Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1205 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 14.01.2014 Was wird aus dem Diepholzer Schlossturm? Das Diepholzer Schloss stammt aus dem 10./11. Jahrhundert und gehört zu den Wahrzeichen der Stadt Diepholz. 1852 wurde es vom Justizfiskus übernommen, der in dem Gebäude das Amtsgericht einrichtete, welches noch bis heute hier untergebracht ist. Das Gebäude ist somit eine Liegenschaft des Landes Niedersachsen. Der Turm des Diepholzer Schlosses wurde seit rund 50 Jahren vonseiten des Landes nicht mehr instand gesetzt. Nach Auskunft des Staatlichen Baumanagements Weser-Leine wurde auf der Grundlage verschiedener Gutachten eine erhebliche Sanierungsbedürftigkeit festgestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen wurden seit rund 50 Jahren keine Instandsetzungsmaßnahmen am Schlossturm durchgeführt? 2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über den Zustand des Diepholzer Schlossturms? 3. Inwieweit sind Instandsetzungsmaßnahmen am Schlossturm geplant? 4. Welche Haushaltsmittel stehen für die Sanierung des Diepholzer Schlossturms bereit? 5. Könnten weitere Fördermittel für die Sanierung des Diepholzer Schlossturms in Anspruch genommen werden? 6. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um etwaige Fördermittel in Anspruch nehmen zu können? 7. Gab es Gespräche zwischen Vertretern der Kommune und dem Land über eine Sanierung des Gebäudes? (An die Staatskanzlei übersandt am 23.01.2014 - II/725 - 574) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, den 10.02.2014 - 21 12-0142 - Der Schlossturm des Amtsgerichts Diepholz ist ein Bestandteil der landeseigenen Liegenschaft „Amtsgericht Schloss Diepholz“ und befindet sich an zentraler Stelle im Zugangsbereich zum Schlossinnenhof. Für gerichtliche Zwecke wird der Turm nicht genutzt. Er ist an die Stadt Diepholz verpachtet und wird ausschließlich vom örtlichen Museumsverein für regelmäßige Führungen genutzt . Darüber hinaus betreibt der Verein im Turm ein kleines heimatkundliches Museum. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Der Schlossturm wurde im Rahmen der Bauunterhaltung durch das zuständige Staatliche Baumanagement regelmäßig in Augenschein genommen und es wurden zwingend erforderliche Reparaturen durchgeführt. In den letzten 20 Jahren wurden kleinere Unterhaltungsarbeiten vorgenommen, 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1205 wie der Austausch defekter Dachschindeln oder der Rückschnitt des Efeus. Die letzte Grundinstandsetzung datiert aus den 1960er-Jahren. Aufgrund von Ziegelsteinabplatzungen ist in 2012 u. a. ein Schutzdach zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit mit Kosten von 53 000 Euro errichtet worden. Zu 2: Nach Entfernung des Efeubewuchses in 2012 und einer anschließenden Fassadenbegehung durch das Staatliche Baumanagement wurden umfangreiche Schäden sichtbar. Unter Beteiligung des Landesamts für Denkmalpflege sowie eines beauftragten Ingenieurbüros wurden entsprechende Gutachten zum Mauerwerk, zur Tragfähigkeit des Dachstuhls, der Deckenbalken und zur Dauerhaftigkeit der Schieferdachdeckung (Turmhelm) aufgestellt. Dabei wurde festgestellt, dass die tragende Holzkonstruktion in ihrer Tragfähigkeit durch Schädlingsbefall beeinflusst ist. Weiterhin ist die Außenmauer insbesondere durch den Bewuchs derart geschädigt worden ist, dass bereits Mörtel und Steinbrocken ausgebrochen sind. Zum Schutz der Besucher des Amtsgerichts ist eine Schutzüberdachung errichtet worden, die erst kürzlich ertüchtigt worden ist. Insgesamt hat die Schadensanalyse des Gesamtbauwerks zum Ergebnis, dass die Sanierung der Außenwände aus statischen Gründen zeitnah erfolgen muss. Die umfängliche Turmsanierung (Mauerwerkssanierung und Dachinstandsetzung ) ist mit voraussichtlichen Kosten von 735 000 Euro ermittelt worden. Zu 3: Das Staatliche Baumanagement Weser-Leine hat zur Beseitigung der Akutschäden konkrete Sanierungsschritte vorgeschlagen. Dazu zählen insbesondere der Austausch schädlingsbefallener Holzbauteile sowie die Instandsetzung zerstörten Mauerwerks. Zu 4: Eine umfassende Sanierung des Schlossturms wurde aus Gründen der Mittelknappheit bei der Bauunterhaltung bisher noch nicht beauftragt. Zu 5: Die Stadt Diepholz hat mitgeteilt, dass eine finanzielle Unterstützung bei der Turmsanierung aufgrund der Situation des kommunalen Finanzhaushalts nicht möglich ist. Eine ideelle Unterstützung wurde zugesagt. Als Fördermittel im weiteren Sinne kommt das „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung“ infrage. Zu 6: Für die Inanspruchnahme von Mitteln des „Sondervermögens zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung“ werden derzeit die Voraussetzungen geprüft . Zu 7: Es haben sich im Verlauf der Schadensanalyse und Begutachtung des Turms mehrere Gespräche, Termine bzw. Schriftwechsel mit der Stadt Diepholz ergeben. Der Bürgermeister wurde und wird vom Staatlichen Baumanagement Weser-Leine fortlaufend über den Stand der Vorgehensweise informiert . Peter-Jürgen Schneider 2 (Ausgegeben am 18.02.2014) Drucksache 17/1205 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 14.01.2014 Was wird aus dem Diepholzer Schlossturm? Antwort der Landesregierung