Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1194 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 11.12.2013 Schulleiterstelle in Kuhstedt Die Grundschule in Kuhstedt ist eine kleine Schule, die im Ort getragen wird. Zahlreiche Menschen engagieren sich ehrenamtlich für den Schulstandort. Die Kinderzahlen sind stabil auf niedrigem Niveau . Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Ist die Landesregierung bereit, den Grundschulstandort Kuhstedt langfristig aufrechtzuerhalten ? 2. Wie bewertet die Landesregierung das ehrenamtliche Engagement für die Grundschule Kuhstedt? 3. Wie ist die Unterrichtsversorgung an der Grundschule Kuhstedt? 4. Wie ist der Verfahrensstand zur Besetzung der Schulleiterstelle an der Grundschule Kuhstedt? 5. Zu welchem Zeitpunkt wird die Stelle des Schulleiters der Grundschule Kuhstedt neu besetzt? (An die Staatskanzlei übersandt am 17.12.2013 - II/725 - 542) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 03.02.2014 - 01-0 420/5-542 - Die Bestellung der Schulleiterinnen und Schulleiter öffentlicher Schulen ist in den §§ 45 bis 49 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) geregelt. Das Kultusministerium wirkt aktiv darauf hin, dass frei werdende Schulleitungsstellen möglichst ohne Vakanz termingerecht wiederbesetzt werden. Vakanzen im Einzelfall lassen sich nicht monokausal erklären, sondern sind auf sehr unterschiedliche Gründe, die zum Teil in Kombination auftreten, zurückzuführen. Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat die Schulleitungsstelle der Grundschule Kuhstedt im Schulverwaltungsblatt Heft 04/2013 und Heft 07/2013 jeweils ohne Erfolg ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung im Heft 10/2013 des Schulverwaltungsblattes wurden zwei Bewerbungen eingereicht . Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Die Schulträgerschaft gehört zum eigenen Wirkungskreis der Kommunen, Schulträger der Grundschule Kuhstedt ist die Gemeinde Gnarrenburg. Gemäß § 106 Abs. 1 NSchG sind die Schulträger verpflichtet, Schulen zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schüler- 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1194 zahlen dies erfordert. Schulorganisatorische Entscheidungen nach § 106 Abs. 1 NSchG obliegen demnach den kommunalen Schulträgern. Ob und wie der Ortsteil Kuhstedt als Grundschulstandort aufrechterhalten bleibt, liegt in der Entscheidung der Gemeinde Gnarrenburg. Zu 2: Die Landesregierung betrachtet freiwilliges und ehrenamtliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern als unverzichtbaren Bestandteil unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Daher wird auch das ehrenamtliche Engagement an der Grundschule Kuhstedt als sehr hoch bewertet. Zu 3: Laut Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 22.08.2013 lag die Unterrichtsversorgung der Grundschule Kuhstedt im 1. Schulhalbjahr 2013/2014 bei 100 %. Nach aktueller Ermittlung liegt die Unterrichtsversorgung zum 01.02.2014 bei 101,4 %. Zu 4: Auf die Ausschreibung im Oktober 2013 gab es zwei Bewerbungen: Bei einer Bewerberin aus Hamburg wird derzeit die Bewerbungsfähigkeit geprüft. Wenn diese Bewerberin bewerbungsfähig ist, wird sie in Hamburg beurteilt. Die zweite Bewerberin kommt aus Niedersachsen. Sie ist bewerbungsfähig , ein Besichtigungstermin steht bereits fest. Zu 5: Eine Besetzung erfolgt, sobald das Stellenbesetzungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen ist. Wann dies genau sein wird, kann derzeit nicht abschließend beantwortet werden. Sofern keine außergewöhnlichen Umstände eintreten, kann erfahrungsgemäß mit einer Besetzung der Stelle zum Schuljahr 2014/2015 gerechnet werden. In Vertretung des Staatssekretärs Jan ter Horst (Ausgegeben am 12.02.2014) 2 Drucksache 17/1194 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 11.12.2013 Schulleiterstelle in Kuhstedt Antwort der Landesregierung