Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1195 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Christian Dürr (FDP), eingegangen am 19.12.2013 Rente mit 63 CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart, ab dem 1. Juli 2014 die Rente mit 63 für Arbeitnehmer einzuführen, die 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Pläne zur Einführung der Rente mit 63, insbesondere unter den Gesichtspunkten Demografiefestigkeit, Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit des Rentensystems? 2. Was würde die analoge Einführung der Rente mit 63 für die Beamten des Landes jährlich kosten ? 3. Was würde die analoge Einführung der Rente mit 63 für die Beamten der niedersächsischen Kommunen jährlich kosten? 4. Wird die Landesregierung die Rente mit 63 für die Landesbeamten zeitgleich mit der Änderungen für die gesetzlich Rentenversicherten einführen, falls nein, warum nicht (bitte insbesondere auf den Aspekt der Gerechtigkeit zwischen Angestellten des Landes und den Landesbeamten eingehen)? 5. Falls ja, wie will das Land die Finanzierung sicherstellen, insbesondere vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Versorgungslasten (bitte insbesondere auf den Mipla-Zeitraum eingehen )? 6. Vor dem Hintergrund dieser Antworten: Wie wird sich die Landesregierung auf Bundesebene (im Bundesrat, in der MPK, in Fachministerkonferenzen, aber auch in informellen Gesprächen und Bemühungen) zur Rente mit 63 verhalten, und warum ist gerade dieses Vorgehen im besten Interesse Niedersachsens? (An die Staatskanzlei übersandt am 06.01.2014 - II/725 - 556) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, den 03.02.2014 - VD3 – 21 21/16 - In einer immer differenzierteren Arbeitswelt wird es schwieriger, für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleiche Formen des Eintritts in das Rentenalter zu schaffen. Aufgrund der Arbeitsbelastung und/oder gesundheitlicher Einschränkungen ist es nicht allen Beschäftigten möglich, bis zum 65. Lebensjahr zu arbeiten. Daher ist es wichtig, diesen Personen den Übergang in das Rentenalter ohne größere Einkommensverluste zu ermöglichen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags sieht vor diesem Hintergrund u. a. vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach 45 Beitragsjahren zur Rentenversicherung mit 63 Jahren eine abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen können. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1195 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Ländern am 16.01.2014 einen Referentenentwurf der Bundesregierung („Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)“) übersandt. Dieser Referentenentwurf wird in Niedersachsen derzeit fachlich bewertet. Er enthält auch Vorschläge zur Rente mit 63. Demnach sollen Versicherte, die mit 63 Jahren über mindestens 45 Jahre an Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit und Pflege sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes verfügen, abschlagsfrei in Rente gehen können. Diese Altersgrenze soll schrittweise parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben werden. Besondere Härten aufgrund von Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie sollen laut Gesetzesbegründung vermieden werden, da Zeiten, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde, für den Anspruch berücksichtigt werden. Auch Leistungen bei beruflicher Weiterbildung, Kurzarbeit oder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers können dazu beitragen, die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente mit 63 zu erfüllen. Die Anrechnung von Zeiten, in denen Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II bezogen wurde, sieht der Referentenentwurf nicht vor. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1 und 6: Die Landesregierung kann sich erst zu einem Gesetzentwurf äußern, wenn dessen genauer Regelungsinhalt bekannt ist. Gleiches gilt für das Abstimmverhalten der Landesregierung auf Bundesebene . Die Landesregierung geht davon aus, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur abschlagsfreien Rente mit 63 geeignet sein wird, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 45 Jahre gearbeitet haben und aufgrund der Arbeitsbelastung und/oder gesundheitlicher Einschränkungen vorzeitig Rente in Anspruch nehmen müssen, größere Einkommensverluste im Alter zu ersparen. Zu 2: Eine wirkungsgleiche Übertragung der in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehenen Regelungen auf den Bereich der Beamtenversorgung würde zu Mehrkosten in den Haushaltsjahren 2014 bis 2028 führen. Die voraussichtlichen Mehrausgaben würden sich im Haushaltsjahr 2015 auf knapp 2 Millionen Euro belaufen, bis 2021 auf knapp 4,2 Millionen Euro steigen und nach diesem Spitzenwert wieder absinken auf zuletzt 0,5 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2028. Dieser Berechnung liegen Daten des bei der OFD Niedersachsen betriebenen Bezügeabrechnungsverfahrens zugrunde. Pauschalierend außer Betracht geblieben sind Lehrkräfte, Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt sowie Beamtinnen und Beamte bzw. Richterinnen und Richter der Besoldungsordnungen B, C, R und W, weil anzunehmen ist, dass sie im Regelfall wegen ihrer akademischen Ausbildung entsprechende Dienstzeiten nicht erreichen und die Regelung nicht in Anspruch nehmen können. Außer Betracht geblieben sind ebenfalls der Polizeivollzug und der Justizvollzug, für die bereits besondere Altersgrenzen gelten. Bei den weiteren Rechengrößen wurde von Durchschnittswerten ausgegangen. Zu 3: Unter Zugrundelegung derselben Annahmen und der aus diesem Anlass von der Niedersächsischen Versorgungskasse Hannover, der Versorgungskasse Oldenburg, der Landeshauptstadt Hannover sowie den Städten Braunschweig, Göttingen, Osnabrück und Wolfsburg mitgeteilten Daten würden sich verteilt auf die Haushaltsjahre 2014 bis 2028 jährliche Mehrkosten zwischen 0,1 Millionen Euro (im Jahr 2014) und knapp 1,4 Millionen Euro (im Jahr 2022) ergeben. Bis zum Jahr 2028 sinken die jährlichen Kosten wieder auf 0,3 Millionen Euro. Die Beamtinnen und Beamten der Fachrichtung Feuerwehr, für die eine besondere Altergrenze gilt, wurden in die Berechnung nicht einbezogen. Die tatsächlichen Folgekosten für die einzelnen Kommunen sind abhängig von der Anzahl der bei der Kommune beschäftigten Beamtinnen und Beamten, deren Altersstruktur und dem Werdegang der einzelnen Beamtinnen und Beamten sowie der Inanspruchnahme der Regelung. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1195 Zu 4: Die Landesregierung verfolgt - wie auch bisherige Landesregierungen - das Ziel, Änderungen des Rentenrechts unter Berücksichtigung der systembedingten Unterschiede zwischen den Altersicherungssystemen wirkungsgleich in das Beamtenversorgungsrecht zu übernehmen. Eine Übertragung der Regelungen zur Rente mit 63 wird deshalb zu gegebener Zeit sorgfältig zu prüfen sein. Allerdings werden im Rahmen der Prüfung auch die wesentlichen Unterschiede zwischen Rentenrecht und Beamtenversorgungsrecht zu beachten sein. Dies wird insbesondere durch den Umstand deutlich, dass im Beamtenrecht für Laufbahnen, in denen der Dienst mit besonderen physischen Belastungen verbunden ist (Polizei- und Justizvollzugsdienst, Feuerwehreinsatzdienst) besondere Altersgrenzen gelten, die bereits heute ein Ausscheiden aus dem aktiven Dienst nach Vollendung des 60. (Justizvollzug, Feuerwehr) bzw. 62. Lebensjahres (Polizei) zur Folge haben, ohne dass die betroffenen Beamtinnen und Beamten Versorgungsabschläge hinzunehmen haben. Derartige Regelungen sind dem Rentenrecht fremd. Zu 5: Da die Landesregierung noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat, kann aus haushaltswirtschaftlicher Sicht zu der Sicherstellung der Finanzierung noch keine Stellung genommen werden. Peter-Jürgen Schneider (Ausgegeben am 12.02.2014) 3 Drucksache 17/1195 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Christian Dürr (FDP), eingegangen am 19.12.2013 Rente mit 63 Antwort der Landesregierung