kWh, so sind es inzwischen rund 28 Ct/kWh. Die Strompreise für Industriebetriebe mittlerer Größe betrugen im Jahr 2000 rund 5 Ct/kWh. Sie haben sich seitdem mehr als verdoppelt. Die Strompreise für stromintensive Industriebetriebe mit einem Jahresverbrauch von über 300 GWh/a betrugen im Jahr 2000 gut 2 Ct/kWh und verdreifachten sich bis zum Jahr 2009. Aktuell liegen sie bei etwa 5 Ct/kWh. Stromintensive Unternehmen müssen heute damit weniger für ihren Strom zahlen als 2009. Sie profitierten vom Preisrückgang an der Strombörse ebenso wie von den Befreiungen bei Netzentgelten , der EEG-Umlage, der Stromsteuer, den Konzessionsabgaben und den Vergünstigungen beim ETS-Handelssystem. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1170 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Stromgrundversorgungsverordnung gibt dem Grundversorger das Recht, die Versorgung insbesondere bei Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 100 Euro sowie nach entsprechender Androhung zu unterbrechen. Bei der Abschätzung des Ausmaßes von Stromsperrungen bestand in der Vergangenheit lange Zeit das Problem, dass keine systematischen Erhebungen vorlagen. Im Zuge der Energiewirtschaftsgesetz -Novelle im Jahr 2011 wurde der Bundesnetzagentur die Aufgabe übertragen, im Rahmen des jährlichen Monitoring-Berichts eine belastbare Datenbasis zum Umfang der Stromsperren zu erheben. Aus dieser bundesweiten Erhebung lassen sich allerdings keine Zahlen der Länder ableiten. Der Landesregierung liegen deshalb auch keine belastbaren Informationen über die Anzahl der von den Stromlieferanten beantragten sowie der tatsächlich durchgeführten Stromsperrungen aufgrund unbezahlter Stromrechnungen in Niedersachsen vor. Der Monitoring-Bericht 2013 der Bundesnetzagentur weist aus, dass im Berichtsjahr 2012 nach Unternehmensangaben bundesweit insgesamt fast 5,7 Millionen Sperrungen gegenüber Haushaltskunden angedroht wurden. Im Vergleich zum Jahr 2011 wurden damit rund 400 000 Androhungen einer Stromsperrung weniger ausgesprochen. Von den 5,7 Millionen Sperrandrohungen mündeten jedoch nur etwa 1,2 Millionen in eine Beauftragung einer Sperrung beim zuständigen Netzbetreiber. Dies sind rund 75 000 Unterbrechungsbeauftragungen weniger als im Jahr zuvor. Letztendlich sind von den Netzbetreibern 321 539 Unterbrechungen von Haushaltskunden durchgeführt worden. Damit wurden 9 480 Stromunterbrechungen mehr als im Jahr 2011 veranlasst. Zu 2: Eine verlässliche Prognose künftiger Energiepreise ist nicht möglich. Die erforderliche Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die Weiterentwicklung des Fördersystems der erneuerbaren Energien, die Entwicklung des europäischen Energiebinnenmarktes und die Entwicklung der Preise für Erdgas und Kohle sowie die Entwicklung der Preise für Treibhausgas-EmissionsZertifikate sind nur einige der Einflussgrößen auf die Strompreise für die verschiedenen Verbrauchergruppen . Hinzu kommen noch die Kosten für die bei hohem Anteil erneuerbarer Energien erforderlichen Langfristspeicher, die derzeit nicht verlässlich ermittelt werden können. Zu 3: Die Abhängigkeit von Importen teurer Energieträger wie Öl, Kohle und Gas ist durch zunehmende Substitution durch erneuerbare Energieträger und Energiesparen sowie die Steigerung der Energieeffizienz weiter zu verringern. Um dem Anstieg der Energiepreise entgegenzuwirken, ist u. a. eine Reform des EEG erforderlich. Dabei sind die Ausnahmen für stromintensive Unternehmen auf diejenigen zu beschränken, die im internationalen Wettbewerb stehen. Zudem sind die externen Umweltkosten der Energieerzeugung zu internalisieren. In diesem Zusammenhang ist der europäische Treibhausgas-Emissionshandel zu reformieren. Die Bemühungen um Steigerung der Energieeffizienz und des Energiesparens sind voranzutreiben, damit der Energieverbrauch sinkt und damit die von den Verbrauchern zu tragenden Kosten im Rahmen bleiben. Stefan Wenzel 2 (Ausgegeben am 28.01.2014) Drucksache 17/1170 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 12.12.2013 Wie wird sich der Strompreis entwickeln? Antwort der Landesregierung