Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1239 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU), eingegangen am 10.12.2013 Unerwünschten Diskussionen und hartnäckigem Widerstand mit Repressalien und Drohungen begegnen - Stammt der Vermerk zum LGLN und zu den Landesbeauftragten aus der Staatskanzlei? Mitarbeitern des Landesamtes für Geoinformation und Landwicklung wurde ein nicht unterschriebener Vermerk mit dem folgenden Inhalt übermittelt: „LGLN; LB Vermerk: Durch Einladung der Fraktionen an die Personalräte des LGLN ist es zu unerwünschten Diskussionen gekommen. Die Zweifel an der Richtigkeit der eingeschlagenen Strategie mehren sich, weil die Personalräte unerwartet hartnäckig argumentieren. Um die von uns favorisierte Organisationslösung zu festigen, muss zeitlich noch vor der Kabinettsentscheidung eine deutliche Ansprache der Vorsitzenden der Personalräte erfolgen, um die zeitliche Resonanz zu begrenzen. Desgleichen wird StK in deutlicher Form auf die eigene Fraktionsspitze einwirken, die Kontakte zu den Personalräten des LGLN zu minimieren. Dies sollte unter Hinweis auf eine momentane Standortgarantie erreicht werden können. Von den Medien ist kaum über längere Zeit Interesse an der Sache LGLN zu erwarten, da das Thema zu speziell ist und sich die Argumentationen ohnehin wiederholen. Die zentralen Geschäftsbereiche des LGLN sollten möglichst in den ML und die LB verteilt werden. Zugleich wird angestrebt, in der StK eine Koordinationsstelle für die 4 LB anzusiedeln. So ist sichergestellt , den größten Einfluss in die 4 LB aus der StK heraus auszuüben. Gleichzeitig kann der Einfluss auf die übermäßige Ökologisierung durch ML ausgehebelt werden. Für die Koordinierungsfunktion in der Stk bietet sich in idealer Weise der jetzige Vorstand des LGLN an, da dieser in keiner Weise an einer Kooperation mit ML interessiert scheint. Zu den LB und dem Zuschnitt der südlichen LB Braunschweig und Hildesheim erscheint die Argumentation immer noch unglücklich. Auch hier sollten schnellstens Fakten auch gegen örtliche Bedenken und die Fraktionswiderstände geschaffen werden. Der LB Hildesheim ist besonders gefährdet für Gegenargumente. Wegen der völligen Neubegründung ist auf mittlere Sicht nur eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit zu erwarten. Es müsste hier wohl mit Härte gegen alle umsetzungsunwilligen Bediensteten vorgegangen werden . Als günstiger Zeitpunkt wird der Juli angesehen, um die …“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung der Vermerk bekannt? 2. Wie lautet der volle Wortlaut des Vermerks? 3. Ist der Vermerk in der Staatskanzlei, in einem Landesministerium oder einer nachgeordneten Behörde erstellt worden? 4. Von wem und für wen ist der Vermerk erstellt worden? 5. Wann ist der Vermerk erstellt worden? (An die Staatskanzlei übersandt am 17.12.2013 - II/725 - 540) 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1239 Antwort der Landesregierung Niedersächsische Staatskanzlei Hannover, den 18.02.2014 - 401-06025/4.4 - Auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 10. Dezember 2013 setzte die Landesregierung mit Wirkung zum 2. Januar 2014 vier Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung ein, die den neuen Ämtern für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg und Weser-Ems vorstehen. Im Vorfeld dieses Organisationsbeschlusses führte die Landesregierung einen intensiven Dialog mit den betroffenen Akteuren. Hierzu fanden folgende Informationsgespräche statt: – am 27. September und 6. November 2013 mit den Personalvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und Gleichstellungsbeauftragten von MI, ML und LGLN, – am 21. Oktober sowie am 3. Dezember 2013 mit den kommunalen Spitzenverbänden, – am 22. Oktober 2013 mit den WiSo-Partnern und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und am 28. Oktober 2013 mit den Vertretern der Gewerkschaften DGB und NBB, – am 25. Oktober 2013 mit den Leitungen der Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN). Ferner hat die Landesregierung die Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Sport, des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung und des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung in gemeinsamen öffentlichen Ausschusssitzungen am 7. und 21. November 2013 sowie am 16. Januar 2014 umfassend über den jeweiligen aktuellen Stand unterrichtet. Bei dem in der Kleinen Anfrage angesprochenen Vermerk handelt es sich - anders als die Formulierungen in der Anfrage vermuten lassen - um keine Unterlage, die im Zusammenhang mit der vorstehenden Organisationsentscheidung und deren Vorbereitung in den beteiligten Organisationseinheiten der Landesregierung erstellt worden wäre und insoweit Eingang in die jeweiligen Akten gefunden hätte. Es handelt sich vielmehr um einen anonymen Vermerk mit nicht wahrheitsgemäßen Unterstellungen. Dieser anonyme Vermerk ist der Landesregierung selbst - und nach ihrem heutigen Kenntnisstand auch einigen Personalvertretungen im LGLN - Ende November 2013 ohne Absender per Post zugeleitet worden. Unabhängig davon distanziert sich die Landesregierung von dessen Inhalt und Form und hat ein erhebliches Eigeninteresse, Herkunft und Urheberschaft aufzuklären. Naturgemäß ist es aber für die Landesregierung schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln Herkunft und Urheberschaft eines auch ihr nur anonym zugegangenen Vermerks aufzuklären und damit über dessen Entstehung hinreichend verlässlich Auskunft zu erteilen. Selbst eine umfassende Befragung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Landesverwaltung könnte angesichts des mit den zugrunde liegenden Fakten bekannten umfänglichen Personenkreises kaum zielführend und erfolgversprechend Aufklärung leisten, würde aber mehr als 3 000 Landesbedienstete unter einen nicht gerechtfertigten Generalverdacht stellen. Die Landesregierung geht davon aus, dass dies auch weder Ziel des Fragestellers ist noch in dessen Interesse liegt. Um dem Auskunftsanspruch des Fragestellers dennoch hinreichend gerecht zu werden, hat die Landesregierung diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung zu Herkunft und Urheberschaft des anonymen Vermerkes befragt, die an der Vorbereitung der vorstehenden Organisationsentscheidung vom 10. Dezember 2013 beteiligt waren. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Ja, siehe Vorbemerkungen. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1239 Zu 2: Der Landesregierung ist derzeit nur der Wortlaut bekannt, wie er in der Anfrage wiedergegeben ist. Zu 3 bis 5: Hierzu wurden die Mitglieder des Aufbaustabes, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Arbeit des Aufbaustabes in den beteiligten Ressorts StK, MI, MF, ML, MS und MW mitgewirkt haben, der Vorstand des LGLN sowie die Leitungen der Regionaldirektionen und ihre Vertretungen befragt mit dem Ergebnis, dass alle Befragten dargelegt haben, den anonymen Vermerk nicht erstellt zu haben und auch nicht zu wissen, von wem und für wen oder wann er erstellt worden ist. Aufgrund der chronologischen Zeitabläufe (vgl. Vorbemerkungen) muss der anonyme Vermerk in der in der Anfrage wiedergegebenen Form vor Ende November 2013 entstanden sein. Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei 3 (Ausgegeben am 27.02.2014) Drucksache 17/1239 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU), eingegangen am 10.12.2013 Unerwünschten Diskussionen und hartnäckigem Widerstand mit Repressalien und Drohun-gen begegnen - Stammt der Vermerk zum LGLN und zu den Landesbeauftragten aus der Staatskanzlei? Antwort der Landesregierung