Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1227 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 14.01.2014 Abholung der Gelben Säcke im Landkreis Northeim Die Gelben Säcke werden im Landkreis Northeim ab Januar 2014 von der Firma Mittelstädt (Uslar) abgeholt. Grund hierfür ist der Zuschlag im Rahmen einer bundesweiten Ausschreibung durch das Duale System Deutschland GmbH (DSD). Die Gelben Säcke werden nun nicht mehr vom Landkreis und den Städten und Gemeinden ausgegeben, sondern rationiert auf Antrag an die Bürgerinnen und Bürger verteilt. Durch Medienberichte ist nun bekannt geworden, dass es teilweise zu Verzögerungen bei der Abholung kam sowie ein Engpass bei der Ausgabe der Gelben Säcke durch die Zuteilung entstanden ist. Jeder Haushalt habe zunächst eine Rolle mit Gelben Säcken erhalten. Das Unternehmen begründet die Änderung der Ausgabe damit, dass das neue System dem Missbrauch von Gelben Säcken entgegenwirken solle. Für Verunsicherung sorgte bei vielen Bürgerinnen und Bürgern auch die Abfrage des Unternehmens , wie viele Personen in dem jeweiligen Haushalt lebten. In diesem Zusammenhang hat der Kreistagsabgeordnete Johannes Antpöhler (Bündnis 90/Die Grünen) die Abschaffung der Gelben Säcke gefordert. „Ökologisch sinnvoll sei das bestehende System keinesfalls. Nur die Metalle, die großen Kunststoffflaschen und Getränkekartons würden stofflich verwertet. Der Rest werde als Ersatz für Schweröl verbrannt. Sinnvoller und billiger wäre es, Verpackungen zusammen mit dem Restmüll einzusammeln und zu sortieren.“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Liegen der Landesregierung Informationen über die Mängel bei der Abholung von Gelben Säcken und der Ausgabe vor, und wird beabsichtigt, als Aufsicht tätig zu werden? 2. Wie bewertet die Landesregierung unter Datenschutzaspekten die Abfrage des Entsorgungsunternehmens bei den Privathaushalten, um die Anzahl der dort wohnenden Personen zu erfahren ? 3. Wie bewertet die Landesregierung eine Rationierung der Gelben Säcke vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Bürgerinnen und Bürger ja selbst über Lizenzgebühren beim Kauf der jeweiligen Produkte die Entsorgung und damit auch die Gelben Säcke bezahlen? 4. Welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen, wenn es zu einem Missbrauch der Gelben Säcke kommt? 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung des grünen Kreistagsabgeordneten, den Gelben Sack abzuschaffen, wenn ja, was plant die Landesregierung, um diese Forderung umsetzen? (An die Staatskanzlei übersandt am 23.01.2014 - II/725 - 573) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 17.02.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Ref17-01425/17/7/04-0005 - Nach der Verpackungsverordnung sind Hersteller und Vertreiber von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen , die typischerweise an den privaten Endverbraucher abgegeben werden, verpflichtet, die Sammlung, Sortierung und Verwertung über duale Systeme erfolgen zu lassen. Die dualen Systeme nutzen dabei gemeinsam die Sammelinfrastruktur für Leichtverpackungen. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1227 Die Erfassung von Leichtverpackungen und Glas im Landkreis Northeim wurde von der Firma Duales System Deutschland (DSD) zum 01.01.2014 neu ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt die Firma Mittelstädt Entsorgung - Transporte GmbH in Uslar, die nunmehr auch für die Ausgabe der Gelben Säcke zuständig ist und die Verteilung gegenüber der bisherigen Praxis neu organisiert hat. Nach einer zum Jahresbeginn erfolgten Grundversorgung aller Haushalte mit Gelben Säcken im gesamten Landkreis werden weitere Gelbe Säcke bei Bedarf an die Haushalte verteilt. Dieser Bedarf ist dem Entsorgungsunternehmen mitzuteilen. Hierfür gibt es entsprechende Bestellkarten der Firma Mittelstädt. Grundsätzlich ist ein ressourcenschonender Umgang auch mit Gelben Säcken wünschenswert. Die Umstellung der Verteilung der Gelben Säcke auf ein bedarfsorientiertes System hat die Firma Mittelstädt mit DSD abgestimmt und dem Landkreis Northeim vorab mitgeteilt. Neben der Bevölkerung des Landkreises wurden auch die politischen Gremien des Landkreises Northeim unterrichtet (Abfallwirtschaftsausschuss am 23.11.2013). In vielen Landkreisen und Städten werden bundesweit entsprechende Verteilsysteme bereits seit Jahren genutzt. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist festzustellen, dass ein solches Verteilsystem die Zweckentfremdung Gelber Säcke verringert. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: In Niedersachsen kam es in den vergangenen Jahren vereinzelt zu witterungsbedingten Abweichungen beim Abholrhythmus der Gelben Säcke. Ebenfalls sind sehr vereinzelt kurzzeitige Beschwerden nach einem Entsorgerwechsel oder einer Systemumstellung bekannt geworden. Beides bot keinen Anlass, fachaufsichtliche Maßnahmen zu ergreifen. Zu 2: Die Verpackungsverordnung macht im Einzelnen keine Vorgaben zur Bereitstellung Gelber Säcke. Die Angaben zur Anzahl der im Haushalt lebenden Personen sollen einer bedarfsgerechten Abgabe an Gelben Säcken dienen. DSD und die Firma Mittelstädt haben aber erklärt, dass die Gelben Säcke den Haushaltungen auch ohne diese Angaben zur Verfügung gestellt werden. Daher ergeben sich insoweit keine datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Zu 3: Die Landesregierung sieht in der im Landkreis Northeim vorgenommenen Umstellung keine Rationierung Gelber Säcke. Alle Haushalte werden mit Gelben Säcken ausgestattet. Zudem wurde dem Entsorgungsunternehmen von DSD vorgegeben, dass die Abgabe weiterer Säcke für den Bürger nicht mit weiteren Kosten und nur mit einem möglichst geringen Aufwand verbunden sein darf. Zu 4: Das Einsammeln der Gelben Säcke ist Aufgabe der dualen Systeme bzw. der von ihnen beauftragten Dritten. Behördliche Sanktionsmaßnahmen gegen einen Missbrauch der Gelben Säcke bestehen daher insoweit nicht. Zu 5: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Wertstoffgesetzes angekündigt, mit dem die künftige gemeinsame Erfassung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen und von stoffgleichen Nichtverpackungen geregelt werden soll. Die Landesregierung wird sich im Rahmen des dann anstehenden Gesetzgebungsverfahrens zum Wertstoffgesetz dafür einsetzen, dass möglichst hohe Verwertungsquoten und -qualitäten erreicht werden können und dass es nicht zu einer Gebührenerhöhung für die Bürger kommen wird. Entscheidend für ein zukünftiges Erfassungssystem und der damit verbundenen Trägerschaft wird sein, dass diese ökonomischen und ökologischen Ziele erreicht werden können. Derzeit werden unterschiedliche Optionen nach den o. g. Kriterien bewertet, zudem wird die Auswertung laufender Versuche der Kommunen abgewartet. Stefan Wenzel 2 (Ausgegeben am 25.02.2014) Drucksache 17/1227 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 14.01.2014 Abholung der Gelben Säcke im Landkreis Northeim Antwort der Landesregierung